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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.06.1994 - 1 WB 42.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5602
BVerwG, 16.06.1994 - 1 WB 42.94 (https://dejure.org/1994,5602)
BVerwG, Entscheidung vom 16.06.1994 - 1 WB 42.94 (https://dejure.org/1994,5602)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juni 1994 - 1 WB 42.94 (https://dejure.org/1994,5602)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei truppendienstlichen Angelegenheiten - Gerichtliche Kontrolle der Entscheidung über die Versetzung eines Soldaten auf Grund dienstlichen Bedürfnisses - Zeitliche Dauer der Auslandsverwendung von Soldaten

 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 21.01.1988 - 1 WB 3.88

    Auslandsverwendung - Zeitliche Beschränkung - Befürwortung der Verlängerung - …

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1994 - 1 WB 42.94
    Daß derartige Bestimmungen, die für Auslandsverwendungen Grenzen festsetzen, rechtlich nicht zu beanstanden sind, hat der Senat bereits entschieden (Beschlüsse vom 11. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 83.81 -, vom 15. Dezember 1982 - BVerwG 1 WB 97.82 - und vom 21. Januar 1988 - BVerwG 1 WB 3.88 -).

    Es ist ein legitimes Anliegen der Personalführung, möglichst vielen dazu qualifizierten Soldaten eine Auslandsverwendung zukommen zu lassen und damit für den einzelnen Soldaten die Frist seiner Auslandsverwendung zu begrenzen (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschluß vom 21. Januar 1988 a.a.O.).

    Daß die internationale Dienststelle und damit die fachlichen Vorgesetzten des Antragstellers einen Antrag auf Verlängerung der Verwendung des Antragstellers über den 30. Juni 1994 hinaus gestellt und befürwortet haben, betrifft lediglich die Zweckmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung und unterliegt insoweit nicht der Nachprüfung durch den Senat (vgl. Beschluß vom 21. Januar 1988 a.a.O.).

  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1994 - 1 WB 42.94
    Da der Gesetzgeber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher Angelegenheiten grundsätzlich den Vorrang eingeräumt hat, kommt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur in Betracht, wenn sich bereits bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der angefochtenen Maßnahme ergeben oder wenn dem Soldaten durch den sofortigen Vollzug unzumutbare, insbesondere nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschluß vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [211 f.]>).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1994 - 1 WB 42.94
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller durch überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95> und vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> m.w.N.).
  • BVerwG, 23.04.1975 - I WB 189.72

    Beschwerde über den Bundesminister der Verteidigung wegen der Entscheidung über …

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1994 - 1 WB 42.94
    Selbst wenn dem Antragsteller, wie er vorträgt, im Frühjahr 1991 "durch die Personalführung der SDH in Aussicht gestellt" worden wäre, daß seine Dienstzeit beim DtA HQ A. "rechtzeitig" verlängert werde, "wenn dies soweit sei", führte eine solche bloße Inaussichtstellung nicht zu einer Ermessensbindung der SDH bzw. des BMVg (vgl. Beschluß vom 22. April 1975 - BVerwG 1 WB 189.72, 227.72 - <BVerwGE 53, 23>).
  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1994 - 1 WB 42.94
    Über die Versetzung eines Soldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte, sofern ein dienstliches Bedürfnis gegeben ist, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschluß vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>).
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 16.06.1994 - 1 WB 42.94
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller durch überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95> und vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> m.w.N.).
  • BVerwG, 28.04.1977 - 1 WB 87.75
    Auszug aus BVerwG, 16.06.1994 - 1 WB 42.94
    Entsprechendes gilt auch für eine Verlängerung der nach der in Nr. 1.2 des o.a. Erlasses vorgesehenen "normalen Verwendungszeit" (vgl. Beschluß vom 28. April 1977 - BVerwG 1 WB 78.76 - <BVerwGE 53, 280>).
  • BVerwG, 18.09.1987 - 1 WB 88.87

    Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher …

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1994 - 1 WB 42.94
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß es im Beurteilungsspielraum des zuständigen Vorgesetzten liegt, zu entscheiden, ob ein Soldat die für seine künftige Verwendung erforderlichen Voraussetzungen besitzt (Beschlüsse vom 18. September 1987 - BVerwG 1 WB 88.87 - und vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 74, 75.92 -).
  • BVerwG, 11.05.1982 - 1 WB 83.81

    Verwendung eines Berufssoldaten - Entscheidung des zuständigen Vorgesetzten nach …

