Rechtsprechung
| BVerwG, 10.03.2005 - 1 WB 42.04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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SG § 28 Abs. 5, 7
Betreuungsurlaub; Elternzeit; Ermessen; Verwendungszeitraum. - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Gewährung von Betreuungsurlaub nach dem Soldatengesetz (SG); Umfang der gerichtlichen Überprüfbarkeit derartiger Entscheidungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …
Auszug aus BVerwG, 10.03.2005 - 1 WB 42.04
Diese Ermessensentscheidung kann der Senat nur daraufhin überprüfen, ob der zuständige Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung des Betreuungsurlaubes durch Überschreitung oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), bzw. ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit eingeräumten Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> und vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 5.03 - ). - BVerwG, 10.07.1984 - 1 WB 121.83
Betreuungsurlaub für männliche Offiziere - Gleichberechtigung - Sonderurlaub - …
Auszug aus BVerwG, 10.03.2005 - 1 WB 42.04
Die Gewährung oder der Widerruf eines Betreuungsurlaubes stellt eine truppendienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO dar, für deren gerichtliche Überprüfung der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten eröffnet ist (Beschlüsse vom 10. Juli 1984 - BVerwG 1 WB 121.83 - <NZWehrr 1984, 251 = DVBl 1985, 445 = RiA 1985, 20> und vom 12. Juni 1996 -BVerwG 1 WB 94.95 -NZWehrr 1996, 211>). - BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 5.03
Voraussetzungen für eine Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des …
Auszug aus BVerwG, 10.03.2005 - 1 WB 42.04
Diese Ermessensentscheidung kann der Senat nur daraufhin überprüfen, ob der zuständige Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung des Betreuungsurlaubes durch Überschreitung oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), bzw. ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit eingeräumten Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> und vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 5.03 - ). - BVerwG, 12.06.1996 - 1 WB 94.95
Recht der Soldaten: Vorzeitige Beendigung eines Betreuungsurlaubs
Auszug aus BVerwG, 10.03.2005 - 1 WB 42.04
Die Gewährung oder der Widerruf eines Betreuungsurlaubes stellt eine truppendienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO dar, für deren gerichtliche Überprüfung der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten eröffnet ist (Beschlüsse vom 10. Juli 1984 - BVerwG 1 WB 121.83 - <NZWehrr 1984, 251 = DVBl 1985, 445 = RiA 1985, 20> und vom 12. Juni 1996 -BVerwG 1 WB 94.95 -NZWehrr 1996, 211>).
- BVerwG, 01.09.2005 - 1 WB 18.05
Betreuungsurlaub; Elternzeit; Nutzen-Kosten-Relation; Pflege und Erziehung der …
Soweit der beschließende Senat in einem vergleichbaren Fall mit Beschluss vom 1. März 2005 - BVerwG 1 WB 42.04 - die Versagung des beantragten Betreuungsurlaubes abgelehnt habe, überzeuge die Begründung nicht.Die Entscheidung über die Gewährung von Betreuungsurlaub nach § 28 Abs. 5 SG stellt eine truppendienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO dar, für deren gerichtliche Überprüfung der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten und damit gemäß § 21 Abs. 2 WBO zum Bundesverwaltungsgericht - 1. Wehrdienstsenat - eröffnet ist (Beschlüsse vom 12. Juni 1996 - BVerwG 1 WB 94.95 -
NzWehrr 1996, 211> und vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 42.04 - jeweils m.w.N.). Die der Antragstellerin gemäß § 28 Abs. 7 SG bewilligte Elternzeit könnte im Falle eines Obsiegens in der Hauptsache rechtlich in einen anteiligen Betreuungsurlaub nach § 28 Abs. 5 SG für diese Zeiträume umgewandelt werden (vgl. Beschlüsse vom 27. Mai 2004 - BVerwG 1 WDS-VR 2.04 -
NZWehrr 2005, 166> und vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 42.04 -). a) Zur Rechtslage hinsichtlich der Gewährung von Betreuungsurlaub nach § 28 Abs. 5 SG hat der Senat in seinem Beschluss vom 10. März 2005 im Verfahren BVerwG 1 WB 42.04 - bereits Folgendes ausgeführt:.
Dadurch soll - wie sich aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift ergibt - gerade erreicht werden, dass bei der Bewilligung oder dem Versagen von Betreuungsurlaub "Gründen des militärischen Bedarfs ebenso Rechnung getragen werden kann, wie auch Gesichtspunkten einer Nutzen-Kosten-Relation bei demjenigen Soldaten, der während der Dienstzeit nach Durchlaufen eines Studiums oder einer Fachausbildung Betreuungsurlaub in Anspruch nimmt" (vgl. Beschluss des Senats vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 42.04 - Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes ).
