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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.06.1988 - 1 WB 43.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2704
BVerwG, 23.06.1988 - 1 WB 43.88 (https://dejure.org/1988,2704)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.1988 - 1 WB 43.88 (https://dejure.org/1988,2704)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 1988 - 1 WB 43.88 (https://dejure.org/1988,2704)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel vor dem Bundesverwaltungsgericht - Anerkennung der besonderen persönlichen Leistungen - Personalpolitik bei der Bundeswehr

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 22.03.1988 - 1 WB 63.87

    Anfechtung einer Versetzungsverfügung und Kommandierungsverfügung des Dienstherrn …

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1988 - 1 WB 43.88
    Daß der BMVg den Antragsteller und nicht einen anderen Unteroffizier auf diesen Dienstposten versetzt hat, ist keine Frage des dienstlichen Bedürfnisses, sondern eine, wie ausgeführt, nur unter dem Gesichtspunkt des Ermessensfehlgebrauchs nachprüfbare Auswahlentscheidung (ständige Rechtsprechung: BVerwGE 43, 215, 217 [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70]; BVerwG Beschluß vom 22. März 1988 - 1 WB 63/87).

    Eine Herabsetzung oder -stufung liegt in einer dienstgradgerechten Folgeverwendung in derselben Besoldungsgruppe in keinem Fall (BVerwG Beschlüsse vom 11. August 1982 - 1 WB 22/81 - und vom 22. März 1988 - 1 WB 63/87), auch wenn der Soldat zuvor vorübergehend auf einem höherwertigen Dienstposten verwendet worden ist (BVerwG Beschluß vom 11. Februar 1987 - 1 WB 91/86).

    Soweit die damit verbundenen Schwierigkeiten und Nachteile das übliche Maß an Unannehmlichkeiten nicht überschreiten, verdient das Interesse der Bundeswehr, den Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses dort zu verwenden, wo er gebraucht wird, grundsätzlich Vorrang vor den persönlichen Interessen des Betroffenen (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 9. Dezember 1986 - 1 WB 68/86 -, vom 25. November 1987 - 1 WB 58/87 - und vom 22. März 1988 aaO).

  • BVerwG, 11.02.1987 - 1 WB 91.86

    Anfechtung eines Dienstpostenwechsels - Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses …

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1988 - 1 WB 43.88
    Eine Herabsetzung oder -stufung liegt in einer dienstgradgerechten Folgeverwendung in derselben Besoldungsgruppe in keinem Fall (BVerwG Beschlüsse vom 11. August 1982 - 1 WB 22/81 - und vom 22. März 1988 - 1 WB 63/87), auch wenn der Soldat zuvor vorübergehend auf einem höherwertigen Dienstposten verwendet worden ist (BVerwG Beschluß vom 11. Februar 1987 - 1 WB 91/86).

    Die vorübergehende Verwendung eines Soldaten auf einer höherdotierten Stelle gibt ihm keine Anwartschaft im Rechtssinne darauf, auf dieser Stelle weiter verwendet zu werden (ständige Rechtsprechung: BVerwGE 53, 115; BVerwG Beschluß vom 11. Februar 1987 - 1 WB 91/86 - m.w.N.).

  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1988 - 1 WB 43.88
    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann vom Senat nur darauf überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 53, 95; 73, 51 f. [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 57/78]).

    Personalpolitisch betrachtet müßte, wie dabei zu bedenken ist, die grundsätzliche Berücksichtigung der beruflichen Situation der Ehefrauen von Soldaten bei der großen Anzahl berufstätiger Soldatenfrauen dazu führen, daß die unverheirateten Soldaten und jene Soldaten, deren Ehefrauen nicht berufstätig sind, in unzumutbarer Weise häufiger versetzt werden müßten als ihre Kameraden mit berufstätigen Ehefrauen (BVerwGE 73, 51, 53) [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 79/79].

  • BVerwG, 23.04.1975 - I WB 189.72

    Beschwerde über den Bundesminister der Verteidigung wegen der Entscheidung über …

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1988 - 1 WB 43.88
    Eine entsprechende "Konkurrentenklage", die sich auf militärische Verwendungsentscheidungen bezieht, ist, wie der Senat wiederholt entschieden hat, zulässig (BVerwGE 53, 23, 25; 76, 336) [BVerwG 18.02.1985 - 1 DB 14/85].

    Das bloße Inaussichtstellen einer bestimmten Verwendung sowie Verwendungsvorschläge der unmittelbaren Vorgesetzten führen dagegen nicht zu einer Ermessensbindung der zuständigen personalbearbeitenden Stellen (BVerwGE 43, 179, 180 [BVerwG 24.02.1971 - I WB 2/70]; 53, 23, 27; 53, 280, 286) [BVerwG 28.04.1977 - I WB 87/75].

