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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.11.2003 - 1 WB 40.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,33642
BVerwG, 13.11.2003 - 1 WB 40.03 (https://dejure.org/2003,33642)
BVerwG, Entscheidung vom 13.11.2003 - 1 WB 40.03 (https://dejure.org/2003,33642)
BVerwG, Entscheidung vom 13. November 2003 - 1 WB 40.03 (https://dejure.org/2003,33642)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Umdeutung des Antrags der Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Vorrang des öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher Maßnahmen vor privaten Belangen - Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte fachliche oder örtliche Verwendung oder ...

 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 37.01

    Verwendungsdauer eines Berufssoldaten - Versetzung eines Berufssoldaten - …

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2003 - 1 WB 40.03
    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: zuletzt Beschlüsse vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - NVwZ 2001, 1410 [LSJ>).

    - BVerwG 1 WB 37.01 - ).

    Er darf dabei aber davon ausgehen, dass ein Soldat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche Verwendung hat (Beschlüsse vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92- , vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01- ).

    Dieses Interesse muss im Rahmen des dienstlich Möglichen nur dann zurücktreten, wenn die mit der Versetzung verbundenen Nachteile für den Soldaten so einschneidend sind, dass sie ihm unter Fürsorgegesichtspunkten nicht zugemutet werden können (Beschlüsse vom 12. Juni 1996 - BVerwG 1 WB 21.95 - NZWehrr 1996, 253 = ZBR 1996, 395> und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 24.01

    Verwendung eines Berufssoldaten - Voraussetzungen für die Besetzung eines …

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2003 - 1 WB 40.03
    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>, vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25 [26]> und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - NVwZ-RR 2001, 675 = ZBR 2002, 183 = PersV 2002, 286>).

    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: zuletzt Beschlüsse vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - NVwZ 2001, 1410 [LSJ>).

    Soweit der Antragsteller diesem Einweisungs- und Fortbildungskriterium in der Einschätzung des PersABw und des BMVg entgegen getreten ist, verkennt er, dass es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eine der gerichtlichen Nachprüfung entzogene Frage der militärischen Zweckmäßigkeit darstellt, ob und inwieweit die auf einem militärischen Dienstposten wahrzunehmenden Aufgaben eine besondere Ausbildung oder Vorverwendung erfordern und ob eventuelle Arbeitsschwerpunkte eine zusätzliche Schulung des betroffenen Soldaten erfordern (vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1979 - BVerwG 1 WB 8.97 - , vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 46.99 -, vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 27.00 - ZBR 2001, 31 = DVBl 2001, 144 [LS]> und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - ).

  • BVerwG, 12.06.1996 - 1 WB 21.95

    Recht der Soldaten: Versetzung bei Erkrankung der Ehefrau, Umstrittenheit des …

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2003 - 1 WB 40.03
    Dieses Interesse muss im Rahmen des dienstlich Möglichen nur dann zurücktreten, wenn die mit der Versetzung verbundenen Nachteile für den Soldaten so einschneidend sind, dass sie ihm unter Fürsorgegesichtspunkten nicht zugemutet werden können (Beschlüsse vom 12. Juni 1996 - BVerwG 1 WB 21.95 - NZWehrr 1996, 253 = ZBR 1996, 395> und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - jeweils m.w.N.).

    Bei der Beurteilung des Gesundheitszustandes der nächsten Angehörigen hat der zuständige Sanitätsoffizier vorgelegte privat- bzw. fachärztliche Stellungnahmen von behandelnden Ärzten, die über genauere Erkenntnisse aus der regelmäßigen Behandlung des jeweiligen Patienten verfügen, besonders zu berücksichtigen (Beschlüsse vom 12. Juni 1996 - BVerwG 1 WB 21.95 - , vom 14. November 2002 - BVerwG 1 WB 33.02 - und vom 22. Januar 2003 - BVerwG 1 WB 48, 49.02 -).

  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2003 - 1 WB 40.03
    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>, vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25 [26]> und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - NVwZ-RR 2001, 675 = ZBR 2002, 183 = PersV 2002, 286>).

    Das Prinzip der jederzeitigen Versetzbarkeit ist im Interesse der Funktionsfähigkeit der Streitkräfte unabdingbar und hat für eine hieran orientierte Personalführung, wie sie dem BMVg von Verfassungs wegen aufgetragen ist, ganz besondere Bedeutung (Beschluss vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - ).

