Rechtsprechung
| BVerwG, 22.04.2010 - 1 WB 4.10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
WBO § 23a Abs. 3; VwGO § 152a
Anhörungsrüge im Wehrbeschwerdeverfahren; Besetzung des Gerichts - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
WBO § 23a Abs. 3
Anhörungsrüge im Wehrbeschwerdeverfahren; Besetzung des Gerichts - rechtsinformationen.bund.de
Anhörungsrüge im Wehrbeschwerdeverfahren; Besetzung des Gerichts
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 23a Abs 3 WBO, § 152a VwGO, § 10 Abs 3 VwGO
Anhörungsrüge im Wehrbeschwerdeverfahren; Besetzung des Gerichts - Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer Anhörungsrüge im Wehrbeschwerdeverfahren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WBO § 23a Abs. 3; VwGO § 10 Abs. 3; VwGO § 152a
Voraussetzungen einer Anhörungsrüge im Wehrbeschwerdeverfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 24.11.2009 - 1 WB 86.08
Anhörungsrüge im Wehrbeschwerdeverfahren; Besetzung des Gerichts
Auszug aus BVerwG, 22.04.2010 - 1 WB 4.10
Rn. 1 Die Antragstellerin wendet sich mit ihrer Anhörungsrüge vom 4. Januar 2010 gegen den Beschluss des Senats vom 24. November 2009 - BVerwG 1 WB 86.08 -, der ihrem Bevollmächtigten am 21. Dezember 2009 zugestellt worden ist.Der Vorgang des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - Az.: 885/08 -, die Personalgrundakte der Antragstellerin und die Gerichtsakte BVerwG 1 WB 86.08 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
- BVerwG, 06.11.2007 - 8 C 17.07
Entscheidung eines nunmehr zuständigen Senats über die Anhörungsrüge gegen ein …
Auszug aus BVerwG, 22.04.2010 - 1 WB 4.10
In Verfahren der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO entscheiden die Senate des Bundesverwaltungsgerichts - auch wenn sich die Rüge auf ein in der Besetzung mit fünf Richtern ergangenes Urteil bezieht - durch Beschluss in der Besetzung mit drei Richtern (vgl. z.B. Beschlüsse vom 17. August 2007 - BVerwG 8 C 5.07 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 4 und vom 6. November 2007 - BVerwG 8 C 17.07 (8 C 8.06 ) - juris Rn. 1). - BVerwG, 17.08.2007 - 8 C 5.07
Umfang des Anspruchs auf die Gewährung rechtlichen Gehörs vor Gericht; …
Auszug aus BVerwG, 22.04.2010 - 1 WB 4.10
In Verfahren der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO entscheiden die Senate des Bundesverwaltungsgerichts - auch wenn sich die Rüge auf ein in der Besetzung mit fünf Richtern ergangenes Urteil bezieht - durch Beschluss in der Besetzung mit drei Richtern (vgl. z.B. Beschlüsse vom 17. August 2007 - BVerwG 8 C 5.07 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 4 …und vom 6. November 2007 - BVerwG 8 C 17.07 (8 C 8.06 ) - juris Rn. 1).
- BVerwG, 05.10.2022 - 1 WB 48.22
Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit i.R.d. …
Denn in dem Anhörungsrügeverfahren wirken sie nicht mit (BVerwG, Beschluss vom 22. April 2010 - 1 WB 4.10 - juris Rn. 6 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 12 und BVerfG…, Beschluss vom 11. März 2022 - 1 BvR 133/22 - juris Rn. 2 und 4). - BVerwG, 30.11.2022 - 2 WRB 1.22
Zulässigkeit der Anhörungsrüge trotz Erledigung der Hauptsache
Rn. 3 Die Anhörungsrüge, über die der Senat in der Besetzung mit drei Berufsrichtern ohne ehrenamtliche Richter entscheidet (BVerwG, Beschluss vom 22. April 2010 - 1 WB 4.10 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 12 Rn. 6), ist zulässig, aber unbegründet. - BVerwG, 26.06.2026 - 2 WB 1.26
Zurückweisung der Anhörungsrüge eines Soldaten hinsichtlich Verstoßes gegen die …
Rn. 5 Die Anhörungsrüge, über die der Senat in der Besetzung mit drei Berufsrichtern ohne ehrenamtliche Richter entscheidet (BVerwG, Beschluss vom 22. April 2010 - 1 WB 4.10 - NZWehrr 2010, 211 ), ist jedenfalls unbegründet und deshalb zurückzuweisen (§ 23a Abs. 3 WBO i. V. m. § 152a Abs. 4 Satz 2 VwGO).