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1994 - 1 WB 42.94
    Daß derartige Bestimmungen, die für Auslandsverwendungen Grenzen festsetzen, rechtlich nicht zu beanstanden sind, hat der Senat bereits entschieden (Beschlüsse vom 11. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 83.81 -, vom 15. Dezember 1982 - BVerwG 1 WB 97.82 - und vom 21. Januar 1988 - BVerwG 1 WB 3.88 -).
  • BVerwG, 18.04.1989 - 1 WB 141.88
    Auszug aus BVerwG, 16.06.1994 - 1 WB 42.94
    Daß die Ausbildung - hier das Studium - der volljährigen Tochter des Antragstellers kein Versetzungshindernis ist, entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 18. April 1989 - BVerwG 1 WB 141.88 - ).
  • BVerwG, 17.03.1988 - 1 WB 81.87

    Anspruch eines Soldaten auf örtliche oder fachliche Verwendung - Überprüfung …

  • BVerwG, 04.09.1985 - 1 WB 89.85

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung hinsichtlich der Versetzung eines Soldaten - …

  • BVerwG, 15.12.1982 - 1 WB 97.82

    Antrag auf Aufhebung der Versetzungsverfügung gegenüber einem Soldaten - …

  • BVerwG, 18.01.1999 - 1 WB 2.99

    Jederzeitige Versetzbarkeit von Soldaten zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der …

    Daß diese Bestimmungen, die in bezug auf Auslandsverwendungen oder Verwendungen bei integrierten Stäben im Inland zeitliche Grenzen festlegen, rechtlich nicht zu beanstanden sind, hat der beschließende Senat bereits mehrfach entschieden (Beschlüsse vom 11. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 83.81 -, vom 15. Dezember 1982 - BVerwG 1 WB 97.82 -, vom 21. Januar 1988 - BVerwG 1 WB 3.88 - und vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 -).

    Es stellt ein legitimes Anliegen der Personalführung dar, möglichst vielen hierfür qualifizierten Soldaten eine Verwendung im Ausland oder bei integrierten Stäben im Inland zukommen zu lassen, was für den einzelnen Soldaten notwendigerweise zu einer zeitlichen Begrenzung seiner Verwendung führen muß (stRspr.: vgl. etwa Beschluß vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 -).

    Diese unterliegt indes nicht der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. Beschlüsse vom 11. April 1989 - BVerwG 1 WB 84.88 -, vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 - und vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 74.98 - m.w.N.).

    Im übrigen ist der Erlaß nicht im Interesse der im Ausland oder bei integrierten Stäben im Inland einzusetzenden oder eingesetzten Soldaten erlassen worden, so daß er diesen gegenüber auch keine Selbstbindung der SDH bzw. des BMVg entfaltet (vgl. Beschluß vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 -).

    Ein solcher Mangel berührt jedenfalls dann nicht die Rechtmäßigkeit einer späteren Endverwendung, wenn - wie hier - die vorhergehende Verwendung für den Soldaten erkennbar keine Endverwendung war, weil die seinerzeit festgelegte Verwendungsdauer nicht mit dem Dienstzeitende übereinstimmt und damit die Frage nach der Endverwendung bewußt offengelassen worden ist (vgl. Beschluß vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 -).

  • BVerwG, 18.02.1999 - 1 WB 65.98

    Versetzung eines Berufssoldaten - Anspruch auf eine bestimmte örtliche Verwendung

    Daß diese Bestimmungen, die in bezug auf Auslandsverwendungen oder Verwendungen bei integrierten Stäben im Inland zeitliche Grenzen festlegen, rechtlich nicht zu beanstanden sind, hat der beschließende Senat bereits mehrfach entschieden (Beschlüsse vom 11. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 83.81 -, vom 15. Dezember 1982 - BVerwG 1 WB 97.82 -, vom 21. Januar 1988 - BVerwG 1 WB 3.88 - und vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 -).

    Es stellt ein legitimes Anliegen der Personalführung dar, möglichst vielen hierfür qualifizierten Soldaten eine Verwendung im Ausland oder bei integrierten Stäben im Inland zukommen zu lassen, was für den einzelnen Soldaten notwendigerweise zu einer zeitlichen Begrenzung seiner Verwendung führen muß (stRspr.: vgl. etwa Beschluß vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 -).

    Diese unterliegt indes nicht der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. Beschlüsse vom 11. April 1989 - BVerwG 1 WB 84.88 -, vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 - und vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 74.98 - m.w.N.).

