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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 41.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,19399
BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 41.13 (https://dejure.org/2014,19399)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.2014 - 1 WB 41.13 (https://dejure.org/2014,19399)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 2014 - 1 WB 41.13 (https://dejure.org/2014,19399)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 WB 43.11

    Rechtmäßigkeit des Antrags eines Berufssoldaten auf Versetzung an einen …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 41.13
    Erst wenn die mit einer konkreten örtlichen Verwendung verbundenen Nachteile für den Soldaten so einschneidend sind, dass sie ihm unter Fürsorgegesichtspunkten nicht zugemutet werden können, muss das grundsätzlich vorrangige Interesse des Dienstherrn, den Soldaten dort zu verwenden, wo er gebraucht wird, im Rahmen des dienstlich Möglichen ausnahmsweise hintangestellt werden (stRspr, vgl. Beschluss vom 13. Dezember 2011 - BVerwG 1 WB 43.11 - juris Rn. 20 m.w.N.).

    Der Senat verlangt deshalb bei streitigen Versetzungsanträgen in ständiger Rechtsprechung, dass - spätestens im Beschwerdeverfahren - ein konkreter Dienstposten bezeichnet sein muss (vgl. Beschluss vom 13. Dezember 2011 - BVerwG 1 WB 43.11 - juris Rn. 18 m.w.N.).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02

    Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz; …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 41.13
    Die gerichtliche Überprüfung richtet sich auch darauf, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung im Wege der Selbstbindung in Verwaltungsvorschriften (wie z.B. Erlassen oder Richtlinien) festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind (vgl. Beschluss vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 = Buchholz 252 § 23 SBG Nr. 2 S. 2 ), wie sie sich hier insbesondere aus den Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 (VMBl S. 76) in der zuletzt am 9. Juni 2009 (VMBl S. 86) geänderten Fassung (Versetzungsrichtlinien) ergeben.
  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02

    Versetzung; förderliche Verwendung; Verzicht auf laufbahnorientierte Förderung; …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 41.13
    Über die Verwendung eines Soldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30 S. 24 und vom 10. Oktober 2002 - BVerwG 1 WB 40.02 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 10.10.2002 - 1 WB 40.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 41.13
    Über die Verwendung eines Soldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30 S. 24 und vom 10. Oktober 2002 - BVerwG 1 WB 40.02 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 28.10.2008 - 1 WB 49.07

    Vertrauensperson; Anhörung zu Personalmaßnahme; Belehrung über Möglichkeit der …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 41.13
    Rn. 23 Aus den zum maßgeblichen Zeitpunkt - der Vorlage des Antrags auf gerichtliche Entscheidung an den Senat (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 49.07 - BVerwGE 132, 234 = Buchholz 449.7 § 23 SBG Nr. 7 S. 18 m.w.N.) - vorliegenden ärztlichen und sonstigen Unterlagen ergibt sich kein Anhaltspunkt für eine Pflegebedürftigkeit der Eltern (Mutter und Stiefvater) des Antragstellers.
  • BVerwG, 24.11.2009 - 1 WB 1.09

    Versetzung einer Soldatin zum Gebirgssanitätsregiment; Vorliegen eines …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 41.13
    Unabhängig davon berührt ein Verstoß gegen Nr. 21 der Versetzungsrichtlinien von vorneherein nur den Zeitpunkt des Dienstantritts, nicht aber die Rechtmäßigkeit der Versetzung als solche (stRspr, vgl. Beschluss vom 24. November 2009 - BVerwG 1 WB 1.09 - Rn. 35 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.08.2015 - 1 WB 59.14

    Konkurrentenstreit; Vergleichbarkeit einer Sonderbeurteilung

    Der Senat verlangt deshalb bei streitigen Versetzungsanträgen in ständiger Rechtsprechung, dass - spätestens im Beschwerdeverfahren - ein konkreter Dienstposten bezeichnet werden muss (…vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Dezember 2011 - 1 WB 43.11 - juris Rn. 18 m.w.N. und vom 27. Mai 2014 - 1 WB 41.13 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 25.09.2014 - 1 WB 7.14

    Bestimmtheit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung; Förderliche Verwendung; …

    Rn. 15 Der Senat verlangt deshalb bei streitigen Versetzungsanträgen in ständiger Rechtsprechung, dass der Antragsteller spätestens im Beschwerdeverfahren oder - wenn nach § 21 Abs. 1 Satz 1 WBO unmittelbar die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts beantragt werden kann - spätestens in diesem Antrag konkrete Dienstposten bezeichnen muss (…vgl. Beschlüsse vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 42.07 - Rn. 18…, vom 13. Dezember 2011 - BVerwG 1 WB 43.11 - juris Rn. 18…, vom 24. Januar 2012 - BVerwG 1 WB 32.11 und 1 WB 33.11 - juris Rn. 18 sowie vom 27. Mai 2014 - BVerwG 1 WB 41.13 - juris Rn. 29;… Beispiel für einen hinreichend bestimmten Antrag: Beschluss vom 19. Juni 2014 - BVerwG 1 WB 52.13 - juris Rn. 9 und 20).
  • BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 26.14

    Konkurrentenstreit im Hinblick auf die Besetzung zweier …

    Rn. 19 Der Senat verlangt deshalb bei streitigen Versetzungsanträgen in ständiger Rechtsprechung, dass der Antragsteller spätestens im Beschwerdeverfahren oder - wenn nach § 21 Abs. 1 Satz 1 WBO unmittelbar die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts beantragt werden kann - spätestens in diesem Antrag konkrete Dienstposten bezeichnen muss (…BVerwG, Beschlüsse vom 29. April 2008 - 1 WB 42.07 - Rn. 18…, vom 13. Dezember 2011 - 1 WB 43.11 - juris Rn. 18…, vom 24. Januar 2012 - 1 WB 32.11 und 1 WB 33.11 - juris Rn. 18, vom 27. Mai 2014 - 1 WB 41.13 - juris Rn. 29 …und vom 25. September 2014 - 1 WB 7.14 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 28.09.2016 - 1 WB 12.16

    Versetzung; schwerwiegender persönlicher Grund; Gesundheitszustand der Eltern

    Insoweit obliegt dem Antragsteller eine prozessuale Darlegungs- und Mitwirkungspflicht, weil die Ärzte der Bundeswehr keine originären Befugnisse zu Untersuchungen oder sonstigen Ermittlungen bei den Angehörigen eines Soldaten haben; vielmehr ist es Sache eines betroffenen Soldaten, ärztliche Atteste zur Frage der Pflegebedürftigkeit seiner Eltern vorzulegen oder konkrete Untersuchungen anzuregen, wenn er meint, dass bestimmte entscheidungserhebliche Umstände noch nicht bekannt sind (BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 WB 41.13 - Rn. 25).
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