  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02

    Versetzung; förderliche Verwendung; Verzicht auf laufbahnorientierte Förderung; …

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2003 - 1 WB 40.03
    Die Ortsgebundenheit seiner Ehefrau aufgrund ihres festen Arbeitsvertrages und das vorhandene Wohneigentum des Antragstellers vermögen nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht zur Rechtfertigung seines Wunsches dienen, an einem bestimmten Standort oder in dessen Nähe zu bleiben (Beschlüsse vom 18. Januar 1999 - BVerwG 1 WB 2.99 - ZBR 2000, 175>, vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 68.00 - m.w.N. und vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 - ZBR 2003, 251 >).
  • BVerwG, 18.01.1999 - 1 WB 2.99

    Jederzeitige Versetzbarkeit von Soldaten zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der …

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2003 - 1 WB 40.03
    Die Ortsgebundenheit seiner Ehefrau aufgrund ihres festen Arbeitsvertrages und das vorhandene Wohneigentum des Antragstellers vermögen nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht zur Rechtfertigung seines Wunsches dienen, an einem bestimmten Standort oder in dessen Nähe zu bleiben (Beschlüsse vom 18. Januar 1999 - BVerwG 1 WB 2.99 - ZBR 2000, 175>, vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 68.00 - m.w.N. und vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 - ZBR 2003, 251 >).
  • BVerwG, 14.11.2002 - 1 WB 33.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2003 - 1 WB 40.03
    Bei der Beurteilung des Gesundheitszustandes der nächsten Angehörigen hat der zuständige Sanitätsoffizier vorgelegte privat- bzw. fachärztliche Stellungnahmen von behandelnden Ärzten, die über genauere Erkenntnisse aus der regelmäßigen Behandlung des jeweiligen Patienten verfügen, besonders zu berücksichtigen (Beschlüsse vom 12. Juni 1996 - BVerwG 1 WB 21.95 - , vom 14. November 2002 - BVerwG 1 WB 33.02 - und vom 22. Januar 2003 - BVerwG 1 WB 48, 49.02 -).
  • BVerwG, 25.10.2000 - 1 WB 68.00

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2003 - 1 WB 40.03
    Die Ortsgebundenheit seiner Ehefrau aufgrund ihres festen Arbeitsvertrages und das vorhandene Wohneigentum des Antragstellers vermögen nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht zur Rechtfertigung seines Wunsches dienen, an einem bestimmten Standort oder in dessen Nähe zu bleiben (Beschlüsse vom 18. Januar 1999 - BVerwG 1 WB 2.99 - ZBR 2000, 175>, vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 68.00 - m.w.N. und vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 - ZBR 2003, 251 >).
  • BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87

    Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2003 - 1 WB 40.03
    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>, vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25 [26]> und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - NVwZ-RR 2001, 675 = ZBR 2002, 183 = PersV 2002, 286>).
  • BVerwG, 29.08.1984 - 1 WB 79.82

    Nachzubesetzender Dienstposten - Versetzung - Dienstliches Bedürfnis - …

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2003 - 1 WB 40.03
    - BVerwG 1 WB 79.82 - <BVerwGE 76, 255 [f.]> und vom 30. August 2001.
  • BVerwG, 04.12.1995 - 1 WB 106.95

    Verwendungsfähigkeit eines Soldaten - Antrag auf Aussetzung einer Vollziehung - …

  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …

  • BVerwG, 10.10.2002 - 1 WB 40.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …

  • BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 30.92

    Versetzung eines Bundeswehrsoldaten - Fürsorgepflicht für einen Soldaten - …

  • BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 10.96

    Versetzung eines Berufssoldaten auf einen anderen Dienstposten - Rechtswidrigkeit …

  • BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 27.00

    Versetzung eines Soldaten - Ordnungsgemäße Ausschreibung eines Dienstpostens - …

  • BVerwG, 22.07.1997 - 1 WB 8.97

    Recht der Soldaten - Anspruch auf Verwendung auf einem höherwertigen Dienstposten

  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 29.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …

  • BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 35.03

    Umdeutung eines Antrags der Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Vorrang des …

    Mit Beschluss vom 13. November 2003 - BVerwG 1 WB 40.03 - hat der Senat den Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen den Bescheid des PersABw vom 30. Januar 2003 anzuordnen und zu bestimmen, dass er seinen Dienst wie vor dem 29. August 2003 weiterhin am Standort W... leistet, als unbegründet zurückgewiesen.

    Im Verfahren des Antragstellers über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat der Senat in seinem Beschluss vom 13. November 2003 - BVerwG 1 WB 40.03 - zur Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides des PersABw ausgeführt:.

  • BVerwG, 26.02.2008 - 1 WB 47.07

    Betreuung; Ermessensentscheidung; Pflegebedürftigkeit; Pflegedienst; …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist es eine der gerichtlichen Nachprüfung entzogene Frage der militärischen Zweckmäßigkeit, ob und inwieweit die auf einem militärischen Dienstposten wahrzunehmenden Aufgaben eine besondere Ausbildung oder Vorverwendung erfordern oder ob eventuelle Arbeitsschwerpunkte eine zusätzliche Schulung des betroffenen Soldaten erfordern (…Beschlüsse vom 11. November 2003 a.a.O. und vom 13. November 2003 - BVerwG 1 WB 40.03 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 10.04.2008 - 1 WDS-VR 2.08
    Der Wegfall eines Dienstpostens am bisherigen Standort kann das dienstliche Bedürfnis für eine Wegversetzung rechtfertigen (Beschluss vom 13. November 2003 - BVerwG 1 WB 40.03 - m.w.N.; vgl. ferner Nr. 5 Buchst. c der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 in der zuletzt geänderten Fassung vom 11. August 1998 , im Folgenden: Versetzungsrichtlinien).