    Im übrigen ist der Erlaß nicht im Interesse der im Ausland oder bei integrierten Stäben im Inland einzusetzenden oder eingesetzten Soldaten erlassen worden, so daß er diesen gegenüber auch keine Selbstbindung der SDH bzw. des BMVg entfaltet (vgl. Beschluß vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 -).

    Ein solcher Mangel berührt jedenfalls dann nicht die Rechtmäßigkeit einer späteren Endverwendung, wenn - wie hier - die vorhergehende Verwendung für den Soldaten erkennbar keine Endverwendung war, weil die seinerzeit festgelegte Verwendungsdauer nicht mit dem Dienstzeitende übereinstimmt und damit die Frage nach der Endverwendung bewußt offengelassen worden ist (vgl. Beschluß vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 -).

  • BVerwG, 18.02.1999 - 1 WB 63.98

    Versetzung eines Berufssoldaten - Fehler bei einer Ermessensentscheidung - …

    Daß diese Bestimmungen in bezug auf Auslandsverwendungen und Verwendungen bei integrierten Stäben im Inland zeitliche Grenzen festlegen, ist rechtlich nicht zu beanstanden, wie der beschließende Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 11. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 83.81 -, vom 15. Dezember 1982 - BVerwG 1 WB 97.82 -, vom 21. Januar 1988 - BVerwG 1 WB 3.88 - und vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 -).

    Es stellt ein legitimes Anliegen der Personalführung dar, möglichst vielen hierfür qualifizierten Soldaten eine Verwendung im Ausland oder bei integrierten Stäben im Inland zukommen zu lassen, was für den einzelnen Soldaten notwendigerweise zu einer zeitlichen Begrenzung seiner Verwendung führen muß (stRspr.: vgl. Beschluß 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 -).

    Selbst wenn die namentlich aufgeführten Fälle tatsächlich als Abweichungen von dem Erlaß anzusehen wären, könnte der Antragsteller für seine Belange hieraus nichts herleiten, denn der Erlaß ist nicht im Interesse der im Ausland oder bei integrierten Stäben im Inland eingesetzten Soldaten ergangen, so daß er ihnen gegenüber auch keine Selbstbindung der SDH bzw. des BMVg begründen kann (vgl. Beschluß vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 -).

    Ein solcher Mangel berührt jedenfalls die Rechtmäßigkeit einer späteren Endverwendung dann nicht, wenn - wie hier - die vorhergehende Verwendung für den Soldaten erkennbar keine Endverwendung war, weil die seinerzeit festgelegte Verwendungsdauer nicht mit dem Dienstzeitende übereinstimmte und damit die Frage nach der Endverwendung bewußt offengelassen worden ist (vgl. Beschluß vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 -).

  • BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 50.00

    Voraussetzungen für die Verlängerung der Auslandsverwendung eines Berufssoldaten …

    Dass diese Bestimmungen, die in Bezug auf Auslandsverwendungen oder Verwendungen bei integrierten Stäben im Inland zeitliche Grenzen festlegen, rechtlich nicht zu beanstanden sind, hat der Senat bereits mehrfach entschieden (Beschlüsse vom 11. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 83.81 -, vom 15. Dezember 1982 - BVerwG 1 WB 97.82 -, vom 21. Januar 1988 - BVerwG 1 WB 3.88 -, vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 - und vom 18. Januar 1999 - BVerwG 1 WB 2.99 - ).

    Es stellt ein legitimes Anliegen der Personalführung dar, möglichst vielen hierfür qualifizierten Soldaten eine Verwendung im Ausland oder bei integrierten Stäben im Inland zukommen zu lassen, was für den einzelnen Soldaten notwendigerweise zu einer zeitlichen Begrenzung seiner Verwendung führen muss (stRspr.: u.a. Beschüsse vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 - und vom 18. Januar 1999 - BVerwG 1 WB 2.99 - ).

    Im Übrigen betrifft dieser Einwand des Antragstellers lediglich die Zweckmäßigkeit der begehrten Maßnahme, die nicht der gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. Beschlüsse vom 11. April 1989 - BVerwG 1 WB 84.88 -, vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 -, vom 18. November 1998 - BVerwG 1 WB 73.98 - und vom 18. Januar 1999 - BVerwG 1 WB 2.99 - jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 30.01.2001 - 1 WB 114.00

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …

    Dass diese Bestimmungen, die in Bezug auf Auslandsverwendungen oder Verwendungen bei integrierten Stäben im Inland zeitliche Grenzen festlegen, rechtlich nicht zu beanstanden sind, hat der Senat bereits mehrfach entschieden (Beschlüsse vom 11. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 83.81 -, vom 15. Dezember 1982 - BVerwG 1 WB 97.82 -, vom 21. Januar 1988 - BVerwG 1 WB 3.88 -, vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 - und vom 18. Februar 1999 - BVerwG 1 WB 65.98 -).

