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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.03.1988 - 1 WB 44.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,6415
BVerwG, 16.03.1988 - 1 WB 44.87 (https://dejure.org/1988,6415)
BVerwG, Entscheidung vom 16.03.1988 - 1 WB 44.87 (https://dejure.org/1988,6415)
BVerwG, Entscheidung vom 16. März 1988 - 1 WB 44.87 (https://dejure.org/1988,6415)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer nachträglichen Antragserweiterung - Voraussetzung der hinreichenden Konkretisierung eines Verpflichtungsantrags

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.07.1977 - 1 WB 19.76

    Fernschriftliche Bekanntgabe - Anfechtbarkeit - Herausgehobener Dienstposten - …

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1988 - 1 WB 44.87
    Denn der Antrag ist jedenfalls schon deshalb unzulässig, weil er über den Inhalt des ursprünglichen Antrags hinausgeht und als nachträgliche Antragserweiterung unzulässig ist (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 43, 193, 195 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70]; 53, 321, 325 [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76]; Beschluß vom 15. Juli 1987 - 1 WB 13/87) und weil er nicht hinreichend konkretisiert ist.
  • BVerwG, 09.03.1971 - I WB 61.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1988 - 1 WB 44.87
    Denn der Antrag ist jedenfalls schon deshalb unzulässig, weil er über den Inhalt des ursprünglichen Antrags hinausgeht und als nachträgliche Antragserweiterung unzulässig ist (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 43, 193, 195 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70]; 53, 321, 325 [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76]; Beschluß vom 15. Juli 1987 - 1 WB 13/87) und weil er nicht hinreichend konkretisiert ist.
  • BVerwG, 15.07.1987 - 1 WB 13.87

    Beurteilung nach Wehrübungen - Beschwerde gegen den Verlauf einer Wehrübung - …

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1988 - 1 WB 44.87
    Denn der Antrag ist jedenfalls schon deshalb unzulässig, weil er über den Inhalt des ursprünglichen Antrags hinausgeht und als nachträgliche Antragserweiterung unzulässig ist (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 43, 193, 195 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70]; 53, 321, 325 [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76]; Beschluß vom 15. Juli 1987 - 1 WB 13/87) und weil er nicht hinreichend konkretisiert ist.
  • BVerwG, 31.01.1990 - 2 WBW 1.89

    Rechtsmittel

    In dem Wiederaufnahmeverfahren hat der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts auf Grund der Beratung vom 31. Januar 1990, an der teilgenommen haben: Vorsitzendem Richter am Bundesverwaltungsgericht Hacker, Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Ehrl, Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Schwandt, ferner Oberstarzt Dr. Weidringer, Hauptfeldwebel Gotzler als ehrenamtliche Richter, auf den Antrag vom 24. November 1989 auf Wiederaufnahme des Wehrbeschwerdeverfahrens 1 WB 44/87 beschlossen :.

    Den dagegen erhobenen Antrag auf gerichtliche Entscheidung wies der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts durchBeschluß vom 16. März 1988 - 1 WB 44/87 - wegen nachträglicher Antragserweiterung und mangels hinreichender Konkretisierung als unzulässig zurück.

    Soweit ersichtlich, wiederholt er im wesentlichen sein Vorbringen aus dem Wehrbeschwerdeverfahren, das durch Beschluß des 1. Wehrdienstsenatsvom 16. März 1988 - 1 WB 44/87 - rechtskräftig abgeschlossen ist.

  • BVerwG, 26.03.2026 - 1 WB 38.25
    Denn nur dann wäre es dem Gericht möglich zu überprüfen, ob der Soldat mit der Weiterleitung von Informationen aus ihn betreffenden Disziplinar- oder Beschwerdeverfahren seine Pflichten zur Verschwiegenheit über die ihm bei seiner dienstlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten (vgl. § 14 SG), zur Mäßigung und Zurückhaltung auf Grund seiner dienstlichen Stellung (vgl. § 17 SG) und/oder zur Wahrung der Rechte Dritter (vgl. § 12 SG) verletzen würde und ob gleichwohl Anspruch auf die begehrte Genehmigung besteht (BVerwG Beschlüsse vom 16. März 1988 - 1 WB 44.87 - und vom 23. Januar 1991 - 1 WB 26.90 - BVerwGE 93, 26 ).
  • BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 26.90

    Beamtenrecht - Aussagegenehmigung - Antragstellung

    Denn nur dann wäre es dem Gericht möglich zu überprüfen, ob der Soldat mit der Veröffentlichung seine Pflichten zur Verschwiegenheit über die ihm bei seiner dienstlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten (vgl. § 14 SG), zur Mäßigung und Zurückhaltung auf Grund seiner dienstlichen Stellung (vgl. § 17 SG) und/oder zur Wahrung der Rechte Dritter (vgl. § 12 SG) verletzen würde (BVerwG Beschluß vom 16. März 1988 - 1 WB 44/87) und ob gleichwohl Anspruch auf die begehrte Genehmigung besteht.
  • BVerwG, 11.11.1992 - 1 WB 71.91

    Voraussetzungen für die Beförderung zum Oberstleutnant - Anspruch eines Soldaten …

    Die allgemeine Rüge, die Personalführung habe unzureichend gearbeitet und ihrer Fürsorgepflicht nicht genügt, führt nicht zur Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung (Beschlüsse vom 16. März 1988 - BVerwG 1 WB 44.87 - und vom 2. November 1988 - BVerwG 1 WB 147.88 - ).
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