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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.04.2008 - 1 WB 42.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,77344
BVerwG, 29.04.2008 - 1 WB 42.07 (https://dejure.org/2008,77344)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.2008 - 1 WB 42.07 (https://dejure.org/2008,77344)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 2008 - 1 WB 42.07 (https://dejure.org/2008,77344)
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02

    Versetzung; förderliche Verwendung; Verzicht auf laufbahnorientierte Förderung; …

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2008 - 1 WB 42.07
    Die personalbearbeitenden Stellen sind deshalb nicht verpflichtet, bei der Gestaltung der dienstlichen Verhältnisse einer Soldatin oder eines Soldaten die Berufstätigkeit des Ehepartners zu berücksichtigen (Beschlüsse vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30 und vom 13. Juni 2007 - BVerwG 1 WDS-VR 2.07 - Buchholz 449.7 § 48 SBG Nr. 2 ).
  • BVerwG, 24.02.2005 - 1 WB 65.04
    Auszug aus BVerwG, 29.04.2008 - 1 WB 42.07
    Der Senat verlangt deshalb bei streitigen Versetzungsanträgen in ständiger Rechtsprechung, dass ein Antragsteller oder eine Antragstellerin - spätestens im Beschwerdeverfahren - konkrete Dienstposten bezeichnen muss, für die er/sie entweder objektiv geeignet erscheint oder für die er/sie sich selbst zumindest für geeignet hält und deshalb glaubt, einen Anspruch auf eine entsprechende Verwendung geltend machen zu können (Beschluss vom 24. Februar 2005 - BVerwG 1 WB 65.04 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 11.05.2006 - 1 WB 36.05
    Auszug aus BVerwG, 29.04.2008 - 1 WB 42.07
    Die Ermessensentscheidung über einen Versetzungsantrag kann von den Wehrdienstgerichten nur darauf überprüft werden, ob der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle den Soldaten bzw. die Soldatin durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen/ihren Rechten verletzt hat bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm/ihr insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr, vgl. Beschluss vom 11. Mai 2006 - BVerwG 1 WB 36.05 - m.w.N.).
  • BVerwG, 25.09.2014 - 1 WB 7.14

    Bestimmtheit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung; Förderliche Verwendung; …

    Rn. 15 Der Senat verlangt deshalb bei streitigen Versetzungsanträgen in ständiger Rechtsprechung, dass der Antragsteller spätestens im Beschwerdeverfahren oder - wenn nach § 21 Abs. 1 Satz 1 WBO unmittelbar die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts beantragt werden kann - spätestens in diesem Antrag konkrete Dienstposten bezeichnen muss (vgl. Beschlüsse vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 42.07 - Rn. 18…, vom 13. Dezember 2011 - BVerwG 1 WB 43.11 - juris Rn. 18…, vom 24. Januar 2012 - BVerwG 1 WB 32.11 und 1 WB 33.11 - juris Rn. 18 …sowie vom 27. Mai 2014 - BVerwG 1 WB 41.13 - juris Rn. 29;… Beispiel für einen hinreichend bestimmten Antrag: Beschluss vom 19. Juni 2014 - BVerwG 1 WB 52.13 - juris Rn. 9 und 20).
  • BVerwG, 27.11.2008 - 1 WB 60.08
    Der Senat verlangt deshalb bei streitigen Versetzungsanträgen in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 42.07 - sowie vom 24. Februar 2005 - BVerwG 1 WB 65.04 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen), dass ein Antragsteller - spätestens im Beschwerdeverfahren - konkrete Dienstposten bezeichnen muss, für die er entweder objektiv geeignet erscheint oder für die er sich selbst zumindest für geeignet hält und deshalb glaubt, einen Anspruch auf eine entsprechende Verwendung geltend machen zu können.

    Die Ermessensentscheidung über einen Versetzungsantrag kann von den Wehrdienstgerichten nur darauf überprüft werden, ob der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm/ihr insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr, vgl. zuletzt Beschlüsse vom 11. Mai 2006 - BVerwG 1 WB 36.05 - m.w.N. und vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 42.07 -).

  • BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 26.14

    Konkurrentenstreit im Hinblick auf die Besetzung zweier …

    Rn. 19 Der Senat verlangt deshalb bei streitigen Versetzungsanträgen in ständiger Rechtsprechung, dass der Antragsteller spätestens im Beschwerdeverfahren oder - wenn nach § 21 Abs. 1 Satz 1 WBO unmittelbar die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts beantragt werden kann - spätestens in diesem Antrag konkrete Dienstposten bezeichnen muss (BVerwG, Beschlüsse vom 29. April 2008 - 1 WB 42.07 - Rn. 18…, vom 13. Dezember 2011 - 1 WB 43.11 - juris Rn. 18…, vom 24. Januar 2012 - 1 WB 32.11 und 1 WB 33.11 - juris Rn. 18…, vom 27. Mai 2014 - 1 WB 41.13 - juris Rn. 29 …und vom 25. September 2014 - 1 WB 7.14 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 12.08.2008 - 1 WB 35.07

