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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.03.2007 - 1 WB 43.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,73910
BVerwG, 08.03.2007 - 1 WB 43.06 (https://dejure.org/2007,73910)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.2007 - 1 WB 43.06 (https://dejure.org/2007,73910)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 2007 - 1 WB 43.06 (https://dejure.org/2007,73910)
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 14.03

    Maßnahme; Feststellungsantrag; Feststellungsinteresse; faktische …

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2007 - 1 WB 43.06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann das Fortsetzungsfeststellungsinteresse auf ein Rehabilitierungsinteresse, auf eine Wiederholungsgefahr oder auf die Absicht gestützt werden, einen Schadenersatzanspruch geltend zu machen, sofern dieser nicht von vornherein als aussichtslos erscheint; zusätzlich kann sich - unter dem Gesichtspunkt effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) - ein berechtigtes Feststellungsinteresse jedenfalls daraus ergeben, dass die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 14.03 - BVerwGE 119, 341 = Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 52 und vom 14. Juli 2005 - BVerwG 1 WB 66.04 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 25.03.1976 - 1 WB 105.75
    Auszug aus BVerwG, 08.03.2007 - 1 WB 43.06
    Ein Antrag, mit dem ausschließlich gegen die Art und Weise der Verfahrensbehandlung vorgegangen werden soll, ist unzulässig, weil die Art und Weise des Verfahrens keine selbständig anfechtbare Maßnahme darstellt (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 25. März 1976 - BVerwG 1 WB 105.75 - BVerwGE 53, 160, vom 27. November 1990 - BVerwG 1 WB 62.90 -).
  • BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 16.06

    Vertrauensperson; Anhörung; Unterrichtung; Beteiligungsrecht; Soldatenvertreter; …

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2007 - 1 WB 43.06
    Das damit für die selbständige Anfechtung eines Beschwerdebescheides zu fordernde besondere Rechtsschutzinteresse hat der jeweilige Antragsteller in einer der näheren Prüfung bedürfender Weise darzulegen (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. April 1989 - BVerwG 1 WB 180.88 - und vom 31. Januar 2007 - BVerwG 1 WB 16.06 -).
  • BVerwG, 22.07.1997 - 1 WB 4.97

    Recht der Soldaten - Unheilbare Folgen der Verletzung der Anhörungspflicht bei …

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2007 - 1 WB 43.06
    Ein derartiger Fortsetzungsfeststellungsantrag entsprechend § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ist im wehrdienstgerichtlichen Verfahren nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zwar grundsätzlich zulässig (Beschlüsse vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 4.97 - BVerwGE 113, 112 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 17 und vom 11. Mai 2006 - BVerwG 1 WB 44.05 -).
  • BVerwG, 14.07.2005 - 1 WB 66.04

    Repatriierung; Ausland; Dienstvergehen; Spannungen.

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2007 - 1 WB 43.06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann das Fortsetzungsfeststellungsinteresse auf ein Rehabilitierungsinteresse, auf eine Wiederholungsgefahr oder auf die Absicht gestützt werden, einen Schadenersatzanspruch geltend zu machen, sofern dieser nicht von vornherein als aussichtslos erscheint; zusätzlich kann sich - unter dem Gesichtspunkt effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) - ein berechtigtes Feststellungsinteresse jedenfalls daraus ergeben, dass die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 14.03 - BVerwGE 119, 341 = Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 52 und vom 14. Juli 2005 - BVerwG 1 WB 66.04 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 11.05.2006 - 1 WB 44.05

    Repatriierung, besondere Auslandsverwendung, Wehrübung, Ermessensbetätigung, …

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2007 - 1 WB 43.06
    Ein derartiger Fortsetzungsfeststellungsantrag entsprechend § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ist im wehrdienstgerichtlichen Verfahren nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zwar grundsätzlich zulässig (Beschlüsse vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 4.97 - BVerwGE 113, 112 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 17 und vom 11. Mai 2006 - BVerwG 1 WB 44.05 -).
  • BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 61.05
    Auszug aus BVerwG, 08.03.2007 - 1 WB 43.06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung nur dann zulässig, wenn der Sachvortrag des Antragstellers die Verletzung eigener Rechte wenigstens als möglich erscheinen lässt (Beschluss vom 8. März 2006 - BVerwG 1 WB 61.05 -).
  • BVerwG, 27.11.1990 - 1 WB 62.90

    Versetzung eines Soldaten auf Zeit - Geltendmachung einer persönlichen Beschwer

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2007 - 1 WB 43.06
    Ein Antrag, mit dem ausschließlich gegen die Art und Weise der Verfahrensbehandlung vorgegangen werden soll, ist unzulässig, weil die Art und Weise des Verfahrens keine selbständig anfechtbare Maßnahme darstellt (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 25. März 1976 - BVerwG 1 WB 105.75 - BVerwGE 53, 160, vom 27. November 1990 - BVerwG 1 WB 62.90 -).
  • BVerwG, 30.09.2008 - 1 WB 31.08

    Verwendung; Studium; Diplomprüfung; Promotion.

