Rechtsprechung
| BVerwG, 26.01.2023 - 1 WB 41.21 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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- Bundesverwaltungsgericht
SBG § 62 Abs. 3 Satz 1; AR A-1336/1 Nrn. 313, 315, 316, 320; BPersVG § 52 Abs. 1 Satz 2
Unbegründeter Antrag eines freigestellten Soldaten auf eine fiktive Versetzung auf einen förderlichen Dienstposten
- rechtsinformationen.bund.de
Unbegründeter Antrag eines freigestellten Soldaten auf eine fiktive Versetzung auf einen förderlichen Dienstposten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 62 Abs 3 S 1 SBG 2016, § 52 Abs 1 S 2 BPersVG
Unbegründeter Antrag eines freigestellten Soldaten auf eine fiktive Versetzung auf einen förderlichen Dienstposten - Wolters Kluwer
Antrag eines freigestellten Soldaten auf eine fiktive Versetzung auf einen förderlichen Dienstposten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antrag eines freigestellten Soldaten auf eine fiktive Versetzung auf einen förderlichen Dienstposten
- datenbank.nwb.de
Unbegründeter Antrag eines freigestellten Soldaten auf eine fiktive Versetzung auf einen förderlichen Dienstposten
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Fehlende gesetzliche Grundlage für das für die fiktive Laufbahnnachzeichnung von freigestellten Personalräten entwickelte Referenzgruppenmodell
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02
Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter …
Auszug aus BVerwG, 26.01.2023 - 1 WB 41.21
Die Abweichung von der Unanwendbarkeitsfolge kommt vor allem in Betracht, wenn die Rechtsprechung - wie hier - in der Vergangenheit von der Rechtmäßigkeit eines Handelns durch Verwaltungserlass ausgegangen ist und wenn durch die mangelnde Beachtung einer Verwaltungsvorschrift in einer Übergangszeit ein Zustand entstünde, der von der verfassungsmäßigen Ordnung noch weiter entfernt ist als die bisherige Lage (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 15. Januar 2019 - 2 BvL 1/09 - juris Rn. 81 zu Steuergesetzen, BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2004 - 2 C 50.02 - BVerwGE 121, 103 S. 111 zu Beihilfevorschriften …und Beschluss vom 31. Januar 2019 - 1 WB 28.17 - BVerwGE 164, 304 Rn. 35 zum äußeren Erscheinungsbild der Soldaten).Rn. 25 Eine andere Beurteilung ist erst dann angezeigt, wenn der Gesetzgeber in einem überschaubaren Zeitraum nicht tätig wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2004 - 2 C 50.02 - BVerwGE 121, 103 S. 111).
- BVerwG, 23.11.2022 - 1 WB 21.21
Die Förderung freigestellter oder beurlaubter Soldaten bedarf einer gesetzlichen …
Auszug aus BVerwG, 26.01.2023 - 1 WB 41.21
Rn. 14 Mit Verfügung vom 4. Januar 2023 sind die Beteiligten darauf hingewiesen worden, dass es für die Förderung freigestellter Soldaten nach dem Referenzgruppenmodell derzeit keine dem Grundsatz des Vorbehaltes des Gesetzes genügende normative Grundlage gibt (BVerwG, Beschluss vom 23. November 2022 - 1 WB 21.21 -).Rn. 22 a) Dem Referenzgruppenmodell fehlt eine dem Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes genügende normative Grundlage (BVerwG, Beschluss vom 23. November 2022 - 1 WB 21.21 - Rn. 41 f.).
- BVerwG, 26.01.2023 - 1 WB 45.22
Neubildung einer Referenzgruppe
Auszug aus BVerwG, 26.01.2023 - 1 WB 41.21
Der hiergegen gerichtete Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 1. April 2022 ist unter dem Aktenzeichen 1 WB 45.22 anhängig.Die Frage nach der Rechtskonformität der neuen Referenzgruppe kann daher hier offenbleiben und ist im Verfahren 1 WB 45.22 zu klären.