    Er darf dabei aber davon ausgehen, dass ein Soldat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche Verwendung hat (stRspr, Beschlüsse vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 45 und vom 13. November 2003 a.a.O.).

  • BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 21.05
    Rn. 38 Auch die Ortsgebundenheit der Ehefrau des Antragstellers aufgrund ihrer freiberuflichen Tätigkeit am Wohnsitz in A. und gegebenenfalls dort vorhandenes Wohneigentum vermögen nach ständiger Rechtsprechung des Senats keinen Rechtsanspruch darauf zu begründen, an einem bestimmten Standort oder in dessen Nähe zu bleiben (vgl. dazu u.a. Beschlüsse vom 18. Januar 1999 - BVerwG 1 WB 2.99 - ZBR 2000, 175>, vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 68.00 -, vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 - ZBR 2003, 251> und vom 13. November 2003 - BVerwG 1 WB 40.03 -).
  • BVerwG, 19.08.2004 - 1 WDS-VR 5.04

    Schwerbehinderung; Fürsorgeerlass; Fürsorgepflicht; Zahnarzt; …

    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Wehrdienstgerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: u. a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 -, vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 -, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 -, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 -, vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 -, vom 13. November 2003 - BVerwG 1 WB 40.03 - und vom 14. Juli 2004 - BVerwG 1 WB 16.04).
  • BVerwG, 28.03.2006 - 1 WB 30.05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats begründen weder die Ortsgebundenheit der Ehefrau eines Soldaten noch vorhandenes Wohneigentum einen Rechtsanspruch darauf, an einem bestimmten Standort oder in dessen Nähe zu verbleiben (vgl. dazu u.a. Beschlüsse vom 18. Januar 1999 - BVerwG 1 WB 2.99 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 34 = ZBR 2000, 175, vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 68.00 -, vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30 = ZBR 2003, 251, vom 13. November 2003 - BVerwG 1 WB 40.03 - und vom 14. Juli 2004 - BVerwG 1 WB 16.04 -).
  • BVerwG, 18.05.2004 - 1 WDS-VR 1.04

    Personalrat; Soldatenvertreter; Versetzungsschutz; Mandatsschutz; Wiederwahl; …

    Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung kommt deshalb nur in Betracht, wenn sich bereits bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme ergeben oder dem Soldaten durch deren sofortige Vollziehung unzumutbare, insbesondere nicht wieder gut zu machende Nachteile entstünden (stRspr.: u. a. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 -, vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 -, vom 20. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 5.02 und vom 13. November 2003 - BVerwG 1 WB 40.03).
  • BVerwG, 11.01.2007 - 1 WDS-VR 7.06
    Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung kommt deshalb nur in Betracht, wenn sich bereits bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme ergeben oder dem Soldaten durch deren sofortige Vollziehung unzumutbare, insbesondere nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden (stRspr, u.a. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - BVerwGE 63, 210 , vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - Buchholz 236.1 § 25 SG Nr. 1, vom 20. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 5.02 - Buchholz 236.12 § 9 SUV Nr. 7 und vom 13. November 2003 - BVerwG 1 WB 40.03 -).
  • BVerwG, 29.05.2008 - 1 WDS-VR 10.08
    Soweit er seine Vorerfahrung für diesen Dienstposten bezweifelt, verkennt der Antragsteller, dass es eine der gerichtlichen Nachprüfung entzogene Frage der militärischen Zweckmäßigkeit darstellt, ob und inwieweit die auf einem militärischen Dienstposten wahrzunehmenden Aufgaben eine besondere Ausbildung oder Vorverwendung des betroffenen Soldaten erfordern (stRspr; Beschlüsse vom 13. November 2003 - BVerwG 1 WB 40.03 - und vom 26. Februar 2008 - BVerwG 1 WB 47.07 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 22.11.2005 - 1 WDS-VR 5.05
    Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung kommt deshalb nur in Betracht, wenn sich bereits bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme ergeben oder dem Soldaten durch deren sofortige Vollziehung unzumutbare, insbesondere nicht wieder gutzumachende Nachteile entstünden (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210>, vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - und vom 13. November 2003 - BVerwG 1 WB 40.03 -).
  • BVerwG, 24.08.2005 - 1 WDS-VR 3.05
  • BVerwG, 11.01.2007 - 1 WDS-VR 9.06
  • BVerwG, 11.01.2007 - 1 WDS-VR 8.06
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