    Vorzeitige Beendigung eines Auslandseinsatzes; Repatriierung; Befehl; …

    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Wehrdienstgerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO in entsprechender Anwendung; stRspr, vgl. Beschlüsse vom 11. Mai 2006 - BVerwG 1 WB 36.05 - sowie zuletzt vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 42.07 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 WB 43.11

    Rechtmäßigkeit des Antrags eines Berufssoldaten auf Versetzung an einen …

    Der Senat verlangt deshalb bei streitigen Versetzungsanträgen in ständiger Rechtsprechung, dass - spätestens im Beschwerdeverfahren - ein konkreter Dienstposten bezeichnet sein muss (vgl. Beschlüsse vom 11. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 10.93 - NZWehrr 1993, 242, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 55.95 und 56.95 - DokBer B 1996, 135, vom 22. Januar 2004 - BVerwG 1 WB 42.03 -, vom 4. März 2004 - BVerwG 1 WB 21.03 - m.w.N., vom 24. Februar 2005 - BVerwG 1 WB 65.04 - und vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 42.07 -).
  • BVerwG, 12.04.2016 - 1 WDS-VR 2.16

    Glaubhaftmachung der Verwendungsfähigkeit und des Anordnungsanspruchs

    Der Senat verlangt deshalb bei streitigen Versetzungsanträgen in ständiger Rechtsprechung, dass ein Antragsteller - spätestens im Beschwerdeverfahren - konkrete Dienstposten bezeichnen muss, für die er entweder objektiv geeignet erscheint oder für die er sich selbst zumindest für geeignet hält und daher glaubt, einen Anspruch auf eine entsprechende örtliche Verwendung geltend machen zu können (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 29. April 2008 - 1 WB 42.07 - …und vom 13. Oktober 2008 - 1 WDS-VR 14.08 - Rn. 22 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.01.2012 - 1 WB 32.11

    Erforderliche Konkretisierung eines bestimmten Dienstpostens durch den Soldaten …

    Die Ermessensentscheidung über einen Versetzungsantrag kann von den Wehrdienstgerichten nur darauf überprüft werden, ob der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat beziehungsweise die gesetzlichen Grenzen des ihm/ihr insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 23a Abs. 2 WBO in Verbindung mit § 114 VwGO; stRspr, vgl. zuletzt Beschlüsse vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 42.07 - und vom 27. November 2008 - BVerwG 1 WB 60.08 -).
  • BVerwG, 13.08.2008 - 1 WB 10.08

    Militärischer Abschirmdienst; Wegversetzung; Dauerverwender; Ermessensausübung; …

    Die Ermessensentscheidung über einen Versetzungsantrag kann von den Wehrdienstgerichten nur darauf überprüft werden, ob der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm/ihr insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr, vgl. zuletzt Beschluss vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 42.07 - m.w.N.).
  • BVerwG, 24.04.2024 - 1 WB 43.23

    Versetzung und horizontaler Laufbahnwechsel; Untätigkeitsbeschwerde

    Der Senat verlangt deshalb bei streitigen Versetzungsanträgen in ständiger Rechtsprechung, dass ein Antragsteller - spätestens im Beschwerdeverfahren - konkrete Dienstposten bezeichnen muss, für die er entweder objektiv geeignet erscheint oder für die er sich selbst zumindest für geeignet hält und daher glaubt, einen Anspruch auf eine entsprechende örtliche Verwendung geltend machen zu können (vgl. z. B. BVerwG, Beschlüsse vom 29. April 2008 - 1 WB 42.07 - …und vom 13. Oktober 2008 - 1 WDS-VR 14.08 - Rn. 22 m. w. N.).
  • BVerwG, 04.08.2010 - 1 WB 17.10

    Gerichtliche Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer beantragten …

    Der Senat verlangt deshalb bei streitigen Versetzungsanträgen in ständiger Rechtsprechung, dass ein Antragsteller spätestens im Beschwerdeverfahren oder - wenn nach § 21 Abs. 1 Satz 1 WBO unmittelbar die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts beantragt werden kann - spätestens in diesem Antrag konkrete Dienstposten bezeichnen muss, für die er entweder objektiv geeignet erscheint oder für die er sich selbst zumindest für geeignet hält und deshalb glaubt, einen Anspruch auf eine entsprechende Verwendung geltend machen zu können (Beschlüsse vom 24. Februar 2005 - BVerwG 1 WB 65.04 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen sowie zuletzt vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 42.07 - und vom 27. November 2008 - BVerwG 1 WB 60.08 -).
  • BVerwG, 28.09.2010 - 1 WB 29.10

    Einwendung gegen eine Ablehnung eines Antrags auf Versetzung auf einen …

  • BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 13.22

    Bezeichnung eines konkreten Dienstpostens in einem Antrag eines Soldaten auf …

  • BVerwG, 22.03.2011 - 1 WB 23.10
  • BVerwG, 13.10.2008 - 1 WDS-VR 14.08
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