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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.11.1991 - 1 WB 42.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3471
BVerwG, 06.11.1991 - 1 WB 42.91 (https://dejure.org/1991,3471)
BVerwG, Entscheidung vom 06.11.1991 - 1 WB 42.91 (https://dejure.org/1991,3471)
BVerwG, Entscheidung vom 06. November 1991 - 1 WB 42.91 (https://dejure.org/1991,3471)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung von Rechten eines Untergebenen im militärischen Überordnungsverhältnis und Unterordnungsverhältnis durch Handlungen des Vorgesetzten - Äußerungen eines Soldaten im Auftrag einer soldatischen Interessenvertretung - Abgrenzung der Pflichtenbindung im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 93, 186
  • NVwZ 1992, 986 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1992, 427
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.11.1986 - 1 WB 127.83

    Militärischer Vorgesetzter - Rechtswidrigkeit eines Verhaltens - Antrag auf …

    Auszug aus BVerwG, 06.11.1991 - 1 WB 42.91
    Das Antragsverfahren nach den §§ 17, 21 WBO setzt vielmehr voraus, daß eine im besonderen militärischen Über-/Unterordnungsverhältnis begründete Handlung oder Unterlassung eines Vorgesetzten vorliegt und angegriffen wird (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 25. März 1976 - BVerwG 1 WB 105.75 - <BVerwGE 53, 160 [BVerwG 25.03.1976 - I WB 105/75] [f.]>, vom 11. März 1980 - BVerwG 1 WB 155.78 - <BVerwGE 63, 343> und vom 12. November 1986 - BVerwG 1 WB 127.83, 97.84 - <BVerwGE 83, 242 [245 f.]>).

    Andernfalls wäre ein effektiver Rechtsschutz der Soldaten gerade in dem Bereich nicht gegeben, in dem sie ganz besonders des gerichtlichen Rechtsschutzes bedürfen, nämlich gegen die Verletzung ihrer Rechte durch rein tatsächliche Handlungen von Vorgesetzten im Bereich der militärischen Über-/ Unterordnung, wie z.B. bei Untergebenenmißhandlung, Eingriffen in ihr Eigentum, gewissen Formen entwürdigender Behandlung u.a., aber und gerade auch bei Verletzung der Ehre und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (BVerwGE 83, 242 [246] m.w.N.).

    Die beanstandeten Äußerungen sind daher - im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit des Rechtsschutzbegehrens - als der Überprüfung durch die Wehrdienstgericht zugängliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO anzusehen (vgl. BVerwGE 83, 242 [246] m.w.N.).

    Hinzukommen muß vielmehr, daß die Äußerung der Unwahrheit als tatsächliches Handeln zugleich ein Individualrecht, etwa ein absolutes Recht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB, also u.a. die Ehre verletzt (vgl. BVerwGE 83, 242 [248] m.w.N.;… Scherer/Alff, SG, 6. Aufl., § 13 RdNr. 6).

  • BVerwG, 23.04.1980 - 1 WB 265.77

    Eberhard Wagemann

    Auszug aus BVerwG, 06.11.1991 - 1 WB 42.91
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß im Einzelfall auch eine gegenüber einem Dritten ergangene Maßnahme oder Entscheidung des Vorgesetzten in die Rechtssphäre eines Soldaten hineinwirken kann (vgl. Beschluß vom 23. März 1980 - BVerwG 1 WB 265.77 - <BVerwGE 73, 4 [f.]> m.w.N.).

    Der Untergebene schuldet seinem Vorgesetzten Gehorsam (§ 11 Abs. 1 SG); der Vorgesetzte hat für den Untergebenen zu sorgen (§ 10 Abs. 3 SG) - BVerwGE 73, 4 [6] -.

    Es soll jedoch nicht verkannt werden, daß durch die Äußerung der Unwahrheit zugleich auch ein Individualrecht des von einer Äußerung unmittelbar oder mittelbar betroffenen Untergebenen verletzt werden kann, insbesondere, daß in der Äußerung der Unwahrheit und der damit verbundenen Folgen eine herabwürdigende, erniedrigende oder demütigende Behandlung also ein Verstoß gegen die Menschenwürde (vgl. Beschlüsse vom 23. Februar 1972 - BVerwG 1 WB 10.71 - <BVerwGE 43, 312 [314]> und vom 25. Juli 1972 - BVerwG 1 WB 127.72 - <BVerwGE 46, 1 [BVerwG 25.07.1972 - I WB 127/72] [f.]>) oder doch des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (vgl. BVerwGE 73, 4 [6]) liegen kann, die der Untergebene auch bei Beachtung seiner Pflichtenbindung (vgl. § 6 SG) nicht hinzunehmen braucht.

