Rechtsprechung
| BVerwG, 15.11.2007 - 1 WB 40.07 |
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Rechtsweg; Statusangelegenheit; truppendienstliche Angelegenheit
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 61.04
Beurteilung, planmäßige; besondere Altersgrenze; Versorgungsreformgesetz (1998); …
Auszug aus BVerwG, 15.11.2007 - 1 WB 40.07
Die Wehrdienstgerichte haben hiernach über die Verletzung solcher Rechte und Pflichten zu entscheiden, die auf dem Verhältnis der militärischen Über- und Unterordnung beruhen, also in truppendienstlichen Angelegenheiten (stRspr, vgl. Beschluss vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 61.04 - NZWehrr 2005, 212 m.w.N.).Für die Bestimmung, ob es sich um eine truppendienstliche Angelegenheit oder um eine Verwaltungsangelegenheit handelt, für die der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist, muss auf die wahre Natur des geltend gemachten Anspruchs und auf die daraus abzuleitende Rechtsfolge abgestellt werden (Beschlüsse vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 7.03 - m.w.N. und vom 6. April 2005 a.a.O.).
Für Streitigkeiten über das Dienstverhältnis, dessen Begründung oder dessen Dauer sowie für Beförderungsstreitigkeiten sind nicht die Wehrdienstgerichte, sondern die allgemeinen Verwaltungsgerichte sachlich zuständig (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 6. November 1995 - BVerwG 1 WB 91.95 - DokBer B 1996, 75…, vom 15. Mai 2003 a.a.O. und vom 6. April 2005 a.a.O.).
Die Legaldefinition des dienstlichen Wohnsitzes in § 15 BBesG ist auch im Rahmen des § 52 Nr. 4 VwGO maßgeblich (…Beschlüsse vom 15. Mai 2003 a.a.O. und vom 6. April 2005 a.a.O.).
- BVerwG, 15.05.2003 - 1 WB 7.03
Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte für truppendienstliche Angelegenheiten - …
Auszug aus BVerwG, 15.11.2007 - 1 WB 40.07
Für die Bestimmung, ob es sich um eine truppendienstliche Angelegenheit oder um eine Verwaltungsangelegenheit handelt, für die der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist, muss auf die wahre Natur des geltend gemachten Anspruchs und auf die daraus abzuleitende Rechtsfolge abgestellt werden (Beschlüsse vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 7.03 - m.w.N. …und vom 6. April 2005 a.a.O.).Für Streitigkeiten über das Dienstverhältnis, dessen Begründung oder dessen Dauer sowie für Beförderungsstreitigkeiten sind nicht die Wehrdienstgerichte, sondern die allgemeinen Verwaltungsgerichte sachlich zuständig (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 6. November 1995 - BVerwG 1 WB 91.95 - DokBer B 1996, 75, vom 15. Mai 2003 a.a.O. …und vom 6. April 2005 a.a.O.).
Die Legaldefinition des dienstlichen Wohnsitzes in § 15 BBesG ist auch im Rahmen des § 52 Nr. 4 VwGO maßgeblich (Beschlüsse vom 15. Mai 2003 a.a.O. …und vom 6. April 2005 a.a.O.).
- BVerwG, 16.01.2008 - 1 WB 29.07
Personalgespräch; Endverwendung; Beschwer.
Auszug aus BVerwG, 15.11.2007 - 1 WB 40.07
Rn. 8 Zur Begründung seines Begehrens im Hauptsacheverfahren, das zunächst insgesamt unter dem Aktenzeichen BVerwG 1 WB 29.07 geführt wurde, erklärte der Antragsteller insbesondere:.Rn. 13 Der Senat hat mit Beschluss vom 15. November 2007 das Verfahren hinsichtlich der Anträge Nr. 4 und Nr. 5 von dem Verfahren BVerwG 1 WB 29.07 abgetrennt.
- BVerwG, 17.01.2006 - 1 WB 3.05
Zuständigkeit, Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Beurteilung; …
Auszug aus BVerwG, 15.11.2007 - 1 WB 40.07
Rn. 19 Über die Verweisung kann der Senat in der Besetzung ohne ehrenamtliche Richter entscheiden (Beschluss vom 17. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 3.05 - Buchholz 450.1 § 21 WBO Nr. 3 ). - BVerwG, 06.11.1995 - 1 WB 91.95
Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Wehrdienstgerichten - Berufung in das …
Auszug aus BVerwG, 15.11.2007 - 1 WB 40.07
Für Streitigkeiten über das Dienstverhältnis, dessen Begründung oder dessen Dauer sowie für Beförderungsstreitigkeiten sind nicht die Wehrdienstgerichte, sondern die allgemeinen Verwaltungsgerichte sachlich zuständig (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 6. November 1995 - BVerwG 1 WB 91.95 - DokBer B 1996, 75…, vom 15. Mai 2003 a.a.O. …und vom 6. April 2005 a.a.O.).
- BVerwG, 15.07.2008 - 1 WB 46.07
Rechtsweg; Teilstreitkraft; Uniformträgerbereich; Zentraler Sanitätsdienst.
Rn. 15 Abweichend von der generellen Rechtswegzuweisung an die allgemeinen Verwaltungsgerichte in § 82 Abs. 1 SG haben die Wehrdienstgerichte nach Maßgabe des § 17 Abs. 1 (i.V.m. Abs. 3) WBO über Entscheidungen oder Maßnahmen (bzw. deren Unterlassung) zu entscheiden, die auf dem Verhältnis der militärischen Über- und Unterordnung beruhen, d.h. in truppendienstlichen Angelegenheiten (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 61.04 - m.w.N.und vom 15. November 2007 - BVerwG 1 WB 40.07 -). Für die Bestimmung, ob es sich um eine truppendienstliche Angelegenheit oder um eine Verwaltungsangelegenheit handelt, für die der Rechtsweg zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten eröffnet ist, muss auf die wahre Natur des geltend gemachten Anspruchs und auf die daraus abzuleitende Rechtsfolge abgestellt werden (…Beschlüsse vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 7.03 - m.w.N., vom 6. April 2005 a.a.O. und vom 15. November 2007 - BVerwG 1 WB 40.07 -).
Rn. 16 Hiernach sind die allgemeinen Verwaltungsgerichte insbesondere für Streitigkeiten zwischen Soldaten und dem Dienstherrn aus Materien sachlich zuständig, die im Zweiten Abschnitt des Soldatengesetzes geregelt sind (sog. Statussachen, stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 6. November 1995 - BVerwG 1 WB 91.95 - DokBer B 1996, 75…, vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 7.03 -, vom 6. April 2005 a.a.O. und vom 15. November 2007 - BVerwG 1 WB 40.07 -).
- BVerwG, 16.01.2008 - 1 WB 29.07
Personalgespräch; Endverwendung; Beschwer.
Der Senat hat mit Beschluss vom 15. November 2007 das Verfahren hinsichtlich der Anträge Nr. 4 (Neufestsetzung der Dienstzeit) und Nr. 5 (laufbahnrechtliche Schadlosstellung) abgetrennt und den abgetrennten Rechtsstreit (BVerwG 1 WB 40.07 ) mit Beschluss vom selben Tage an das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht verwiesen. - BVerwG, 15.11.2007 - 1 WB 29.07
Beschwer; Endverwendung; Personalgespräch
Das Verfahren wird hinsichtlich der Anträge Nr. 4 und Nr. 5 abgetrennt und unter dem neuen Aktenzeichen BVerwG 1 WB 40.07 fortgeführt (§ 93 Satz 2 VwGO in entsprechender Anwendung).
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