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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.02.1981 - 1 WB 4.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2011
BVerwG, 18.02.1981 - 1 WB 4.81 (https://dejure.org/1981,2011)
BVerwG, Entscheidung vom 18.02.1981 - 1 WB 4.81 (https://dejure.org/1981,2011)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Februar 1981 - 1 WB 4.81 (https://dejure.org/1981,2011)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Dienstvergehens

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 03.10.1980 - 1 WB 157.80

    Erstattung von Auslagen des Antragstellers nach Erledigung des Hauptantrags - …

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1981 - 1 WB 4.81
    Wird nach Einreichung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung dem Begehren abgeholfen, dann kann der Antragsteller die Hauptsache für erledigt erklären und die Vorlage seines Antrags auf gerichtliche Entscheidung an das zuständige Wehrdienstgericht verlangen, um dort die Entscheidung über die Erstattung seiner Auslagen nach § 20 Abs. 3 WBO herbeizuführen (BVerwG Beschlüsse vom 8. Juli 1980 - 1 WB 134/79 - und vom 3. Oktober 1980 - 1 WB 157/80).

    Darauf, ob der Antrag in der Hauptsache voraussichtlich Erfolg gehabt hätte, kommt es dann regelmäßig nicht mehr an (BVerwG Beschluß vom 3. Oktober 1980 - 1 WB 157/80 - m.w.N.).

  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 8/68

    Verfassungswidrigkeit der Versagung der Kostenerstattung nach AO im …

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1981 - 1 WB 4.81
    Die Abhilfemöglichkeit des Vorgesetzten dient nicht dazu, sein Prozeßrisiko unter fiskalischen Gesichtspunkten zu reduzieren - eine solche Auffassung wäre verfassungsrechtlich bedenklich (vgl. BVerfGE 27, 391, 397) -, sondern sie dient vor allem dazu, dem Antragsteller, ohne zusätzlich ein gerichtliches Verfahren in Kauf nehmen zu müssen, Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.
  • BVerwG, 21.05.1980 - 1 WB 183.79

    Rechtmäßigkeit der Rückführung eines Offizieranwärters in die Laufbahn eines …

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1981 - 1 WB 4.81
    Diese Verpflichtung hat ihre Wurzel in der Fürsorgepflicht des Vorgesetzten, die ihm auch während des Verfahrens nach der Wehrbeschwerdeordnung obliegt (vgl. BVerwG Beschluß vom 21. Mai 1980 - 1 WB 183/79).
  • BVerwG, 07.01.1974 - I WB 30.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1981 - 1 WB 4.81
    Über die Kosten des Rechtsstreits ist nach § 20 Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 WBO zu entscheiden (BVerwGE 46, 215).
  • BGH, 14.07.1956 - III ZR 29/55

    Kostenentscheidung nach § 91a ZPO

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1981 - 1 WB 4.81
    (vgl. OLG München NJW 1979, 274 [OLG München 28.07.1978 - 15 U 1474/78]; vgl. auch BGHZ 21, 298 [BGH 14.07.1956 - III ZR 29/55]).
  • BVerwG, 26.09.1972 - I WB 42.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1981 - 1 WB 4.81
    Es hieße den Grundsatz der Chancen- und Waffengleichheit verlassen (vgl. BVerwGE 46, 29, 31) [BVerwG 26.09.1972 - I WB 42/72], wollte man dem Antragsteller einseitig das Auslagenrisiko für die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Zeitspanne zwischen der Einreichung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung und der Rechtshängigkeit aufbürden.
  • BVerwG, 30.07.1974 - I WB 46.73
    Auszug aus BVerwG, 18.02.1981 - 1 WB 4.81
    Die Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung ist erst durch die Vorlage an den Senat mit Schreiben des BMVg vom 30. Dezember 1930 eingetreten (BVerwGE 46, 294).
  • BVerwG, 23.01.1980 - 1 WB 35.79

    Bundeswehr - Verwendung von Soldaten - Schwierigkeiten im familiären Bereich

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1981 - 1 WB 4.81
    Der hiergegen fristgerecht gestellte Antrag auf gerichtliche Entscheidung war daher zulässig (vgl. BVerwG Beschluß vom 23. Januar 1980 - 1 WB 35/79), so daß dem Antrag vom 20. Juni 1980 keine gesonderte prozessuale Bedeutung mehr zukommt.
  • OLG München, 28.07.1978 - 15 U 1474/78
    Auszug aus BVerwG, 18.02.1981 - 1 WB 4.81
    (vgl. OLG München NJW 1979, 274 [OLG München 28.07.1978 - 15 U 1474/78]; vgl. auch BGHZ 21, 298 [BGH 14.07.1956 - III ZR 29/55]).
  • BVerwG, 03.03.1983 - 1 WB 9.83

    Rechtsmittel

    Der BMVg war zumindest auf das Schreiben des Antragstellers vom 13. Dezember 1982 hin, mit dem dieser ausdrücklich die Vorlage der Sache an den Senat begehrt hatte, verpflichtet, den Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 18. Februar 1982 vorzulegen (BVerwG NZWehrr 1981, 61; BVerwG Beschluß vom 18. Februar 1981 - 1 WB 4/81).
  • BVerwG, 05.08.1986 - 1 WB 99.85

    Prüfung der Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Beurteilung - Anspruch auf …

    Mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 25. April 1984, der am selben Tage beim nächsten Disziplinarvorgesetzten des Antragstellers eingegangen ist, wurde das gerichtliche Verfahren eingeleitet (vgl. BVerwG Beschluß vom 18. Februar 1981 - 1 WB 4/81).
  • BVerwG, 20.02.1986 - 1 WB 110.85

    Unwiderrufliche Einverständniserklärung eines Soldaten hinsichtlich der …

    Dies gilt auch dann, wenn der Antrag auf gerichtliche Entscheidung vor der Vorlage an den Senat zurückgenommen worden ist, wie dies der BMVg im vorliegenden Fall behauptet; denn auch hinsichtlich der Auswirkungen einer Rücknahmeerklärung auf den Kostenerstattungsanspruch hat allein das Wehrdienstgericht zu entscheiden (vgl. BVerwG NZWehrr 1981, 61; BVerwG Beschlüsse vom 3. Oktober 1980 - 1 WB 157/80 -, vom 18. Februar 1981 - 1 WB 4/81 - und vom 26. November 1981 - 1 WB 99/81).
  • BVerwG, 28.03.1984 - 1 WB 132.83

    Rechtsmittel

    Daß sich sein Antrag vor Rechtshängigkeit erledigt hat (vgl. BVerwG Beschluß vom 18. August 1981 - 1 WB 4/81 - m.w.N.), steht der Fortführung des Verfahrens nicht entgegen.
  • BVerwG, 08.03.1984 - 1 WB 7.84

    Antrag eines Wehrpflichtigen auf Versetzung in Heimatnähe - Belastung des Bundes …

    Über die Kosten des Verfahrens ist nach § 20 Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 WBO zu entscheiden (BVerwG Beschluß vom 18. Februar 1981 - 1 WB 4/81 - BVerwGE 46, 215).
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