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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 43.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,31929
BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 43.22 (https://dejure.org/2022,31929)
BVerwG, Entscheidung vom 29.09.2022 - 1 WB 43.22 (https://dejure.org/2022,31929)
BVerwG, Entscheidung vom 29. September 2022 - 1 WB 43.22 (https://dejure.org/2022,31929)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    WBO § 17 Abs. 3; Zentrale Dienstvorschrift A-1340/57 über "Gespräche in Personalangelegenheiten der militärischen Personalführung"

  • rechtsinformationen.bund.de

    Vermerk über ein Personalentwicklungsgespräch keine dienstliche Maßnahme

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 3 S 1 WBO
    Vermerk über ein Personalentwicklungsgespräch keine dienstliche Maßnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WBO § 17 Abs. 3 ; ZDV A-1340/57
    Anfechtung des Vermerks über die Ergebnisse eines Personalentwicklungsgesprächs durch eine Berufssoldatin; Mitteilung von Planungen und Absichten der Personalführung

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Anfechtbarkeit des Vermerks über die Ergebnisse eines Personalentwicklungsgesprächs

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2023, 110
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 25.09.2014 - 1 WB 17.14

    Anspruch auf Korrektur eines Vermerks über ein Personalgespräch

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 43.22
    Der Vermerk über die Ergebnisse eines Personalentwicklungsgesprächs ist keine anfechtbare dienstliche Maßnahme im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO (Änderung gegenüber Beschluss vom 25. September 2014 - 1 WB 17.14 - juris Rn. 18).

    Soweit sich aus dem Beschluss vom 25. September 2014 - 1 WB 17.14 - (…juris Rn. 18) etwas anderes ergibt, hält der Senat hieran nicht fest.

    Die Antragstellerin kann vielmehr nur verlangen, dass eine schriftliche Stellungnahme, die ihre abweichende Position darlegt, zusammen mit dem Vermerk über das Personalentwicklungsgespräch zu den Personalakten genommen wird (vgl. - auch zum gesamten Folgenden - BVerwG, Beschluss vom 25. September 2014 - 1 WB 17.14 - juris Rn. 26 ff. zur Vorgängerregelung der ZDv A-1340/57).

  • BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 19.07

    Verwaltungsvorschriften; Auslandsdienstverwendungsfähigkeit; Auslandseinsatz; …

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 43.22
    Ein Soldat kann insoweit nur (und nicht mehr als) eine Behandlung entsprechend der gleichmäßig vollzogenen Verwaltungsvorschriften beanspruchen (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Mai 2008 - 1 WB 19.07 - Buchholz 449 § 3 Soldatengesetz Nr. 44 Rn. 36 …und vom 8. Juni 2010 - 1 WB 49.09 - Buchholz 449 § 3 Soldatengesetz Nr. 58 Rn. 23).
  • BVerwG, 23.10.2012 - 1 WB 59.11

    Dienstliche Maßnahme; Borddienstverwendungsfähigkeit; …

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 43.22
    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 27 …und vom 25. September 2014 - 1 WB 49.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 89 Rn. 21).
  • BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 61.13

    Dienstliche Maßnahme; Bataillonskommandeur-Auswahlkonferenz; Perspektivkonferenz; …

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 43.22
    Der Senat hat dies etwa bejaht für die Entscheidungen der Bataillonskommandeur-Auswahlkonferenz (BVerwG, Beschluss vom 27. November 2014 - 1 WB 61.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 91 Rn. 19 ff.).
  • BVerwG, 25.09.2014 - 1 WB 49.13

    Dienstliche Maßnahme; Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit; …

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 43.22
    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (…stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 27 und vom 25. September 2014 - 1 WB 49.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 89 Rn. 21).
  • BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 3.17

    Dienstliche Maßnahme; Mitteilung einer Planungsabsicht; Versetzungsabsicht; …

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 43.22
    Der Vermerk über ein Personalentwicklungsgespräch bildet damit zwar durchaus eine wichtige und hilfreiche Orientierung für den Soldaten, steht aber konkreten truppendienstlichen Verwendungsentscheidungen ferner als eine sog. Vororientierung (Ankündigung einer Versetzungsabsicht), die nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt ausführlich BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 3.17 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 98 Rn. 23 ff. m. w. N.) ebenfalls keine anfechtbare dienstliche Maßnahme darstellt.
  • BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 49.09

    Auslandseinsatz; Auslandsverwendungszuschlag; Dienstreise; Kommandierung; …

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 43.22
    Ein Soldat kann insoweit nur (und nicht mehr als) eine Behandlung entsprechend der gleichmäßig vollzogenen Verwaltungsvorschriften beanspruchen (…stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Mai 2008 - 1 WB 19.07 - Buchholz 449 § 3 Soldatengesetz Nr. 44 Rn. 36 und vom 8. Juni 2010 - 1 WB 49.09 - Buchholz 449 § 3 Soldatengesetz Nr. 58 Rn. 23).
  • BVerwG, 02.09.2020 - 1 WB 57.19