- BVerwG, 29.04.2026 - 2 WB 1.25 Rn. 11 a) Die Entscheidung ergeht - wie bei Anhörungsrügen und anderen Zwischenentscheidungen - in der gemäß § 23a Abs. 1 WBO i. V. m. § 82 Abs. 2 Satz 2 WDO vorgesehenen Besetzung mit drei hauptberuflichen Richtern (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. November 1979 - 1 WB 161.77 u. a. - BVerwGE 63, 289 und vom 22. April 2010 - 1 WB 4.10 - NZWehrr 2010, 211).
- BVerwG, 15.07.2025 - 1 WB 61.24 Rn. 14 1. Die Anhörungsrüge, über die der Senat in der Besetzung mit drei Berufsrichtern ohne ehrenamtliche Richter entscheidet (BVerwG, Beschluss vom 22. April 2010 - 1 WB 4.10 - NZWehrr 2010, 211 ), bleibt ohne Erfolg, weil eine entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht vorliegt bzw. nicht ausreichend dargelegt ist (vgl. § 23a Abs. 3 WBO i. V. m. § 152a Abs. 2 Satz 6 VwGO).
- BVerwG, 18.05.2022 - 1 WB 27.22
Erfolglose Anhörungsrüge
- BVerwG, 27.09.2017 - 1 WB 33.17
Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im …
Rn. 5 Der Senat entscheidet über die Anhörungsrüge in der Besetzung mit drei Berufsrichtern ohne ehrenamtliche Richter (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 22. April 2010 - 1 WB 4.10 (1 WB 86.08 ) - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 12 Rn. 6 …und vom 2. Februar 2011 - 1 WB 2.11 (1 WB 12.10 ) - Rn. 8). - BVerwG, 24.03.2014 - 1 WRB 1.14
Mündliche Verhandlung; Erforderlichkeit; rechtliches Gehör.
Rn. 6 1. Der Senat entscheidet über die Anhörungsrügen (§ 23a Abs. 3 WBO i.V.m. § 152a VwGO) in der Besetzung mit drei Berufsrichtern ohne ehrenamtliche Richter (vgl. im Einzelnen Beschluss vom 22. April 2010 - BVerwG 1 WB 4.10 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 12 Rn. 6 = NZWehrr 2010, 211). - BVerwG, 10.02.2026 - 1 WNB 12.25 Rn. 4 Die Anhörungsrüge, über die der Senat in der Besetzung mit drei Berufsrichtern ohne ehrenamtliche Richter entscheidet (BVerwG, Beschluss vom 22. April 2010 - 1 WB 4.10 - NZWehrr 2010, 211 ), ist bereits unzulässig und damit zu verwerfen.
- BVerwG, 28.01.2026 - 1 W-VR 14.25 Rn. 6 1. Die Anhörungsrüge, über die der Senat in der Besetzung mit drei Berufsrichtern ohne ehrenamtliche Richter entscheidet (BVerwG, Beschluss vom 22. April 2010 - 1 WB 4.10 - NZWehrr 2010, 211 ), bleibt ohne Erfolg, weil eine entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht ausreichend dargelegt ist (vgl. § 23a Abs. 3 WBO i. V. m. § 152a Abs. 2 Satz 6 VwGO).
- BVerwG, 28.03.2014 - 1 WB 10.14
Geltendmachung einer Gehörsverletzung im Zusammenhang mit einem Streit über die …
- BVerwG, 10.02.2026 - 1 WNB 16.25
- BVerwG, 10.02.2026 - 1 WNB 13.25
- BVerwG, 10.02.2026 - 1 WNB 17.25
- BVerwG, 10.02.2026 - 1 WNB 15.25
- BVerwG, 02.02.2011 - 1 WB 2.11
Außerordentlicher Rechtsbehelf der Anhörungsrüge für die in einem früheren …
- BVerwG, 10.02.2026 - 1 WNB 14.25
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".