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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.11.1989 - 1 WB 40.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,8983
BVerwG, 07.11.1989 - 1 WB 40.89 (https://dejure.org/1989,8983)
BVerwG, Entscheidung vom 07.11.1989 - 1 WB 40.89 (https://dejure.org/1989,8983)
BVerwG, Entscheidung vom 07. November 1989 - 1 WB 40.89 (https://dejure.org/1989,8983)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wehrbeschwerdeverfahren - Antrag auf gerichtliche Entscheidung - Unzulässigkeit eines Antrags - Soldat - Ausführung dienstlicher Aufgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 31.08.1988 - 1 WB 143.87

    Auslegung - Dienstbefreiung (allgemeine) - Ermessensbindung - Gleichheitssatz - …

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1989 - 1 WB 40.89
    Nachdem der damalige Bundesminister der Verteidigung (BMVg), Dr. Scholz, in einer persönlichen amtlichen Auskunft vom 27. Juli 1988 klargestellt hatte, daß weder eine neue Regelung der die allgemeine Dienstbefreiung zu Weihnachten/Neujahr bzw. Ostern/Pfingsten regelnden Vorschriften der Ausführungsbestimmungen zur Soldatenurlaubsverordnung noch deren Modifikation für den Bereich der Teilstreitkraft Marine vorgesehen seien, wies der Senat den Antrag auf gerichtliche Entscheidung mit Beschluß vom 31. August 1988 (1 WB 143/87) zurück.

    Die Akten 1 WB 143/87, die Verfahrensakte des BMVg - P II 5 - 217/89 - und die Stammakten des Antragstellers, Teile A und B, lagen dem Senat bei der Beratung vor.

  • BVerwG, 29.08.1984 - 1 WB 148.83

    Dienstlicher Einsatz - Soldat - Zuweisung bestimmter Mitarbeiter

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1989 - 1 WB 40.89
    - im Anschluß an BVerwG NZWehrr 1985, 31 -.

    Auch soweit solche Schwierigkeiten auf ein Verhalten höherer Vorgesetzter im Einzelfall zurückzuführen sind, gilt das gleiche (vgl. BVerwG Beschluß vom 3. August 1971 - 1 WB 46/71 - BVerwG NZWehrr 1985, 31).

  • BVerwG, 15.11.1984 - 1 WB 84.84

    Wehrbeschwerdeverfahren - Beschwerdebefugnis - Geschäftsordnung - …

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1989 - 1 WB 40.89
    Rechtsschutz durch die Wehrdienstgerichte ist den das Verhalten der Vorgesetzten beanstandenden nicht selbst betroffenen Soldaten anschließend allerdings nicht zu gewähren (BVerwGE 76, 296).
  • BVerwG, 03.08.1971 - I WB 46.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1989 - 1 WB 40.89
    Auch soweit solche Schwierigkeiten auf ein Verhalten höherer Vorgesetzter im Einzelfall zurückzuführen sind, gilt das gleiche (vgl. BVerwG Beschluß vom 3. August 1971 - 1 WB 46/71 - BVerwG NZWehrr 1985, 31).
  • BVerwG, 25.03.1999 - 1 WB 70.98

    Rechtsschutzbedürfnis für eine gesonderte Feststellung der Verletzung von …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung nur zulässig, wenn nach dem Vorbringen des Antragstellers die Verletzung eigener Rechte zumindest denkbar erscheint (vgl. Beschlüsse vom 7. November 1989 - BVerwG 1 WB 40.89 - und vom 27. November 1990 - BVerwG 1 WB 62.90 - m.w.N.).
  • BVerwG, 19.07.1995 - 1 WB 6.95

    Weitere Verwendung eines Soldaten auf Zeit - Antrag auf ein Personalgespräch

    Soweit die Antragstellerin ausführt, sie strebe eine allgemeine Klärung der Frage über die noch hinzunehmende Wartezeit zwischen einem Antrag auf ein Personalgespräch und dem Gesprächstermin an, um die Personalpolitik der Bundeswehr zu verbessern, hat der Senat wiederholt entschieden, daß eine Antragstellung allein im Interesse anderer Soldaten nicht zulässig ist (Beschluß vom 7. November 1989 - BVerwG 1 WB 40.89 -).
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