  • BVerwG, 11.03.1980 - 1 WB 155.78

    Darlegungsanforderungen an eine Beschwerde zum Wehrdienstsenat - Verletzung in …

    Auszug aus BVerwG, 06.11.1991 - 1 WB 42.91
    Durch Äußerungen höherer Vorgesetzter zu Verlautbarungen eines Soldaten, die dieser für eine Interessenvertretung von Soldaten gegeben hat, kann der Soldat in seinen Rechten verletzt werden (im Anschluß an BVerwGE 63, 343).

    Das Antragsverfahren nach den §§ 17, 21 WBO setzt vielmehr voraus, daß eine im besonderen militärischen Über-/Unterordnungsverhältnis begründete Handlung oder Unterlassung eines Vorgesetzten vorliegt und angegriffen wird (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 25. März 1976 - BVerwG 1 WB 105.75 - <BVerwGE 53, 160 [BVerwG 25.03.1976 - I WB 105/75] [f.]>, vom 11. März 1980 - BVerwG 1 WB 155.78 - <BVerwGE 63, 343> und vom 12. November 1986 - BVerwG 1 WB 127.83, 97.84 - <BVerwGE 83, 242 [245 f.]>).

    Anders als in dem mit Beschluß des Senats vom 11. März 1980 (BVerwGE 63, 343) entschiedenen Fall, in dem sich der damalige Antragsteller als "bloßes" Mitglied des Deutschen Bundeswehrverbandes und des Vorstandes einer seiner Truppenkameradschaften durch eine Äußerung des BMVg über die Verbandsarbeit des Deutschen Bundeswehrverbandes beschwert gefühlt hatte, war hier der Antragsteller als Mitverfasser und Mitunterzeichner des vom InspL angesprochenen Kanzlerbriefes zumindest indirekt erwähnt.

  • BVerwG, 25.07.1972 - I WB 127.72

    Haar-Erlaß - § 10 Abs. 4 SG, Art. 1, 2 GG

    Auszug aus BVerwG, 06.11.1991 - 1 WB 42.91
    Es soll jedoch nicht verkannt werden, daß durch die Äußerung der Unwahrheit zugleich auch ein Individualrecht des von einer Äußerung unmittelbar oder mittelbar betroffenen Untergebenen verletzt werden kann, insbesondere, daß in der Äußerung der Unwahrheit und der damit verbundenen Folgen eine herabwürdigende, erniedrigende oder demütigende Behandlung also ein Verstoß gegen die Menschenwürde (vgl. Beschlüsse vom 23. Februar 1972 - BVerwG 1 WB 10.71 - <BVerwGE 43, 312 [314]> und vom 25. Juli 1972 - BVerwG 1 WB 127.72 - <BVerwGE 46, 1 [BVerwG 25.07.1972 - I WB 127/72] [f.]>) oder doch des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (vgl. BVerwGE 73, 4 [6]) liegen kann, die der Untergebene auch bei Beachtung seiner Pflichtenbindung (vgl. § 6 SG) nicht hinzunehmen braucht.
  • BVerwG, 23.02.1972 - I WB 10.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.11.1991 - 1 WB 42.91
    Es soll jedoch nicht verkannt werden, daß durch die Äußerung der Unwahrheit zugleich auch ein Individualrecht des von einer Äußerung unmittelbar oder mittelbar betroffenen Untergebenen verletzt werden kann, insbesondere, daß in der Äußerung der Unwahrheit und der damit verbundenen Folgen eine herabwürdigende, erniedrigende oder demütigende Behandlung also ein Verstoß gegen die Menschenwürde (vgl. Beschlüsse vom 23. Februar 1972 - BVerwG 1 WB 10.71 - <BVerwGE 43, 312 [314]> und vom 25. Juli 1972 - BVerwG 1 WB 127.72 - <BVerwGE 46, 1 [BVerwG 25.07.1972 - I WB 127/72] [f.]>) oder doch des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (vgl. BVerwGE 73, 4 [6]) liegen kann, die der Untergebene auch bei Beachtung seiner Pflichtenbindung (vgl. § 6 SG) nicht hinzunehmen braucht.
  • BVerwG, 25.03.1976 - 1 WB 105.75
    Auszug aus BVerwG, 06.11.1991 - 1 WB 42.91
    Das Antragsverfahren nach den §§ 17, 21 WBO setzt vielmehr voraus, daß eine im besonderen militärischen Über-/Unterordnungsverhältnis begründete Handlung oder Unterlassung eines Vorgesetzten vorliegt und angegriffen wird (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 25. März 1976 - BVerwG 1 WB 105.75 - <BVerwGE 53, 160 [BVerwG 25.03.1976 - I WB 105/75] [f.]>, vom 11. März 1980 - BVerwG 1 WB 155.78 - <BVerwGE 63, 343> und vom 12. November 1986 - BVerwG 1 WB 127.83, 97.84 - <BVerwGE 83, 242 [245 f.]>).
  • BVerwG, 07.06.1988 - 1 WB 132.87