  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1988 - 1 WB 43.88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats rechtfertigt schon die Notwendigkeit, einen freien Dienstposten zu besetzen, die Annahme eines dienstlichen Bedürfnisses (vgl. BVerwGE 43, 215; 76, 255 f. [BVerwG 11.07.1984 - 1 WB 176/82]; BVerwG Beschluß vom 17. März 1988 - 1 WB 81/87).

    Daß der BMVg den Antragsteller und nicht einen anderen Unteroffizier auf diesen Dienstposten versetzt hat, ist keine Frage des dienstlichen Bedürfnisses, sondern eine, wie ausgeführt, nur unter dem Gesichtspunkt des Ermessensfehlgebrauchs nachprüfbare Auswahlentscheidung (ständige Rechtsprechung: BVerwGE 43, 215, 217 [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70]; BVerwG Beschluß vom 22. März 1988 - 1 WB 63/87).

  • BVerwG, 28.04.1977 - 1 WB 87.75
    Auszug aus BVerwG, 23.06.1988 - 1 WB 43.88
    Das bloße Inaussichtstellen einer bestimmten Verwendung sowie Verwendungsvorschläge der unmittelbaren Vorgesetzten führen dagegen nicht zu einer Ermessensbindung der zuständigen personalbearbeitenden Stellen (BVerwGE 43, 179, 180 [BVerwG 24.02.1971 - I WB 2/70]; 53, 23, 27; 53, 280, 286) [BVerwG 28.04.1977 - I WB 87/75].
  • BVerwG, 17.12.1975 - I WB 116.74
    Auszug aus BVerwG, 23.06.1988 - 1 WB 43.88
    Die vorübergehende Verwendung eines Soldaten auf einer höherdotierten Stelle gibt ihm keine Anwartschaft im Rechtssinne darauf, auf dieser Stelle weiter verwendet zu werden (ständige Rechtsprechung: BVerwGE 53, 115; BVerwG Beschluß vom 11. Februar 1987 - 1 WB 91/86 - m.w.N.).
  • BVerwG, 24.02.1971 - I WB 2.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1988 - 1 WB 43.88
    Das bloße Inaussichtstellen einer bestimmten Verwendung sowie Verwendungsvorschläge der unmittelbaren Vorgesetzten führen dagegen nicht zu einer Ermessensbindung der zuständigen personalbearbeitenden Stellen (BVerwGE 43, 179, 180 [BVerwG 24.02.1971 - I WB 2/70]; 53, 23, 27; 53, 280, 286) [BVerwG 28.04.1977 - I WB 87/75].
  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 WB 86.87

    Versetzung eines Soldaten - Rechtsmittel gegen eine Versetzungsverfügung an einen …

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1988 - 1 WB 43.88
    Der Antragsteller ist, was er auch selbst nicht in Abrede stellt, für den Dienstposten im FKG 2 - der seinem Dienstgrad entspricht - geeignet; daß es dafür auch andere geeignete Unteroffiziere geben mag, macht die Auswahlentscheidung der SDL nicht ermessensfehlerhaft (vgl. BVerwG Beschluß vom 15. März 1988 - 1 WB 86/87).
  • BVerwG, 09.12.1986 - 1 WB 68.86

    Versetzung eines Soldaten - Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung …

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1988 - 1 WB 43.88
    Soweit die damit verbundenen Schwierigkeiten und Nachteile das übliche Maß an Unannehmlichkeiten nicht überschreiten, verdient das Interesse der Bundeswehr, den Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses dort zu verwenden, wo er gebraucht wird, grundsätzlich Vorrang vor den persönlichen Interessen des Betroffenen (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 9. Dezember 1986 - 1 WB 68/86 -, vom 25. November 1987 - 1 WB 58/87 - …und vom 22. März 1988 aaO).
  • BVerwG, 11.08.1982 - 1 WB 22.81

