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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.03.1976 - I WB 42.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,2045
BVerwG, 25.03.1976 - I WB 42.73 (https://dejure.org/1976,2045)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.1976 - I WB 42.73 (https://dejure.org/1976,2045)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 1976 - I WB 42.73 (https://dejure.org/1976,2045)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2020 - 2 KN 2/17

    Normenkontrollantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit einer inzwischen …

    Auch der Wunsch nach Genugtuung reicht nicht aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. März 1976 - 1 WB 54/75 - Beschluss vom 25. März 1976 - 1 WB 42/73 -).
  • BVerwG, 12.12.1978 - 1 WB 141.76

    Soldat - Innerdienstliche Zuständigkeiten - Innerdienstliche Organisationsakte - …

    Eine eigene Aufklärungspflicht trifft den Senat nicht, weil es hier um den die Zulässigkeit eines Antrags begründenden Sachverhalt geht (vgl. für die Darlegungspflicht hinsichtlich des Feststellungsinteresses BVerwG Beschlüsse vom 24. Februar 1976 - 1 WB 5/75 - und vom 25. März 1976 - 1 WB 42/73).
  • BVerwG, 20.12.1978 - 1 WB 50.78

    Rechtsmittel

    Nachdem der Antragsteller aber bereits mit dem 31. März 1978 aus der Bundeswehr ausgeschieden ist, ist nicht zu erkennen, inwiefern ihn die Rückversetzung heute im Zivilleben in einer nur durch die begehrte Feststellung ausgleichbaren Weise diskriminiert (BVerwG Beschlüsse vom 4. März 1976 - 1 WB 54/74 - undvom 25. März 1976 - 1 WB 42/73).
  • BVerwG, 09.08.1983 - 1 WB 106.81

    Besetzung eines Dezernentendienstpostens unter Nichtberücksichtigung des …

    Wenn man weiter berücksichtigt, daß ein Fehlgriff, wenn man ihn als vorliegend erachtet, hier zumindest mitverursacht war durch die Rücksichtnahme, auf einen anderen Offizier, nämlich den seinerzeit todkranken Fregattenkapitän P., so ist weder ersichtlich noch hinreichend dargetan, inwiefern der Antragsteller, der sich seit dem 31. März 1982 in Ruhestand befindet, heute noch im Zivilleben in einer nur durch die begehrte Feststellung ausgleichbaren Weise diskriminiert ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 25. März 1976 - 1 WB 42/73).
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