    Freistellung vom militärischen Dienst für die Ausbildung bis zur Gehilfenprüfung …

    Auszug aus BVerwG, 06.11.1991 - 1 WB 42.91
    Da sich der Beschwerdebescheid des BMVg vom 24. September 1990 jedoch mit der Frage von Eingriffen in den persönlichen Rechtskreis des Antragstellers auseinandersetzt, war das Begehren Gegenstand des Vorverfahrens (vgl. Beschluß vom 7. Juni 1988 - BVerwG 1 WB 132.87 -).
  • Drs-Bund, 04.05.1990 - BT-Drs 11/7059
    Auszug aus BVerwG, 06.11.1991 - 1 WB 42.91
    Selbst wenn eine Beschwer vorgelegen haben sollte, sei diese mit der in der Bundestags-Drucksache 11/7059 veröffentlichten richtigstellenden Antwort des Staatsministers Dr. S... vom 3. Mai 1990 entfallen.
  • BVerwG, 18.11.1997 - 1 WB 46.97

    Recht der Soldaten - Angreifbarkeit einer kritischen Äußerung des Ministers über …

    Entscheidend ist, daß die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Rechtsposition des Antragstellers zu verbessern (vgl. Beschlüsse vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 -, BVerwGE 53, 134 (137), vom 6. November 1991 - BVerwG 1 WB 42.91 -, BVerwGE 93, 186 (188) und vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 2, 3.97 - jeweils m.w.N.).

    Denn auch die Äußerung des Dienstvorgesetzten gegenüber einem Dritten kann im Einzelfall in die Rechtssphäre eines Soldaten eingreifen (Beschluß vom 6. November 1991 - BVerwG 1 WB 42.91 -, BVerwGE 93, 186 (f.) m.w.N.).

  • BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 67.04

    Maßnahme; Information zur Sicherheitspolitik; politische Einflussnahme; …

    Als Maßnahmen sind danach - neben Befehlen und Weisungen - auch Äußerungen eines Vorgesetzten zu qualifizieren, die dieser im Über- und Unterordnungsverhältnis abgibt, sofern sie in die Rechtssphäre des Untergebenen hineinwirken (Beschlüsse vom 6. November 1991 - BVerwG 1 WB 42.91 - <BVerwGE 93, 186 [187] = NZWehrr 1992, 163 = ZBR 1992, 208>, vom 18. November 1997 - BVerwG 1 WB 46.97 - <BVerwGE 113, 158 = Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 27 = NZWehrr 1998, 26 = NVwZ 1998, 403> und vom 22. Dezember 2004 - BVerwG 1 WB 30.04 -).

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass ein Soldat Äußerungen eines Vorgesetzten im Sinne des § 17 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 WBO gerichtlich anfechten kann, wenn die Verletzung seiner Ehre und seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Betracht kommt (Beschlüsse vom 6. November 1991 - BVerwG 1 WB 42.91 - , vom 18. November 1997 - BVerwG 1 WB 46.97 - , vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 27.01 - NZWehrr 2002, 38>, vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 14.03 - NZWehrr 2004, 163> und vom 22. Dezember 2004 - BVerwG 1 WB 30.04 -).