    Es stellt ein legitimes Anliegen der Personalführung dar, möglichst vielen hierfür qualifizierten Soldaten eine Verwendung im Ausland oder bei integrierten Stäben im Inland zukommen zu lassen, was für den einzelnen Soldaten notwendigerweise zu einer zeitlichen Begrenzung seiner Verwendung führen muss (stRspr.: vgl. u.a. Beschlüsse vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 - und vom 18. Februar 1999 - BVerwG 1 WB 65.98 -).

  • BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 10.96

    Versetzung eines Berufssoldaten auf einen anderen Dienstposten - Rechtswidrigkeit …

    Daß bei der Übertragung neuer Aufgaben auf einen Soldaten unter Umständen eine Weiterbildung und Einarbeitung in eine neue Materie erforderlich ist, ist nichts Ungewöhnliches und kein Grund für die Personalführung, von einer Verwendungsentscheidung abzusehen (…vgl. Beschlüsse vom 9. März 1993 a.a.O. und vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 -).
  • BVerwG, 02.02.2015 - 1 WDS-VR 3.14

    Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung; Krankheit; einstweiliger Rechtsschutz

    Dass die Übertragung eines neuen Dienstpostens unter Umständen eine Einarbeitung und gegebenenfalls eine Schulung erfordert, stellt keinen Grund dar, von einer dienstlich gebotenen Versetzungsentscheidung abzusehen (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Juni 1994 - 1 WB 42.94 - S. 6 f., vom 16. Mai 2002 - 1 WB 11.02 - S. 7 f. …und vom 24. Januar 2012 - 1 WB 31.11 - juris Rn. 27).
  • BVerwG, 25.06.2002 - 1 WB 19.02

    Versetzung; Auslandsverwendung; Endverwendung; Zusage; Vertrauensschutz; …

    Diese so genannte Tour of Duty, die in Bezug auf Auslandsverwendungen oder Verwendungen bei integrierten Stäben im Inland eine zeitliche Grenze vorsieht, ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats rechtlich unbedenklich (Beschlüsse vom 11. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 83.81 -, vom 15. Dezember 1982 - BVerwG 1 WB 97.82 -, vom 21. Januar 1988 - BVerwG 1 WB 3.88 -, vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 - und vom 18. Januar 1999 - BVerwG 1 WB 2.99 -).
  • BVerwG, 24.01.2012 - 1 WB 31.11

    Kriterien für ein dienstliches Bedürfnis einer Wegversetzung und Zuversetzung …

    Dass die Übertragung eines neuen Dienstpostens unter Umständen eine Einarbeitung und ggf. eine Schulung erfordert, stellt keinen Grund dar, von einer dienstlich gebotenen Versetzungsentscheidung abzusehen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 - und vom 16. Mai 2002 - BVerwG 1 WB 11.02 - m.w.N.).
  • BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 88.95

    Verwendungsansprüche eines Soldaten - Kommandierung aus dienstlichen Gründen - …

    Daß derartige Bestimmungen, die für Auslandsverwendungen Grenzen festsetzen, rechtlich nicht zu beanstanden sind, hat der Senat bereits entschieden (…vgl. Beschlüsse vom 11. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 83.81 -, vom 21. Januar 1988 a.a.O. und vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 -).
  • BVerwG, 12.12.1995 - 1 WB 104.95

    Verwendungsansprüche eines Berufssoldaten - Verlängerung einer Auslandsverwendung …

  • BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 11.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …

  • BVerwG, 07.05.2013 - 1 WDS-VR 14.13

    Anforderungen an die "Querversetzung" eines Soldaten auf einen Dienstposten der …

  • BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 48.02

    Rechtliche Ausgestaltung der Beschwerde eines Bundeswehrsoldaten gegen eine …

  • BVerwG, 21.08.2000 - 1 WB 85.00

    Voraussetzungen für die Versetzung eines Soldaten auf einen anderen Dienstposten …

  • BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 82.00

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …

  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 94.96

    Versetzung eines Soldaten - Dienstliches Bedürfnis für die …

  • BVerwG, 19.12.2001 - 1 WB 62.01

    Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung - Anspruch eines Soldaten auf eine …

  • BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 6.96

    Versetzung eines Dienstsoldaten - Anspruch auf eine bestimmte örtliche oder …

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