Rechtsprechung
| BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 38.96 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verwendung eines Soldaten - Entscheidung des zuständigen Vorgesetzten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen - Kommandierung zur Teilnahme am Stabsoffiziergrundlehrgang - Risiko der Laufbahnverzögerung - Berücksichtigung eines ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 165.90
Recht der Soldaten: Keine Förderung von Soldaten während disziplinärer …
Auszug aus BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 38.96
Eine derartige Förderung kann wegen des laufenden disziplinargerichtlichen Verfahrens solange unterbleiben, bis feststeht, daß der Soldat sich trotz der in diesem Verfahren gegen ihn erhobenen Vorwürfe zum Stabsoffizier uneingeschränkt eignet (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 25. Oktober 1989 - BVerwG 1 WB 108.88 - und vom 8. November 1990 - BVerwG 1 WB 165.90 - ). - BVerwG, 24.10.1984 - 1 WB 131.84
Förderung eines Soldaten - Staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren - Offizier des …
Auszug aus BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 38.96
Es ist dem zuständigen Vorgesetzten nicht zuzumuten, seinerseits ein Risiko einzugehen, einen Soldaten mit der Ausbildung für eine Laufbahn zu fördern, wenn Zweifel an der dafür erforderlichen Eignung des Soldaten aufgetreten sind (vgl. Beschluß vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 1 WB 131.84 - <NZWehrr 1985, 154>). - BVerwG, 26.09.1972 - I WB 183.71
Ausgestaltung des Auswahlverfahrens zur Zulassung von Stabsfeldwebeln und …
Auszug aus BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 38.96
Die Entscheidung über die Teilnahme oder Nichtteilnahme an einem bestimmten Laufbahnlehrgang ist eine solche über eine bestimmte Verwendung (vgl. Beschlüsse vom 26. September 1972 - BVerwG 1 WB 183.71, 128.72 - <BVerwGE 46, 20 [22]> und vom 25. Februar 1976 - BVerwG 1 WB 12.75 - <BVerwGE 53, 128>), auf die der Soldat grundsätzlich keinen Rechtsanspruch hat.
- BVerwG, 25.02.1976 - 1 WB 12.75
Auszug aus BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 38.96
Die Entscheidung über die Teilnahme oder Nichtteilnahme an einem bestimmten Laufbahnlehrgang ist eine solche über eine bestimmte Verwendung (vgl. Beschlüsse vom 26. September 1972 - BVerwG 1 WB 183.71, 128.72 - <BVerwGE 46, 20 [22]> und vom 25. Februar 1976 - BVerwG 1 WB 12.75 - <BVerwGE 53, 128>), auf die der Soldat grundsätzlich keinen Rechtsanspruch hat. - BVerwG, 25.10.1989 - 1 WB 108.88
Disziplinargerichtliches Verfahren - Versagen einer förderlichen Verwendung - …
Auszug aus BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 38.96
Eine derartige Förderung kann wegen des laufenden disziplinargerichtlichen Verfahrens solange unterbleiben, bis feststeht, daß der Soldat sich trotz der in diesem Verfahren gegen ihn erhobenen Vorwürfe zum Stabsoffizier uneingeschränkt eignet (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 25. Oktober 1989 - BVerwG 1 WB 108.88 - und vom 8. November 1990 - BVerwG 1 WB 165.90 - ). - BVerwG, 28.11.1984 - 1 WB 93.83
Offiziersanwärter - Rückgängigmachung einer Versetzung - Zweifel an …
Auszug aus BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 38.96
Sie können auf jeden Fall den Beginn eines Ausbildungsabschnittes vorläufig verschieben (vgl. BVerwG Beschluß vom 28. November 1984 - 1 WB 93.83).
- BVerwG, 26.11.1996 - 1 WB 57.96
Recht der Soldaten - Laufbahnrecht, Wiederholung eines nicht bestandenen …
Die Entscheidung über die Teilnahme oder Nichtteilnahme an einem bestimmten Laufbahnlehrgang, zu dem auch der SGL zu rechnen ist, ist eine solche über eine bestimmte Verwendung (vgl.Beschlüsse vom 26. September 1972 - BVerwG 1 WB 183.71, 128.72 - <BVerwGE 46, 20 [22]>, vom 25. Februar 1976 - BVerwG 1 WB 12.75 - <BVerwG 53, 128> undvom 4. September 1996 - BVerwG 1 WB 38.96 -), auf die der Soldat grundsätzlich keinen Anspruch hat. - BVerwG, 23.04.1997 - 2 WD 42.96
Beförderungsverbot wegen eines Dienstvergehens der entwürdigenden Behandlung …
Die zuständigen Vorgesetzten müssen in einem solchen Fall nicht an der Planung einer Ausbildung zum Stabsoffizier festhalten und können jedenfalls den Beginn eines derartigen Ausbildungsabschnitts vorläufig verschieben (Beschluß vom 4. September 1996 - BVerwG 1 WB 38.96 - m.w.N.).
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