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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.04.1987 - 1 WB 41.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,7370
BVerwG, 08.04.1987 - 1 WB 41.86 (https://dejure.org/1987,7370)
BVerwG, Entscheidung vom 08.04.1987 - 1 WB 41.86 (https://dejure.org/1987,7370)
BVerwG, Entscheidung vom 08. April 1987 - 1 WB 41.86 (https://dejure.org/1987,7370)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rüge gegen einen Soldaten - Benachteiligung eines Soldaten wegen Kontaktaufnahme mit der Personalvertretung

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.02.1979 - 1 WB 44.78
    Auszug aus BVerwG, 08.04.1987 - 1 WB 41.86
    Soweit der Antragsteller sich mit seinem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen diese Entscheidung des KG LF 1 und die sie bestätigende Entscheidung des InspL wendet, ist dem Senat eine sachliche Überprüfung verschlossen, denn die dienstaufsichtliche Überprüfung stellt dem Beschwerdeführer gegenüber keine dienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 63, 189, 3. Leitsatz; 76, 296, 2. Leitsatz; BVerwG Beschluß vom 20. August 1985 - 1 WB 12/85).
  • BVerwG, 20.08.1985 - 1 WB 12.85

    Anfechtung einer Beurteilung - Dienstaufsicht - Gerichtliche Nachprüfung - Ablauf …

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1987 - 1 WB 41.86
    Soweit der Antragsteller sich mit seinem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen diese Entscheidung des KG LF 1 und die sie bestätigende Entscheidung des InspL wendet, ist dem Senat eine sachliche Überprüfung verschlossen, denn die dienstaufsichtliche Überprüfung stellt dem Beschwerdeführer gegenüber keine dienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 63, 189, 3. Leitsatz; 76, 296, 2. Leitsatz; BVerwG Beschluß vom 20. August 1985 - 1 WB 12/85).
  • BVerwG, 15.11.1984 - 1 WB 84.84

    Wehrbeschwerdeverfahren - Beschwerdebefugnis - Geschäftsordnung - …

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1987 - 1 WB 41.86
    Soweit der Antragsteller sich mit seinem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen diese Entscheidung des KG LF 1 und die sie bestätigende Entscheidung des InspL wendet, ist dem Senat eine sachliche Überprüfung verschlossen, denn die dienstaufsichtliche Überprüfung stellt dem Beschwerdeführer gegenüber keine dienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 63, 189, 3. Leitsatz; 76, 296, 2. Leitsatz; BVerwG Beschluß vom 20. August 1985 - 1 WB 12/85).
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