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.11.1987 - 1 WB 58.87

    Beschwerde eines Soldaten gegen seine Versetzung - Antrag auf …

  • BVerwG, 23.03.1988 - 1 WB 175.86

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.04.1988 - 1 WB 47.87

    Soldat - Anspruch auf bestimmte Verwendung - Ausbildungskonzeptionen - …

  • BVerwG, 24.10.1984 - 1 WB 62.84

    Wirksamkeit einer Versetzung

  • BVerwG, 06.02.1985 - 1 WB 106.84

    Versetzung eines Soldaten - Bestehen eines dienstlichen Bedürfnisses - …

  • BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83

    Wehrrecht; Konkurrentenklage; Militärische Verwendungsentscheidung; Zulässigkeit

  • BVerwG, 29.08.1984 - 1 WB 79.82

    Nachzubesetzender Dienstposten - Versetzung - Dienstliches Bedürfnis - …

  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 57.78

    Anfechtungsantrag - Antrag auf wehrdienstgerichtliche Entscheidung - …

  • BVerwG, 23.08.1983 - 1 WB 14.83

    Wehrdienstgerichtliche Entscheidung - Zulässigkeit einer Beschwerde - …

  • BVerwG, 17.03.1988 - 1 WB 81.87

    Anspruch eines Soldaten auf örtliche oder fachliche Verwendung - Überprüfung …

  • BVerwG, 18.02.1985 - 1 DB 14.85
  • BVerwG, 30.08.1989 - 1 WB 115.87

    Höherwertige Dienstposten - Auswahlverfahren - Beförderung von Bewerbern - …

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, ist eine "Konkurrentenklage", die sich auf militärische Verwendungsentscheidungen bezieht, zulässig (vgl. BVerwGE 76, 336; BVerwG Beschluß vom 23. Juni 1988 - 1 WB 43/88).
  • BVerwG, 09.02.2012 - 1 WDS-VR 10.11

    Antrag auf Verlängerung der befristeten Beurlaubung eines Oberstleutnants zur …

    Der Umstand, dass der Antragsteller in der Phase vor seiner Beurlaubung bereits auf einem gleichwertigen Dienstposten im ... eingesetzt wurde, macht die Entscheidung nicht ermessensfehlerhaft (vgl. Beschluss vom 23. Juni 1988 -BVerwG 1 WB 43.88 -).
  • BVerwG, 21.03.1995 - 1 WB 49.94

    Antrag auf Versetzung auf den Dienstposten eines Flugsicherheitsstabsoffiziers - …

    Der Senat hat seit jeher die Auffassung vertreten, daß bei einem Wunsch nach einer bestimmten örtlichen Verwendung sowohl Haus- oder Wohnungseigentum als auch die Studiensituationen erwachsener Kinder dienstlichen Belangen unterzuordnen sind (vgl. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [215]> und vom 23. Juni 1988 - BVerwG 1 WB 43.88).
  • BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 157.88

    Beschwerde gegen eine Versetzung eines Soldaten auf Zeit - Vorliegen eines …

    Die Betreuung volljähriger Kinder hindert im Regelfall die Versetzung eines Soldaten nicht (BVerwG Beschluß vom 23. Juni 198 - 1 WB 43/88).
  • BVerwG, 29.11.1988 - 1 WB 91.88

    Versetzung eines Berufssoldaten - Entscheidung des zuständigen militärischen …

    Daß der BMVg den Antragsteller und nicht einen anderen Unteroffizier auf diesen Dienstposten versetzt hat, ist keine Frage des dienstlichen Bedürfnisses, sondern eine, wie ausgeführt, nur unter dem Gesichtspunkt des Ermessensfehlgebrauchs nachprüfbare Auswahlentscheidung (ständige Rechtsprechung: BVerwGE 43, 215, 217 [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70]; BVerwG Beschluß vom 23. Juni 1988 - 1 WB 43/88).
  • BVerwG, 20.09.1989 - 1 WB 93.89

    Anspruch auf Versetzung auf den Dienstposten der Endverwendung - Voraussetzungen …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats steht die Berufstätigkeit der Ehefrau eines Soldaten seiner Versetzung nicht entgegen (BVerwG Beschluß vom 23. Juni 1988 - 1 WB 43/88 - m.w.N.); dies gilt erst recht dann, wenn die Ehefrau ihre Berufstätigkeit noch nicht aufgenommen hat, sondern lediglich beabsichtgt.
  • BVerwG, 25.01.1989 - 1 WB 99.88

    Versetzung eines Soldaten - Anspruch eines Soldaten auf bestimmte Verwendung - …

    Eine derartige Zusage liegt aber nur dann vor, wenn eine hoheitliche Selbstverpflichtung zu einem Tun oder Unterlassen in der Zukunft von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und nach seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle befugt ist (BVerwG Beschluß vom 23. Juni 1988 - 1 WB 43/88).
  • BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 105.89

    Antrag eines Berufssoldaten auf Versetzung - Anspruch auf eine bestimmte örtliche …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats steht die Berufstätigkeit der Ehefrau eines Soldaten seiner Versetzung nicht entgegen (BVerwG Beschluß vom 23. Juni 1988 - 1 WB 43/88 - m.w.N.); dies gilt erst recht dann, wenn die Ehefrau ihre Berufstätigkeit noch nicht aufgenommen hat, sondern lediglich beabsichtigt.
  • BVerwG, 07.12.1988 - 1 WB 137.87

    Dienstfähigkeit eines Soldaten - Versetzung in den Ruhestand wegen …

    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann vom Senat nur darauf überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. § 114 VwGO; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 53, 95; 73, 51 ff. [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 57/78]; BVerwG Beschluß vom 23. Juni 1988 - 1 WB 43/88).
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