Rechtsprechung
| BVerwG, 11.01.1973 - I WB 43.72 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 11.01.1978 - 1 WB 91.77
Dienstaufsichtsbescheide - Gerichtliche Nachprüfung - Dienstaufsicht - …
Anträge auf gerichtliche Entscheidung, mit denen im Wege der Dienstaufsicht ergehende Bescheide angegriffen werden, sind jedenfalls dann unzulässig, wenn geltend gemacht wird, die Dienstaufsicht sei in fehlerhafter Weise ausgeübt worden (Weiterführung von BVerwG Beschluß vom 21.07.1970 - 1 WB 57/70 -, Beschluß vom 11.01.1973 - 1 WB 43/72 - und Beschluß vom 31.07.1975 - 1 WB 103/73 -).Anträge auf gerichtliche Entscheidung, mit denen derartige Bescheide angegriffen werden, sind jedenfalls dann unzulässig, wenn geltend gemacht wird, die Dienstaufsicht sei in fehlerhafter Weise ausgeübt worden (BVerwG Beschluß vom 21. Juli 1970 - 1 WB 57/70 -, Beschluß vom 11. Januar 1973 - 1 WB 43/72 - und Beschluß vom 31. Juli 1975 - 1 WB 103/73).
- BVerwG, 31.05.1978 - 1 WB 139.77
Rechtsmittel
Davon abgesehen ist der Antrag insoweit auch deshalb unzulässig, weil die dienstaufsichtliche Überprüfung einer Maßnahme ihrerseits keine "Maßnahme" im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO, die Nichtüberprüfung also nicht die Unterlassung einer Maßnahme darstellt, auf die ein Antragsteller ein Recht im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 VBO haben könnte (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 11. Januar 1973 - 1 WB 43/72 -, vom 31. Juli 1975 - 1 WB 103/73 - undvom 11. Januar 1978 - 1 WB 91/77).
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