Rechtsprechung
| BVerwG, 15.07.1998 - 1 WB 38.98 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Klage eines Soldaten gegen die vorzeitige Rückführung in das Heimatland - Anspruch auf eine bestimmte fachliche oder örtliche Verwendung - Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78
Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …
Auszug aus BVerwG, 15.07.1998 - 1 WB 38.98
Da der Gesetzgeber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher Maßnahmen grundsätzlich den Vorrang vor persönlichen Belangen eingeräumt hat, kommt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur in Betracht, wenn sich bereits bei summarischer Prüfung entweder durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme ergeben oder dem Soldaten durch die sofortige Vollziehung unzumutbare, insbesondere nicht wiedergutzumachende Nachteile entstehen (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [ff.]>, vom 18. Dezember 1997 - BVerwG 1 WB 83.97 - und vom 24. März 1998 - BVerwG 1 WB 12.98 -). - BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …
Auszug aus BVerwG, 15.07.1998 - 1 WB 38.98
Die Ermessensentscheidung durch den zuständigen Vorgesetzten kann hingegen von den Gerichten nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit eingeräumten Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: vgl. Beschluß vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> m.w.N.). - BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 15.07.1998 - 1 WB 38.98
Über die Kommandierung eines Soldaten bzw. deren Beendigung entscheidet der zuständige militärische Vorgesetzte, sofern ein dienstliches Bedürfnis gegeben ist, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschluß vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>). - BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 70.95
Recht der Soldaten: Wegversetzung zur Behebung von Störungen des Dienstbetriebs
Auszug aus BVerwG, 15.07.1998 - 1 WB 38.98
Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß zur Behebung von Störungen, Spannungen und/oder im Fall von Vertrauensverlusten, die den Dienstbetrieb beeinträchtigen, die Wegversetzung eines der daran Beteiligten gerechtfertigt sein kann (vgl. Beschluß vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 70.95 - m.w.N.; vgl. auch Nr. 5 Buchst. h der "Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten" vom 3. März 1988 ).
- BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 3.99
Vorzeitige Beendigung eines Auslandseinsatzes - Aufhebung des Rückführungsbefehls …
Mit Beschluß vom 15. Juli 1998 - BVerwG 1 WB 38.98 - lehnte der Senat den Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seiner Beschwerde vom 22. Juni 1998 anzuordnen, ab.Die Beschwerdeakten des HFüKdo - RB 86/98 - und des InspH - 225.98 - sowie die Verfahrensakten BVerwG 1 WB 38.98 lagen dem Senat bei der Beratung vor.
Der Senat hat hierzu in dem zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluß vom 15. Juli 1998 - BVerwG 1 WB 38.98 - folgendes ausgeführt:.
- BVerwG, 14.07.2005 - 1 WB 66.04
Repatriierung; Ausland; Dienstvergehen; Spannungen.
Dies gilt auch dann, wenn diese Entscheidung - wie der StvGenInsp/InspSKB in der Senatsvorlage darlegt - diese Entscheidung als "Rückführungsbefehl" oder "Repatriierungsbefehl" zu qualifizieren wäre (Beschlüsse vom 15. Juli 1998 - BVerwG 1 WB 38.98 - und vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 1.99 - und - BVerwG 1 WB 3.99 -).Diesen Rechtfertigungsgrund des dienstlichen Bedürfnisses hat der Senat in ständiger Rechtsprechung auch für Kommandierungen und deren Beendigung gebilligt (ebenso Nr. 23 der Versetzungsrichtlinien) und zwar auch dann, wenn es um die Beendigung einer Kommandierung ins Ausland geht (vgl. Beschlüsse vom 15. Juli 1998 - BVerwG 1 WB 38.98 - und vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 1.99 - und - BVerwG 1 WB 3.99 -).
- BVerwG, 11.05.2006 - 1 WB 44.05
Repatriierung, besondere Auslandsverwendung, Wehrübung, Ermessensbetätigung, …
Dies gilt auch dann, wenn diese Entscheidung als "Rückführungsbefehl" oder "Repatriierungsbefehl" zu qualifizieren wäre (Beschlüsse vom 15. Juli 1998 - BVerwG 1 WB 38.98 -, vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 1.99 und BVerwG 1 WB 3.99 - und vom 14. Juli 2005 - BVerwG 1 WB 66.04 -).
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