- BVerwG, 31.01.2019 - 1 WB 28.17
Haar- und Barterlass bedarf gesetzlicher Ermächtigung
Auszug aus BVerwG, 26.01.2023 - 1 WB 41.21
Die Abweichung von der Unanwendbarkeitsfolge kommt vor allem in Betracht, wenn die Rechtsprechung - wie hier - in der Vergangenheit von der Rechtmäßigkeit eines Handelns durch Verwaltungserlass ausgegangen ist und wenn durch die mangelnde Beachtung einer Verwaltungsvorschrift in einer Übergangszeit ein Zustand entstünde, der von der verfassungsmäßigen Ordnung noch weiter entfernt ist als die bisherige Lage (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 15. Januar 2019 - 2 BvL 1/09 - juris Rn. 81 zu Steuergesetzen, BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2004 - 2 C 50.02 - BVerwGE 121, 103 S. 111 zu Beihilfevorschriften und Beschluss vom 31. Januar 2019 - 1 WB 28.17 - BVerwGE 164, 304 Rn. 35 zum äußeren Erscheinungsbild der Soldaten). - BVerfG, 15.01.2019 - 2 BvL 1/09
Zur Bindung des Vermittlungsausschusses an den Vermittlungsauftrag - Nichtigkeit …
Auszug aus BVerwG, 26.01.2023 - 1 WB 41.21
Die Abweichung von der Unanwendbarkeitsfolge kommt vor allem in Betracht, wenn die Rechtsprechung - wie hier - in der Vergangenheit von der Rechtmäßigkeit eines Handelns durch Verwaltungserlass ausgegangen ist und wenn durch die mangelnde Beachtung einer Verwaltungsvorschrift in einer Übergangszeit ein Zustand entstünde, der von der verfassungsmäßigen Ordnung noch weiter entfernt ist als die bisherige Lage (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2019 - 2 BvL 1/09 - juris Rn. 81 zu Steuergesetzen, BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2004 - 2 C 50.02 - BVerwGE 121, 103 S. 111 zu Beihilfevorschriften …und Beschluss vom 31. Januar 2019 - 1 WB 28.17 - BVerwGE 164, 304 Rn. 35 zum äußeren Erscheinungsbild der Soldaten). - BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 59.13
Antragsänderung; Klageänderung; Gerichtliches Wehrbeschwerdeverfahren.
Auszug aus BVerwG, 26.01.2023 - 1 WB 41.21
Rn. 31 Ob der Antragsteller auf der Grundlage dieser Neubildung gefördert werden kann, ist zum einen nicht Gegenstand dieses Rechtsstreites, da es insoweit an der notwendigen Identität von Beschwerdegegenstand und Antragsgegenstand fehlt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 2 Rn. 36…, vom 22. Juni 2017 - 1 WB 15.17 - juris Rn. 23 …und vom 26. September 2019 - 1 WB 26.18 - juris Rn. 15). - BVerwG, 22.06.2017 - 1 WB 15.17
Einstellung des Verfahrens; Qualifizierung zum Notfallsanitäter
Auszug aus BVerwG, 26.01.2023 - 1 WB 41.21
Rn. 31 Ob der Antragsteller auf der Grundlage dieser Neubildung gefördert werden kann, ist zum einen nicht Gegenstand dieses Rechtsstreites, da es insoweit an der notwendigen Identität von Beschwerdegegenstand und Antragsgegenstand fehlt (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 2 Rn. 36, vom 22. Juni 2017 - 1 WB 15.17 - juris Rn. 23 …und vom 26. September 2019 - 1 WB 26.18 - juris Rn. 15). - BVerwG, 26.09.2019 - 1 WB 26.18
Anfechtung der Versetzung eines Soldaten; Dienstliches Bedürfnis für die …
Auszug aus BVerwG, 26.01.2023 - 1 WB 41.21
Rn. 31 Ob der Antragsteller auf der Grundlage dieser Neubildung gefördert werden kann, ist zum einen nicht Gegenstand dieses Rechtsstreites, da es insoweit an der notwendigen Identität von Beschwerdegegenstand und Antragsgegenstand fehlt (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 2 Rn. 36…, vom 22. Juni 2017 - 1 WB 15.17 - juris Rn. 23 und vom 26. September 2019 - 1 WB 26.18 - juris Rn. 15). - BVerwG, 14.12.2018 - 1 WB 31.18
Anspruch auf fiktive förderliche Verwendung von freigestellten …
Auszug aus BVerwG, 26.01.2023 - 1 WB 41.21
Rn. 19 Die fiktive Versetzung auf einen förderlichen Dienstposten ist eine truppendienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO, die Gegenstand eines Verpflichtungsbegehrens vor den Wehrdienstgerichten sein kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 2018 - 1 WB 31.18 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 9 Rn. 9 m. w. N.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.2024 - 10 A 10971/23
Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge auf der Grundlage von § 3 …
Rn. 93 Die Anordnung einer übergangsweisen Fortgeltung einer verfassungswidrigen Norm kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn und soweit deren Anwendung unerlässlich ist, um grundrechtlich geschützte Rechtspositionen zu wahren oder die Funktionsfähigkeit der staatlichen Verwaltung sicherzustellen; die vorübergehende Fortgeltung der Regelungen wird dann trotz ihrer Unvereinbarkeit mit höherrangigem Recht in Kauf genommen, um noch verfassungsfernere Zustände zu vermeiden (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 6 B 43.14 -, juris Rn. 10;… Urteil vom 13. Januar 1982 - 7 C 95.80 -, BVerwGE 64, 308 = juris Rn. 22;… Urteil vom 1. Juni 1995 - 2 C 16.94 -, BVerwGE 98, 324 = juris Rn. 16;… Urteil vom 30. August 2012 - 2 C 23.10 -, BVerwGE 144, 93 = juris Rn. 16;… Beschluss vom 31. Januar 2019 - 1 WB 28.17 -, BVerwGE 164, 304 = juris Rn. 35;… Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, BVerwGE 173, 81 = juris Rn. 40; Beschluss vom 26. Januar 2023 - 1 WB 41.21 -, juris Rn. 23;… Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 -, juris Rn. 45; BVerfG…, Beschluss vom 27. Januar 1976 - 1 BvR 2325/73 -, BVerfGE 41, 251 = juris Rn. 36).28.17 -, BVerwGE 164, 304 = juris Rn. 35 f.; Beschluss vom 26. Januar 2023 - 1 WB 41.21 -, juris Rn. 23; Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 -, juris Rn. 45; BVerfG, Urteil vom 10. Februar 2004 - 2 BvR 834/02 -, BVerfGE 109, 190 = juris Rn. 167) bzw. ein Fall gewandelter Verfassungsinterpretation vorliegt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 27. Januar 1976 - 1 BvR 2325/73 -, BVerfGE 41, 251 = juris Rn. 36).
- BVerwG, 03.03.2025 - 2 VR 4.24
Fiktive Fortschreibung der dienstlichen Beurteilung einer vom Dienst …
Rn. 45 Demgegenüber hat der für das truppendienstgerichtliche Verfahren der Soldaten zuständige 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in seiner jüngeren Rechtsprechung für die berufliche Förderung freigestellter oder beurlaubter Soldaten eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage gefordert (BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2022 - 1 WB 21.21 - BVerwGE 177, 121 Rn. 23 ff., vom 26. Januar 2023 - 1 WB 41.21 - NVwZ-RR 2024, 420 Rn. 22 sowie - 1 WB 45.22 - juris Rn. 19 …und vom 1. März 2023 - 1 WB 12.22 u. a. - juris Rn. 56) - ausdrücklich auch für die freigestellte Gleichstellungsbeauftragte (BVerwG…, Beschluss vom 26. Januar 2023 - 1 WB 3.22 - BVerwGE 177, 360 Rn. 25 ff.). - BVerwG, 21.05.2026 - 1 WB 52.25 Vielmehr verlangt der Gleichbehandlungsgrundsatz die weitere Anwendung des damals in Verwaltungsvorschriften ausgestalteten und heute vom Gesetzgeber in § 27b SG übernommenen Referenzgruppenmodells (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Januar 2023 - 1 WB 41.21 - NVwZ-RR 2024, 420 Rn. 22 ff. …und vom 26. Januar 2023 - 1 WB 45.22 - juris Rn. 19 ff.).
- BVerwG, 26.01.2023 - 1 WB 45.22
Neubildung einer Referenzgruppe
Da die für ihn 2017 gebildete Referenzgruppe - wie im Beschluss vom heutigen Tage im Verfahren - 1 WB 41.21 - ausgeführt - keine Förderung mehr zulässt und damit dem Benachteiligungsverbot nach § 52 Abs. 1 Satz 2 BPersVG i. V. m. § 62 Abs. 3 Satz 1 SBG nicht gerecht wird, ist sein Antrag nicht auf die Aufhebung der neugebildeten Referenzgruppe 2021 beschränkt, zu verstehen.Durch die Neubildung der Referenzgruppe verletzte er - wie der Beschwerdebescheid zutreffend ausführt - Rechte des Antragstellers schon deshalb nicht, weil die Referenzgruppe von 2017 seine Förderung ausschloss, wie sich aus dem Beschluss vom heutigen Tage im Verfahren - 1 WB 41.21 - ergibt.
