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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.11.2002 - 1 WB 41.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,37668
BVerwG, 14.11.2002 - 1 WB 41.02 (https://dejure.org/2002,37668)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.2002 - 1 WB 41.02 (https://dejure.org/2002,37668)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 2002 - 1 WB 41.02 (https://dejure.org/2002,37668)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - Anforderungen an die Beurteilung einer Versetzungsverfügung und Kommandierungsverfügung - Voraussetzungen für das Vorliegen schwerwiegender Gründe gegen eine Versetzung

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 20.98

    Klagen der Soldaten aus dem Wehrdienstverhältnis - Streitigkeiten aus dem …

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2002 - 1 WB 41.02
    Die Wehrdienstgerichte haben hiernach über die Verletzung solcher Rechte und Pflichten zu entscheiden, die auf dem Verhältnis der militärischen Über- und Unterordnung beruhen, also in truppendienstlichen Angelegenheiten (stRspr.: vgl. z.B. Beschlüsse vom 10. Juni 1969 - BVerwG 1 WB 69.69 - <BVerwGE 33, 307 [308] > und vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 20.98 - < Buchholz 311 § 18 WBO Nr. 2>).

    Für Fragen der Beförderung, die das Statusverhältnis des Soldaten betreffen, ist daher gemäß § 59 SG die Zuständigkeit der allgemeinen Verwaltungsgerichte gegeben, und zwar, wie der beschließende Senat das für die Verletzung der Fürsorgepflicht bei Beförderungen bereits entschieden hat, auch in den Fällen, in denen sich der Soldat - wie hier - auf eine Pflichtverletzung bei der Vorbereitung einer Beförderung beruft (vgl. Beschlüsse vom 5. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 163, 164.70 - und vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 20.98 - ).

  • BVerwG, 10.06.1969 - I WB 69.69

    Antrag auf Entlassung aus der Bundeswehr - Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte …

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2002 - 1 WB 41.02
    Die Wehrdienstgerichte haben hiernach über die Verletzung solcher Rechte und Pflichten zu entscheiden, die auf dem Verhältnis der militärischen Über- und Unterordnung beruhen, also in truppendienstlichen Angelegenheiten (stRspr.: vgl. z.B. Beschlüsse vom 10. Juni 1969 - BVerwG 1 WB 69.69 - <BVerwGE 33, 307 [308] > und vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 20.98 - < Buchholz 311 § 18 WBO Nr. 2>).
  • BVerwG, 06.02.1979 - 1 WB 44.78
    Auszug aus BVerwG, 14.11.2002 - 1 WB 41.02
    Weder kann die Personalführung des PersABw im Allgemeinen Gegenstand eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung sein, noch hat der Antragsteller einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf dienstaufsichtliches Einschreiten (vgl. Beschluss vom 6. Februar 1979 - BVerwG 1 WB 44.78 - <BVerwGE 63, 189 [190]>).
  • BVerwG, 19.05.1998 - 1 WB 13.98

    Recht der Soldaten - Zuständigkeiten für die schriftliche Einreichung eines …

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2002 - 1 WB 41.02
    Der Antragsteller muss die Möglichkeit einer solchen Verletzung substantiiert darlegen, um damit das Gericht in den Stand zu versetzen zu prüfen, ob dies überhaupt denkbar erscheint (stRspr.: vgl. Beschluss vom 19. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 13.98 - < NZWehrr 1998, 168 >).
  • BVerwG, 15.05.2003 - 1 WB 7.03

    Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte für truppendienstliche Angelegenheiten - …

    Für Rechtsstreitigkeiten, die das Statusverhältnis eines Soldaten betreffen, ist daher gemäß § 59 SG allein die Zuständigkeit der allgemeinen Verwaltungsgerichte gegeben (Beschlüsse vom 6. November 1995 - BVerwG 1 WB 91.95 - , vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 20.98 - und vom 14. November 2002 - BVerwG 1 WB 41.02 -).
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