Rechtsprechung
| BVerwG, 28.02.2019 - 1 WB 40.18 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Beschwerde gegenüber bloßen Vorbereitungshandlungen
- rechtsprechung-im-internet.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WBO § 17 Abs. 3 ; WBO § 21 Abs. 2
Beschwerde eines Zeitsoldaten gegen die Art und Weise der Durchführung einer Sonderbeurteilung; Anforderungen an eine dienstliche Beurteilung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 61.13
Dienstliche Maßnahme; Bataillonskommandeur-Auswahlkonferenz; Perspektivkonferenz; …
Auszug aus BVerwG, 28.02.2019 - 1 WB 40.18
Denn das Bundesministerium für Verteidigung hat lediglich im Rahmen der Dienstaufsicht dem Begehren des Antragstellers abgeholfen und die Beschwerde ausdrücklich wegen Fristversäumnis zurückgewiesen, sodass eine rein prozessuale Beschwerdeentscheidung vorliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. November 2014 - 1 WB 61.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 91 Rn. 41). - BVerwG, 31.08.2017 - 1 WRB 1.17
Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsbeitrag nach Abschluss einer besonderen …
Auszug aus BVerwG, 28.02.2019 - 1 WB 40.18
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellen reine Vorbereitungsmaßnahmen zwar regelmäßig keine dienstlichen Maßnahmen im Sinne von § 17 Abs. 3 und § 21 Abs. 1 Satz 1 WBO dar (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. März 2006 - 1 WB 61.05 - Rn. 24 und vom 31. August 2017 - 1 WRB 1.17 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 97 Rn. 24 f.). - BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 61.05
Auszug aus BVerwG, 28.02.2019 - 1 WB 40.18
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellen reine Vorbereitungsmaßnahmen zwar regelmäßig keine dienstlichen Maßnahmen im Sinne von § 17 Abs. 3 und § 21 Abs. 1 Satz 1 WBO dar (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. März 2006 - 1 WB 61.05 - Rn. 24 …und vom 31. August 2017 - 1 WRB 1.17 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 97 Rn. 24 f.).
- BVerwG, 29.08.2023 - 1 WB 60.22
Keine Dienstliche Beurteilung ohne gesetzliche Regelung
Seine Vorgesetzten können und dürfen bereits im Vorbereitungsstadium möglicherweise unrichtigen Entscheidungen entgegentreten (BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 1 WB 40.18 - juris Rn. 11). - BVerwG, 31.03.2022 - 1 WB 37.21
Anordnung häuslicher Quarantäne nach einem Auslandseinsatz
Ein etwaiger Fristmangel wäre daher jedenfalls unbeachtlich (…BVerwG, Beschlüsse vom 31. August 2017 - 1 WRB 1.16 - Rn. 18 ff. und vom 28. Februar 2019 - 1 WB 40.18 - juris Rn. 12). - BVerwG, 25.11.2021 - 1 WB 27.21
Behördeninterne Signatur berechtigt nicht zum digitalen Rechtsverkehr - …
Rn. 28 d) Ein Fristmangel ist auch nicht deswegen unbeachtlich, weil die Beschwerdestelle dessen ungeachtet in der Sache entschieden hätte (…BVerwG, Beschlüsse vom 27. November 2014 - 1 WB 61.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 91 Rn. 41 und vom 28. Februar 2019 - 1 WB 40.18 - juris Rn. 12).
- BVerwG, 17.05.2022 - 1 WB 43.21
Nicht formgerechte Beschwerde durch mittels PKI-Karte signierter E-Mail
Rn. 32 c) Ein Fristmangel ist auch nicht deswegen unbeachtlich, weil die Beschwerdestelle dessen ungeachtet in der Sache entschieden hätte (…BVerwG, Beschlüsse vom 27. November 2014 - 1 WB 61.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 91 Rn. 41 und vom 28. Februar 2019 - 1 WB 40.18 - juris Rn. 12). - BVerwG, 15.06.2022 - 1 WB 48.21
Verwendung bei ausländischen Streitkräften
Rn. 32 Ein Fristmangel ist auch nicht deswegen unbeachtlich, weil die Beschwerdestelle dessen ungeachtet in der Sache entschieden hätte (BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 1 WB 40.18 - juris Rn. 12). - BVerwG, 15.12.2022 - 1 WB 17.22
Antrag gegen isolierte Unterbringung
Rn. 30 Für das vorgerichtliche Beschwerdeverfahren gilt nicht die "Verengung" auf dienstliche Maßnahmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 1 WB 40.18 - juris Rn. 11); vielmehr kann sich der Beschwerdeführer gegen jede (von ihm so empfundene) unrichtige Behandlung durch Vorgesetzte oder Dienststellen und gegen jedes pflichtwidrige Verhalten von Kameraden wenden (§ 1 Abs. 1 Satz 1 WBO). - BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 30.21
Versetzungsverfügung; Beschwerde über das Personalentwicklungsgespräch und …
Für das vorgerichtliche Beschwerdeverfahren gilt nicht die "Verengung" auf dienstliche Maßnahmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 1 WB 40.18 - juris Rn. 11); vielmehr kann sich der Beschwerdeführer gegen jede (von ihm so empfundene) unrichtige Behandlung durch Vorgesetzte oder Dienststellen und gegen jedes pflichtwidrige Verhalten von Kameraden wenden (§ 1 Abs. 1 Satz 1 WBO). - BVerwG, 25.06.2020 - 1 WB 72.19
Kein Anspruch auf rückwirkende Zulassung zum Laufbahnaufstieg bei …
Rn. 25 Ein Fristmangel ist auch nicht deswegen unbeachtlich, weil die Beschwerdestelle dessen ungeachtet in der Sache entschieden hätte (BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 1 WB 40.18 - Rn. 12), da das Bundesministerium der Verteidigung sich ausdrücklich auf die Verfristung der Beschwerde beruft und in eine erneute Sachprüfung nicht eingetreten ist. - BVerwG, 30.01.2025 - 1 WB 46.24
Nichtbearbeitung von Beschwerden
Für das vorgerichtliche Beschwerdeverfahren gilt nicht die "Verengung" auf dienstliche Maßnahmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 1 WB 40.18 - juris Rn. 11); vielmehr kann sich der Beschwerdeführer gegen jede (von ihm so empfundene) unrichtige Behandlung durch Vorgesetzte oder Dienststellen und gegen jedes pflichtwidrige Verhalten von Kameraden (§ 1 Abs. 1 Satz 1 WBO) wenden (BVerwG…, Beschluss vom 29. September 2022 - 1 WB 30.21 - juris Rn. 18). - BVerwG, 26.02.2020 - 1 WB 64.19
Bestandskraft des Ablehnungsbescheides
Rn. 32 d) Der Fristmangel ist auch nicht deswegen unbeachtlich, weil die Beschwerdestelle dessen ungeachtet in der Sache entschieden hätte (BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 1 WB 40.18 - Rn. 12). - BVerwG, 29.01.2026 - 1 WB 62.25
- BVerwG, 26.10.2023 - 1 WB 27.23
Vermerk über ein Personalentwicklungsgespräch keine dienstliche Maßnahme
- BVerwG, 28.11.2024 - 1 WB 42.23
Zulassung zur Laufbahn der Feldwebel des Sanitätsdienstes; Fristversäumnis
- BVerwG, 25.11.2021 - 1 WB 23.21
Auslösen des Laufs der Beschwerdefrist gegen die Bildung der Referenzgruppe durch …
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