- OVG Thüringen, 07.05.2026 - 2 EO 374/25
Anspruch eines Personalratsmitglieds auf fiktive Fortschreibung der letzten …
Abgesehen davon ließe sich das Erfordernis einer solchen gesetzlichen Grundlage aber auch nicht aus der vom Antragsteller in Bezug genommenen Rechtsprechung des 1. Wehrdienstsenats des BVerwG im Beschluss vom 23. November 2022 - 1 WB 21/21 - sowie in den Beschlüssen vom 26. Januar 2023 - 1 WB 41/21 und 1 WB 45/22 - ableiten, weil diese Entscheidungen einen völlig anderen Sachverhalt betrafen. - BVerwG, 29.08.2024 - 1 WB 2.24
Fiktive Versetzung eines Personalratsmitglieds; Referenzgruppenmodell; …
Rn. 21 b) Die fiktive Versetzung auf einen förderlichen Dienstposten ist eine truppendienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO, die Gegenstand eines Verpflichtungsbegehrens vor den Wehrdienstgerichten sein kann (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Dezember 2018 - 1 WB 31.18 - juris Rn. 9 m. w. N. und vom 26. Januar 2023 - 1 WB 41.21 - NVwZ-RR 2024, 420 Rn. 19).Vielmehr verlangt der Gleichbehandlungsgrundsatz die weitere Anwendung des damals in Verwaltungsvorschriften ausgestalteten und heute vom Gesetzgeber in § 27b SG übernommenen Referenzgruppenmodells (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Januar 2023 - 1 WB 41.21 - NVwZ-RR 2024, 420 Rn. 22 ff. …und vom 26. Januar 2023 - 1 WB 45.22 - juris Rn. 19 ff.).
- BVerwG, 01.03.2023 - 1 WB 12.22
Neubildung der Referenzgruppe infolge von Ruhestandsversetzungen; …
Er hat mit Beschluss vom 26. Januar 2023 - 1 WB 41.21 - (…juris LS und Rn. 22 ff.) jedoch weiter ausgesprochen, dass die bisherige Praxis für freigestellte Personalratsmitglieder im Hinblick auf das für sie geltende gesetzliche Benachteiligungsverbot (§ 52 Abs. 1 Satz 2 BPersVG i. V. m. § 62 Abs. 3 Satz 1 SBG) noch für eine Übergangszeit bis Ende des Jahres 2023 fortgeführt werden kann. - BVerwG, 20.03.2024 - 1 WB 55.22
Referenzgruppenbildung; Rücknahme
Vielmehr verlangt der Gleichbehandlungsgrundsatz die weitere Anwendung des damals in Verwaltungsvorschriften ausgestalteten und heute vom Gesetzgeber in § 27b SG übernommenen Referenzgruppenmodells (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 26. Januar 2023 - 1 WB 45.22 - juris Rn. 20 und vom 26. Januar 2023 - 1 WB 41.21 - juris Rn. 22 ff.). - BVerwG, 24.04.2024 - 1 WB 62.22
Referenzgruppenbildung für einen freigestellten Soldaten mit zwei zugewiesenen …
Vielmehr verlangt der Gleichbehandlungsgrundsatz die weitere Anwendung des damals in Verwaltungsvorschriften ausgestalteten und heute vom Gesetzgeber in § 27b SG übernommenen Referenzgruppenmodells (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Januar 2023 - 1 WB 41.21 - juris Rn. 22 ff. …und vom 26. Januar 2023 - 1 WB 45.22 - juris Rn. 19 ff.). - BVerwG, 09.10.2023 - 1 WNB 11.22
Prozessordnungsgemäße Darlegung einer Verletzung der gerichtlichen Pflicht zur …
Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2023 - 1 WB 41.21 - juris Rn. 23 m. w. N.). - BVerwG, 09.10.2023 - 1 WNB 9.22
Zurückeisung der Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 09.10.2023 - 1 WNB 13.22
Prozessordnungsgemäße Darlegung einer Verletzung der gerichtlichen Pflicht zur …
- BVerwG, 09.10.2023 - 1 WNB 12.22
Prozessordnungsgemäße Darlegung einer Verletzung der gerichtlichen Pflicht zur …
- BVerwG, 09.10.2023 - 1 WNB 10.22
Prozessordnungsgemäße Darlegung einer Verletzung der gerichtlichen Pflicht zur …
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