Die damit vom Gesetz im Hinblick auf die Eigenart des militärischen Dienstes vorgenommene Differenzierung steht der von der Antragstellerin verlangten voraussetzungslosen Gleichstellung von Soldaten/Soldatinnen und Beamten/Beamtinnen bei der Gewährung des Betreuungsurlaubs und von Elternzeit entgegen (ebenso Beschluss vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 42.04 -).
- BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 38.09
Dienstzeitregelung für Soldaten; Gleittag; zusätzlicher Gleittag; Obergrenze; …
Streitigkeiten um die Gewährung von Erholungsurlaub (§ 28 Abs. 1 SG), von Sonderurlaub (§ 28 Abs. 3, Abs. 4 SG) und von Betreuungsurlaub (§ 28 Abs. 5 SG) gehören deshalb in die Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte (vgl. zum Erholungsurlaub: Beschluss vom 12. Juli 1989 - BVerwG 1 WB 46.88 - zum Sonderurlaub: Beschlüsse vom 7. Mai 1991 - BVerwG 1 WB 72.91 - DokBer(B) 1992, 31 und vom 18. Dezember 1991 - BVerwG 1 WB 143.91 - zum Betreuungsurlaub: Beschlüsse vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 42.04 - Buchholz 236.1 § 28 SG Nr. 5 = NZWehrr 2005, 213 und vom 1. September 2005 - BVerwG 1 WB 18.05 - BVerwGE 124, 187 = Buchholz 236.1 § 28 SG Nr. 7). - BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 14.09
Elternzeit; Elternzeit für Soldaten; Rechtsweg; materielle Ausschlussfrist; …
Mit der (alternativen) Bewilligung von Betreuungsurlaub für den gewünschten Zeitraum im Bescheid vom 14. April 2008 hat die Stammdienststelle zum Ausdruck gebracht, dass der Wahrnehmung eines Urlaubs durch den Antragsteller insoweit keine dienstlichen Gründe oder Interessen entgegenstehen (vgl. zu den Kriterien der Ermessensausübung im Rahmen des § 28 Abs. 5 SG: Beschluss vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 42.04 - Buchholz 236.1 § 28 SG Nr. 5 = NZWehrr 2005, 213;… Walz/Eichen/Sohm a.a.O., § 28 Rn. 44).
- BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 13.09
Keine Antragsfrist für restliche Elternzeit für vor dem 14. Februar 2009 geborene …
Mit der Bewilligung von Betreuungsurlaub im Bescheid vom 17. Juli 2008 hat die Stammdienststelle zum Ausdruck gebracht, dass der Wahrnehmung eines Urlaubs durch die Antragstellerin insoweit keine dienstlichen Gründe oder Interessen entgegenstehen (vgl. zu den Kriterien der Ermessensausübung im Rahmen des § 28 Abs. 5 SG: Beschluss vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 42.04 - Buchholz 236.1 § 28 SG Nr. 5 = NZWehrr 2005, 213;… Walz/Eichen/Sohm, SG, 2006, § 28 Rn. 44). - BVerwG, 28.03.2006 - 1 WB 33.05
Freistellung vom militärischen Dienst; personeller Überhang; vorgezogene …
Die von der zuständigen Stelle getroffene Ermessensentscheidung kann der Senat nur daraufhin überprüfen, ob diese Stelle den Antragsteller mit der Ablehnung des Antrages durch Überschreitung oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. ob die gesetzlichen Grenzen des insoweit eingeräumten Ermessens überschritten worden sind oder ob von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (§ 114 Satz 1 VwGO analog; vgl. u.a. Beschlüsse vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 5.03 - und vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 42.04 - Buchholz 236.1 § 28 SG Nr. 5 = NZWehrr 2005, 213). - BVerwG, 08.03.2007 - 1 WB 38.06
Bedarfsermittlung; Fachausbildung; Freistellung vom militärischen Dienst; …
Rn. 26 Die von der zuständigen Stelle getroffene Ermessensentscheidung kann der Senat nur daraufhin überprüfen, ob diese Stelle den Antragsteller mit der Ablehnung des Antrages durch Überschreitung oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. ob die gesetzlichen Grenzen des insoweit eingeräumten Ermessens überschritten worden sind oder ob von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (§ 114 Satz 1 VwGO analog; vgl. u.a. Beschlüsse vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 5.03 - und vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 42.04 - Buchholz 236.1 § 28 SG Nr. 5 = NZWehrr 2005, 213).
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