    Kompetenzbereich; Planungs- und Steuerungsinstrument; dienstliche Maßnahme; …

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 43.22
    Rn. 15 Danach stellen im Bereich der Personal- und Verwendungsplanung der Soldaten beispielsweise die Ergebnisse von Perspektivkonferenzen, die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive oder die Zuweisung eines Kompetenzbereichs keine gerichtlich isoliert angreifbaren Maßnahmen dar, weil sie im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen ergehen und noch nicht unmittelbar die Rechte des Soldaten berühren (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. April 2008 - 1 WB 44.07 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 71 Rn. 18…, vom 30. September 2009 - 1 WB 29.09 - Rn. 13 und vom 2. September 2020 - 1 WB 57.19 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 109 Rn. 17 ff.).
  • BVerwG, 30.04.2008 - 1 WB 44.07

    Antragsfrist; Maßnahme; Perspektivkonferenz.

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 43.22
    Rn. 15 Danach stellen im Bereich der Personal- und Verwendungsplanung der Soldaten beispielsweise die Ergebnisse von Perspektivkonferenzen, die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive oder die Zuweisung eines Kompetenzbereichs keine gerichtlich isoliert angreifbaren Maßnahmen dar, weil sie im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen ergehen und noch nicht unmittelbar die Rechte des Soldaten berühren (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. April 2008 - 1 WB 44.07 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 71 Rn. 18…, vom 30. September 2009 - 1 WB 29.09 - Rn. 13 …und vom 2. September 2020 - 1 WB 57.19 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 109 Rn. 17 ff.).
  • BVerwG, 30.09.2009 - 1 WB 29.09
    Auszug aus BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 43.22
    Rn. 15 Danach stellen im Bereich der Personal- und Verwendungsplanung der Soldaten beispielsweise die Ergebnisse von Perspektivkonferenzen, die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive oder die Zuweisung eines Kompetenzbereichs keine gerichtlich isoliert angreifbaren Maßnahmen dar, weil sie im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen ergehen und noch nicht unmittelbar die Rechte des Soldaten berühren (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. April 2008 - 1 WB 44.07 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 71 Rn. 18, vom 30. September 2009 - 1 WB 29.09 - Rn. 13 …und vom 2. September 2020 - 1 WB 57.19 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 109 Rn. 17 ff.).
  • BVerwG, 26.10.2023 - 1 WB 27.23

    Vermerk über ein Personalentwicklungsgespräch keine dienstliche Maßnahme

    Rn. 15 Ein Vermerk über ein Personalentwicklungsgespräch stellt keine dienstliche Maßnahme im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO (hier i. V. m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) und damit keinen zulässigen Gegenstand eines gerichtlichen Antragsverfahrens dar (BVerwG, Beschluss vom 29. September 2022 - 1 WB 43.22 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 116 Rn. 13 ff.).

    Auch gibt es bereits dem Grunde nach keinen Anspruch auf inhaltliche Korrektur eines Vermerks über ein Personalentwicklungsgespräch, so dass der Antrag auf gerichtliche Entscheidung außerdem deshalb unzulässig ist, weil der Antragstellerin die Antragsbefugnis fehlt; die Antragstellerin kann vielmehr nur verlangen, dass - wie geschehen (siehe unten 2.) - eine schriftliche Stellungnahme, die ihre abweichende Position darlegt, zusammen mit dem Vermerk über das Personalentwicklungsgespräch zu den Personalakten genommen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. September 2022 - 1 WB 43.22 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 116 Rn. 20 ff.).

    Rn. 16 Entgegen der Auffassung der Antragstellerin ergibt sich etwas Anderes auch nicht aus der (formularmäßigen) Bezeichnung als "Vermerk über ein Personalentwicklungsgespräch (mit gemeinsamer Zielvereinbarung)" (vgl. zum Folgenden BVerwG, Beschluss vom 29. September 2022 - 1 WB 43.22 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 116 Rn. 23).

  • BVerwG, 29.01.2026 - 1 WB 33.25

    Zuerkennung einer Potenzialabschätzungsstufe

    Rn. 17 Nach der Rechtsprechung des Senats stellen im Bereich der hier gegenständlichen Personal- und Verwendungsplanung der Soldaten insbesondere die Ergebnisse von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive keine gerichtlich isoliert angreifbaren Maßnahmen dar, weil sie im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen ergehen und noch nicht unmittelbar die Rechte des Soldaten berühren (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. April 2008 - 1 WB 44.07 - juris Rn. 18…, vom 30. September 2009 - 1 WB 29.09 - Rn. 13, vom 29. September 2022 - 1 WB 43.22 - juris Rn. 15 …und vom 29. Juni 2023 - 1 WB 63.22 - juris Rn. 17, 19).
  • BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 30.21

    Versetzungsverfügung; Beschwerde über das Personalentwicklungsgespräch und …

    Weder die Art und Weise der Verfahrensbehandlung durch einen Sachbearbeiter oder den Personalführer (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 26. November 2020 - 1 WB 23.20 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 111 Rn. 21 m. w. N.) noch der Vermerk über ein Personalentwicklungsgespräch bilden einen zulässigen Antragsgegenstand (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. September 2022 - 1 WB 43.22 - Rn. 13 ff.).
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