    Rn. 49 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats stellt die Art und Weise der Bearbeitung einer Wehrbeschwerde keine anfechtbare Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 1, Abs. 3 WBO dar (Beschlüsse vom 8. März 2007 - BVerwG 1 WB 43.06 - und vom 25. Juni 2008 - BVerwG 1 WB 23.07 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.11.2007 - 1 WB 31.07

    Auslandsverwendung; Repatriierung; Rückführung

    Rn. 24 Eine isolierte Anfechtung von Beschwerdebescheiden - auch in Gestalt eines Feststellungsantrages - ohne zusätzliche Anfechtung der Ausgangs-Maßnahme kann nur dann in Betracht kommen, wenn diese Beschwerdebescheide gegenüber der ursprünglichen truppendienstlichen Maßnahme eine zusätzliche selbständige Beschwer enthalten (vgl. § 79 Abs. 2 VwGO; stRspr, Beschlüsse vom 31. Januar 2007 - BVerwG 1 WB 16.06 - Buchholz 449.7 § 52 SBG Nr. 3 = NZWehrr 2007, 162 und vom 8. März 2007 - BVerwG 1 WB 43.06 -).

    Das damit für die selbständige Anfechtung von Beschwerdebescheiden zu fordernde besondere Rechtsschutzinteresse hat der jeweilige Antragsteller in einer der näheren Prüfung bedürfenden Weise darzulegen (…stRspr, Beschlüsse vom 31. Januar 2007 a.a.O. und vom 8. März 2007 a.a.O.).

  • BVerwG, 26.02.2008 - 1 WB 47.07

    Betreuung; Ermessensentscheidung; Pflegebedürftigkeit; Pflegedienst; …

    Die Art und Weise der Verfahrensbehandlung stellt für sich genommen keinen statthaften Beschwerdegegenstand dar; sie ist nicht isoliert bzw. selbständig anfechtbar (…stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 25. März 1976 a.a.O. S. 162, vom 27. November 1990 - BVerwG 1 WB 62.90 -, vom 31. Januar 2007 - BVerwG 1 WB 34.06 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 61 = NZWehrr 2007, 164 , vom 8. März 2007 - BVerwG 1 WB 43.06 - und vom 27. November 2007 - BVerwG 1 WB 58.06, 64.06 -).
  • BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 10.07

    Versetzungsentscheidung; Festsetzung des Dienstantritts.

    Rn. 46 Die in diesem Antrag vom Antragsteller angestrebte isolierte Anfechtung von Beschwerdebescheiden - auch in Gestalt eines Feststellungsantrags - ist nur zulässig, wenn die Beschwerdebescheide gegenüber der ursprünglichen truppendienstlichen Maßnahme eine zusätzliche selbständige Beschwer enthalten (stRspr, Beschlüsse vom 8. März 2007 - BVerwG 1 WB 43.06 - und vom 27. November 2007 - BVerwG 1 WB 31.07 - m.w.N.).
  • BVerwG, 05.02.2015 - 1 WB 50.14

    Anordnung der Versetzung zu einer anderen Division gegenüber einem …

    Denn die Art und Weise der Verfahrenshandhabung durch Dienststellen der Bundeswehr und insbesondere eine behauptete verzögerte Sachbehandlung stellen keine selbstständig anfechtbaren Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 8. März 2007 - 1 WB 43.06 - Rn. 19 …und vom 22. März 2011 - 1 WB 9.11 - Rn. 28).
  • BVerwG, 22.03.2011 - 1 WB 9.11

    Zuläsigkeit eines Antrags zur Verpflichtung des Bundesverteidigungsministers zur …

    Sollte der Feststellungsantrag nur auf die formelle Rüge fehlerhafter Verfahrenshandhabung beschränkt sein, übersieht der Antragsteller, dass nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung unzulässig ist, mit dem ausschließlich gegen die Art und Weise der Verfahrensbehandlung vorgegangen werden soll; denn die Art und Weise der Verfahrenshandhabung und insbesondere die verzögerte Sachbehandlung stellen keine selbständig anfechtbaren Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar (vgl. z.B. Beschluss vom 8. März 2007 - BVerwG 1 WB 43.06 - m.w.N.).
  • BVerwG, 27.11.2007 - 1 WB 58.06

    Maßnahme; Beschwer; Einsatz von Sanitätssoldaten für die Lagersicherung; …

    Die Art und Weise der Verfahrensbehandlung stellt für sich genommen keinen statthaften Beschwerdegegenstand dar; sie ist nicht isoliert bzw. selbständig anfechtbar (…stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 25. März 1976 a.a.O. S. 162, vom 27. November 1990 - BVerwG 1 WB 62.90 - sowie zuletzt vom 31. Januar 2007 - BVerwG 1 WB 34.06 - und vom 8. März 2007 - BVerwG 1 WB 43.06 -).
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