Rechtsprechung
| BVerwG, 19.11.2002 - 1 WB 42.02 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - Anforderungen an die Beurteilung einer Versetzungsverfügung und Kommandierungsverfügung - Voraussetzungen für das Vorliegen schwerwiegender Gründe gegen eine Versetzung
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (16)
- BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 37.01
Verwendungsdauer eines Berufssoldaten - Versetzung eines Berufssoldaten - …
Auszug aus BVerwG, 19.11.2002 - 1 WB 42.02
Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: zuletzt Beschlüsse vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - < Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 45 = NVwZ 2001, 1410 [LS]>).Die Anfechtung einer Versetzungsverfügung erfasst grundsätzlich sowohl die Weg- als auch die Zuversetzung (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - <BVerwGE 76, 255 [f.]> und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - ).
Er darf dabei aber davon ausgehen, dass ein Soldat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche Verwendung hat (Beschlüsse vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - , vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - ).
Dieses Interesse muss im Rahmen des dienstlich Möglichen nur dann zurücktreten, wenn die mit der Versetzung verbundenen Nachteile für den Soldaten so einschneidend sind, dass sie ihm unter Fürsorgegesichtspunkten nicht zugemutet werden können (Beschlüsse vom 12. Juni 1996 - BVerwG 1 WB 21.95 -
NZWehrr 1996, 253 = ZBR 1996, 395> und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - jeweils m.w.N.). - BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 19.11.2002 - 1 WB 42.02
Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>, vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25 [26]> und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 -NVwZ-RR 2001, 675 = ZBR 2002, 183 = PersV 2002, 286>). Das Prinzip der jederzeitigen Versetzbarkeit ist im Interesse der Funktionsfähigkeit der Streitkräfte unabdingbar und hat für eine hieran orientierte Personalführung, wie sie dem BMVg von Verfassungs wegen aufgetragen ist, ganz besondere Bedeutung (Beschluss vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - ).
- BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 10.96
Versetzung eines Berufssoldaten auf einen anderen Dienstposten - Rechtswidrigkeit …
Auszug aus BVerwG, 19.11.2002 - 1 WB 42.02
Das dienstliche Bedürfnis für eine Zuversetzung liegt regelmäßig vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muss (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - , vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - und vom 16. Mai 2002 - BVerwG 1 WB 11.02 - m.w.N.; Nr. 5 Buchst. a der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 i.d.F. vom 11. August 1998 ).Er darf dabei aber davon ausgehen, dass ein Soldat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche Verwendung hat (Beschlüsse vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - , vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - ).
- BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 24.01
Verwendung eines Berufssoldaten - Voraussetzungen für die Besetzung eines …
Auszug aus BVerwG, 19.11.2002 - 1 WB 42.02
Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>, vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25 [26]> und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 -NVwZ-RR 2001, 675 = ZBR 2002, 183 = PersV 2002, 286>). Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: zuletzt Beschlüsse vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - < Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 45 = NVwZ 2001, 1410 [LS]>).
- BVerwG, 29.08.1984 - 1 WB 79.82
Nachzubesetzender Dienstposten - Versetzung - Dienstliches Bedürfnis - …
Auszug aus BVerwG, 19.11.2002 - 1 WB 42.02
Die Anfechtung einer Versetzungsverfügung erfasst grundsätzlich sowohl die Weg- als auch die Zuversetzung (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - <BVerwGE 76, 255 [f.]> und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - ).Das dienstliche Bedürfnis für eine Zuversetzung liegt regelmäßig vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muss (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - , vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - und vom 16. Mai 2002 - BVerwG 1 WB 11.02 - m.w.N.; Nr. 5 Buchst. a der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 i.d.F. vom 11. August 1998 ).
- BVerwG, 12.06.1996 - 1 WB 21.95
Recht der Soldaten: Versetzung bei Erkrankung der Ehefrau, Umstrittenheit des …
Auszug aus BVerwG, 19.11.2002 - 1 WB 42.02
Dieses Interesse muss im Rahmen des dienstlich Möglichen nur dann zurücktreten, wenn die mit der Versetzung verbundenen Nachteile für den Soldaten so einschneidend sind, dass sie ihm unter Fürsorgegesichtspunkten nicht zugemutet werden können (Beschlüsse vom 12. Juni 1996 - BVerwG 1 WB 21.95 -NZWehrr 1996, 253 = ZBR 1996, 395> und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - jeweils m.w.N.). - BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 30.92
Versetzung eines Bundeswehrsoldaten - Fürsorgepflicht für einen Soldaten - …
Auszug aus BVerwG, 19.11.2002 - 1 WB 42.02
Er darf dabei aber davon ausgehen, dass ein Soldat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche Verwendung hat (Beschlüsse vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - , vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - ). - BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 42.95
Verwendungsansprüche eines Berufssoldaten - Besetzung eines Dienstpostens - …
Auszug aus BVerwG, 19.11.2002 - 1 WB 42.02
Der zuständige Vorgesetzte ist zwar nicht verpflichtet, einen Soldaten an einer solchen Einverständniserklärung festzuhalten, er ist aber daran auch nicht rechtlich gehindert (Beschluss vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 42.95 -). - BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87
Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung
Auszug aus BVerwG, 19.11.2002 - 1 WB 42.02
Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>, vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25 [26]> und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 -NVwZ-RR 2001, 675 = ZBR 2002, 183 = PersV 2002, 286>). - BVerwG, 04.12.1995 - 1 WB 106.95
Verwendungsfähigkeit eines Soldaten - Antrag auf Aussetzung einer Vollziehung - …
Auszug aus BVerwG, 19.11.2002 - 1 WB 42.02
Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung kommt deshalb nur in Betracht, wenn sich bereits bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme ergeben oder dem Soldaten durch deren sofortige Vollziehung unzumutbare, insbesondere nicht wieder gutzumachende Nachteile entstünden (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [ff.]> und vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - ). - BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78
Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …
- BVerwG, 10.10.2002 - 1 WB 40.02
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …
- BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 11.02
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …
- BVerwG, 05.12.1994 - 1 WB 105.94
Antrag auf Zurückkommandierung eines Berufssoldaten für den Fall seiner …
- BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 87.96
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte örtliche Verwendung - Voraussetzungen …
- BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 43.02
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …
- BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 43.02
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …
Mit Beschluss vom 19. November 2002 - BVerwG 1 WB 42.02 - hat der Senat den Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen die Versetzungsverfügung des PersABw vom 24. September 2002 anzuordnen, als unbegründet zurückgewiesen.Im Verfahren des Antragstellers über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat der Senat in seinem Beschluss vom 19. November 2002 - BVerwG 1 WB 42.02 - zur Rechtmäßigkeit der Versetzungsverfügung ausgeführt:.
- BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 9.03
Klage gegen eine Kommandierungsverfügung - Versagung der Umzugskostenvergütung …
Der BMVg war ferner berechtigt, den Antragsteller an seinem mehrfach - grundsätzlich - erklärten Einverständnis mit der Verwendung auf seinem jetzigen Dienstposten festzuhalten (vgl. insoweit Beschlüsse vom 16. Mai 2002 - BVerwG 1 WB 11.02 - m.w.N. und vom 19. November 2002 - BVerwG 1 WB 42.02 -).
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