  • VGH Bayern, 19.07.2013 - 3 ZB 08.2979

    Beamtenrecht; Versetzung; Fürsorgepflichtverletzung; Schadensersatz; …

    Dies gilt sowohl für nachteilige Tatsachenbehauptungen als auch für missbilligende Werturteile (BVerfGE 43, 154; BVerwGE 93, 186; 99, 56; 113, 158; 118, 10; BayVGH v. 29.11.1996 - 3 CE 96.3566).
  • BVerwG, 11.09.2009 - 2 B 92.08

    Verletzung der Fürsorgepflicht wegen fehlender Maßnahmen des Dienstherren gegen …

    Rn. 10 Soweit die Beschwerde eine Abweichung des angegriffenen Urteils von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. November 1991 - BVerwG 1 WB 42.91 - (BVerwGE 93, 186) geltend macht, ist die Divergenzrüge unbegründet.
  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 68.94

    Voraussetzungen für die Anfechtbarkeit der Bewertungen von Prüfungsteilen im …

    Der Maßnahmebegriff der Wehrbeschwerdeordnung ist weiter und erfaßt jedes Handeln, das geeignet ist, in den Rechtskreis des einzelnen Soldaten hineinzuwirken (vgl.Beschluß vom 6. November 1991 - BVerwG 1 WB 42.91 - <BVerwGE 93, 186>).
  • VGH Bayern, 26.03.2013 - 3 CE 13.110

    Fürsorgepflicht; Universitätsprofessor; ansehensbeeinträchtigende …

    Dies verbietet es dem Dienstherrn nicht nur, den Beamten durch Kritik an seiner Amtsführung gegenüber Dritten (öffentlich) ohne rechtfertigenden sachlichen Grund bloßzustellen, sondern gebietet es auch, den Beamten gegen unberechtigte Vorwürfe von außen in Schutz zu nehmen (vgl. BVerfG v. 15.12.1976 - 2 BvR 841/73 - BVerfGE 43, 154; BVerwG v. 6.11.1991 - 1 WB 42.91 - BVerwGE 93, 186; v. 29.6.1995 - 2 C 10.93 - BVerwGE 99, 56; v. 18.11.1997 - 1 WB 46.97 - BVerwGE 113, 158; v. 27.2.2003 - 2 C 10.02 - BVerwGE 118, 10; BayVGH v. 29.11.1996 - 3 CE 96.3566).
  • BVerwG, 20.03.2012 - 1 WB 18.11

    Rechtmäßigkeit des Schreibens eines Amtsleiters der Bundeswehr über eine …

    Maßnahmen in diesem Sinne können auch - unabhängig von ihrer Gestaltungsform - schriftliche oder mündliche Äußerungen sein, die der Vorgesetzte im militärischen Über- und Unterordnungsverhältnis über einen Soldaten abgibt (stRspr: vgl. z.B. Beschlüsse vom 6. November 1991 - BVerwG 1 WB 42.91 - BVerwGE 93, 186 = NZWehrr 1992, 163, vom 18. November 1997 - BVerwG 1 WB 46.97 - BVerwGE 113, 158 = Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 27 = NZWehrr 1998, 26 und vom 22. Dezember 2004 - BVerwG 1 WB 30.04 -).
  • BVerwG, 29.04.1999 - 1 WB 88.98

    Personelle Alternativen eines verbalen Eingriffs in die Rechte eines Soldaten - …

    Auch die Äußerung des Dienstvorgesetzten gegenüber einem Dritten kann im Einzelfall in die Rechtssphäre eines Soldaten eingreifen (Beschlüsse vom 6. November 1991 - BVerwG 1 WB 42.91 - <BVerwGE 93, 186 [f.]> m.w.N. und vom 18. November 1997 - BVerwG 1 WB 46.97 - ).
  • BVerwG, 02.03.1994 - 1 WB 49.93

    Grenzen des Ermessens bei der Entscheidung über die Versetzung eines Soldaten - …

    Es kann dahinstehen, ob der Antrag mit den Äußerungen des RefLtr ... III 7 eine truppendienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO zum Gegenstand hat - wenngleich der Senat bereits entschieden hat, daß im Einzelfall auch eine gegenüber einem Dritten ergangene Maßnahme, Entscheidung oder Äußerung des Vorgesetzten in die Rechtssphäre eines Soldaten hineinwirken kann (vgl. zuletzt Beschluß vom 6. November 1991 - BVerwG 1 WB 42.91 - ) -, denn der Antrag ist schon deswegen unzulässig, weil der Antragsteller ihn nicht innerhalb der Zweiwochenfrist des § 17 Abs. 4 WBO eingelegt hat.
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