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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.03.2024 - 1 WB 4.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,9429
BVerwG, 20.03.2024 - 1 WB 4.23 (https://dejure.org/2024,9429)
BVerwG, Entscheidung vom 20.03.2024 - 1 WB 4.23 (https://dejure.org/2024,9429)
BVerwG, Entscheidung vom 20. März 2024 - 1 WB 4.23 (https://dejure.org/2024,9429)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Keine Beteiligung des Gesamtvertrauenspersonenausschusses bei lediglich norminterpretierenden Ausführungsbestimmungen zur SAZV

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 38 Abs 3 SBG 2016, § 23 SAZV, § 30a Abs 4 SG
    Keine Beteiligung des Gesamtvertrauenspersonenausschusses bei lediglich norminterpretierenden Ausführungsbestimmungen zur SAZV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rüge der Verletzung der Beteiligungsrechte bei Erlass von vorläufigen Ausführungsbestimmungen zur Soldatenarbeitszeitverordnung; Vorläufige Regelungen als eine bloße norminterpretierende Verwaltungsvorschrift

  • datenbank.nwb.de

    Keine Beteiligung des Gesamtvertrauenspersonenausschusses bei lediglich norminterpretierenden Ausführungsbestimmungen zur SAZV

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 33.21

    Verletzung von Beteiligungsrechten des GVPA bei Erlassen über die Gewährung von …

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2024 - 1 WB 4.23
    Dieser hat den - nicht als laufendes Geschäft i. S. d. § 45 Abs. 3 Satz 1 SBG zu betrachtenden - Antrag auf gerichtliche Entscheidung zwar vor Ergehen des notwendigen legitimierenden Gremienbeschlusses gestellt; dass ihm die fristwahrende Einlegung von Rechtsmitteln in der Geschäftsordnung des Gremiums übertragen worden wäre, ist nicht ersichtlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 2022 - 1 WB 33.21 - juris Rn. 35 ff.).

    Die Prozesshandlung wurde indessen mit dem am 25. Mai 2020 erfolgten Beschluss des Antragstellers, den Rechtsbehelf einzulegen, nachträglich genehmigt und der Mangel der vollmachtlosen Vertretung damit rückwirkend geheilt (s. dazu BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 2022 - 1 WB 33.21 - juris Rn. 40).

    Rn. 25 Gleiches gilt für bloß norminterpretierende Verwaltungsvorschriften (BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 2022 - 1 WB 33.21 - juris Rn. 44 m. w. N.).

  • BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 55.19

    Anhörungsrecht; Gesamtvertrauenspersonenausschuss; Gestaltungswirkung; …

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2024 - 1 WB 4.23
    Die Gestaltungswirkung bzw. der Regelungscharakter fehlen, wenn die Anordnung lediglich Verwaltungsregeln erläutert, Hinweise auf die Rechtslage gibt, nur allgemeine Weisungen zur Erledigung der Dienstgeschäfte enthält oder bloße Rechtsansichten äußert bzw. bestehende dienstliche Verpflichtungen konkretisiert (BVerwG, Beschluss vom 30. April 2020 - 1 WB 55.19 - BVerwGE 168, 97 Rn. 28).

    Dies gilt unbeschadet des Umstandes, dass sie im innerdienstlichen Raum Verbindlichkeit gegenüber denjenigen Mitarbeitern beansprucht, die diese Normativbestimmungen - in der vorgegebenen Auslegung - zu vollziehen haben (BVerwG, Beschluss vom 30. April 2020 - 1 WB 55.19 - BVerwGE 168, 97 Rn. 29).

  • BVerwG, 30.08.2019 - 1 WB 27.18

    Anhörung; Einbeziehen des Ergebnisses der Anhörung; Erörterung

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2024 - 1 WB 4.23
    Soldatenbeteiligungsrechtliche Antragsverfahren sind deshalb nur zulässig, wenn entweder ein konkretes, bereits anhängiges Beteiligungsverfahren den Anlass setzt bzw. im Falle eines Fortsetzungsfeststellungsantrags gesetzt hat oder wenn ein allgemeiner Feststellungsantrag prozessökonomisch eine Vorabklärung von Streitfragen einer Vielzahl bereits im Verwaltungs- oder Beschwerdeverfahren befindlicher, konkreter gleichgelagerter Beteiligungsverfahren ermöglicht (BVerwG, Beschluss vom 30. August 2019 - 1 WB 27.18 - NVwZ-RR 2020, 169 Rn. 22 m. w. N.).
  • BVerwG, 26.03.2025 - 1 WB 2.25

    Vorläufige Inkraftsetzung einer Allgemeinen Regelung; COVID-19 Impfung; …

    Die Gestaltungswirkung bzw. der Regelungscharakter fehlen, wenn die Anordnung lediglich Verwaltungsregeln erläutert, Hinweise auf die Rechtslage gibt, nur allgemeine Weisungen zur Erledigung der Dienstgeschäfte enthält oder bloße Rechtsansichten äußert bzw. bestehende dienstliche Verpflichtungen konkretisiert (…BVerwG, Beschlüsse vom 30. April 2020 - 1 WB 55.19 - BVerwGE 168, 97 Rn. 28 und vom 20. März 2024 - 1 WB 4.23 - PersV 2024, 325 Rn. 24 f.).
  • BVerwG, 13.11.2025 - 1 WB 57.24

    Vorschlagsrecht des Gesamtvertrauenspersonenausschusses

    Die Gestaltungswirkung bzw. der Regelungscharakter fehlen, wenn die Anordnung lediglich Verwaltungsregeln erläutert, Hinweise auf die Rechtslage gibt, nur allgemeine Weisungen zur Erledigung der Dienstgeschäfte enthält oder bloße Rechtsansichten äußert bzw. bestehende dienstliche Verpflichtungen konkretisiert (…BVerwG, Beschlüsse vom 30. April 2020 - 1 WB 55.19 - BVerwGE 168, 97 Rn. 28 und vom 20. März 2024 - 1 WB 4.23 - PersV 2024, 325 Rn. 24 f.).
  • BVerwG, 29.08.2024 - 1 WB 11.23

    Kein Beteiligungsrecht des Bezirkspersonalrats bei einem Befehl zur Vorbereitung …

    Die Gestaltungswirkung bzw. der Regelungscharakter fehlen, wenn die Anordnung lediglich Verwaltungsregeln erläutert, Hinweise auf die Rechtslage gibt, nur allgemeine Weisungen zur Erledigung der Dienstgeschäfte enthält oder bloße Rechtsansichten äußert bzw. bestehende dienstliche Verpflichtungen konkretisiert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. März 2024 - 1 WB 4.23 - juris Rn. 24 m. w. N.).
  • BVerwG, 20.06.2024 - 1 WB 12.24

    Anforderungen an vorläufige Regelungen nach § 43 Abs. 2 SBG

    Die Gestaltungswirkung bzw. der Regelungscharakter fehlen, wenn die Anordnung lediglich Verwaltungsregeln erläutert, Hinweise auf die Rechtslage gibt, nur allgemeine Weisungen zur Erledigung der Dienstgeschäfte enthält oder bloße Rechtsansichten äußert bzw. bestehende dienstliche Verpflichtungen konkretisiert (…BVerwG, Beschlüsse vom 30. April 2020 - 1 WB 55.19 - BVerwGE 168, 97 Rn. 28 und vom 20. März 2024 - 1 WB 4.23 - PersV 2024, 325 Rn. 24 f.).
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