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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 44.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5503
BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 44.94 (https://dejure.org/1994,5503)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.1994 - 1 WB 44.94 (https://dejure.org/1994,5503)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 1994 - 1 WB 44.94 (https://dejure.org/1994,5503)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Versetzung wegen Auflösung einer Bundeswehreinheit - Aufstellung eines Sozialplans bei der Bundeswehr - Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Soldaten

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 26.04.1990 - 1 WB 32.89

    Umgliederung von Verbänden der Bundeswehr

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 44.94
    Deshalb unterliegen sie auch der gerichtlichen Überprüfung im Wehrbeschwerdeverfahren nicht, sondern müssen von den Wehrdienstgerichten als gegeben hingenommen werden (vgl. Beschlüsse des Senats vom 24. Februar 1971 - BVerwG 1 WB 2.70 - <BVerwGE 43, 179> und vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 32.89 -).

    Daher ist das Fehlen eines Sozialplans für die Beurteilung der Rechtsmäßigkeit einer im Zusammenhang mit organisatorischen Umgliederungen vorgenommenen Versetzung, wenn überhaupt, nur dann von Bedeutung, wenn feststeht oder jedenfalls nicht auszuschließen ist, daß bei Aufstellung eines Sozialplans eine andere Entscheidung getroffen worden wäre (vgl. Beschlüsse vom 25. November 1976 - BVerwG 1 WB 36.76 - und vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 32.89 -).

    Daß Haus- oder Wohnungseigentum am bisherigen Standort oder in dessen Nähe kein Versetzungshindernis darstellt, entspricht ebenfalls ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [215]> und vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 32.89 -).

  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 44.94
    Die daran anschließende Ermessensausübung kann vom Gericht dagegen nur daraufhin kontrolliert werden, ob der militärische Vorgesetzte den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit eingeräumten Ermessensspielraums überschritten oder von seiner Ermächtigung in einer deren Zweck nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95> und vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> m.w.N.).

    Der Senat hält an seiner ständigen Rechtsprechung fest, daß ein Berufsoldat seinen Wunsch, an einem bestimmten Standort oder in dessen Nähe bleiben zu können, nicht aufgrund der beruflichen Situation seiner Ehefrau durchsetzen kann (vgl. BVerwG NZWehrr 1978, 151; BVerwGE 73, 51 [53]).

  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 44.94
    Daß Haus- oder Wohnungseigentum am bisherigen Standort oder in dessen Nähe kein Versetzungshindernis darstellt, entspricht ebenfalls ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [215]> und vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 32.89 -).
  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 44.94
    Über die Versetzung eines Soldaten entscheidet, sofern ein dienstliches Bedürfnis dafür besteht, der militärische Vorgesetzte nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschluß vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>).
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 44.94
    Die daran anschließende Ermessensausübung kann vom Gericht dagegen nur daraufhin kontrolliert werden, ob der militärische Vorgesetzte den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit eingeräumten Ermessensspielraums überschritten oder von seiner Ermächtigung in einer deren Zweck nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95> und vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> m.w.N.).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 WB 164.77

    Zweckmäßigkeit organisatorischer Maßnahmen - Unterministerielle Vereinbarungen - …

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 44.94
    Im übrigen kann die militärische Notwendigkeit der Besetzung eines Dienstpostens vom Gericht nicht überprüft werden (Beschlüsse vom 30. Januar 1968 - BVerwG 1 WB 25.67 - , vom 27. September 1978 - BVerwG 1 WB 164.77 - <BVerwGE 63, 139> und vom 22. Februar 1984 - BVerwG 1 WB 60.82 -).
  • BVerwG, 24.02.1971 - I WB 2.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 44.94
    Deshalb unterliegen sie auch der gerichtlichen Überprüfung im Wehrbeschwerdeverfahren nicht, sondern müssen von den Wehrdienstgerichten als gegeben hingenommen werden (vgl. Beschlüsse des Senats vom 24. Februar 1971 - BVerwG 1 WB 2.70 - <BVerwGE 43, 179> und vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 32.89 -).
  • BVerwG, 18.04.1989 - 1 WB 141.88
    Auszug aus BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 44.94
    Dasselbe gilt für Umzugsunwilligkeit der Ehefrau (Beschluß vom 18. April 1989 - BVerwG 1 WB 141.88 -).
  • BVerwG, 16.04.1992 - 1 WB 28.92

    Versetzung eines Soldaten - Wahrung des Prinzips der jederzeitigen Versetzbarkeit …

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 44.94
    Auch die schulische Situation des Sohnes des Antragstellers hinderte die SDL rechtlich nicht, diesen nach B. zu versetzen (vgl. Beschluß vom 16. April 1992 - BVerwG 1 WB 28.92 - m.w.N.).
  • BVerwG, 22.02.1984 - 1 WB 60.82

    Abstrakte Überprüfung der STAN - Gerichtliche Überprüfung von Einzelmaßnahmen - …

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 44.94
    Im übrigen kann die militärische Notwendigkeit der Besetzung eines Dienstpostens vom Gericht nicht überprüft werden (Beschlüsse vom 30. Januar 1968 - BVerwG 1 WB 25.67 - , vom 27. September 1978 - BVerwG 1 WB 164.77 - <BVerwGE 63, 139> und vom 22. Februar 1984 - BVerwG 1 WB 60.82 -).
  • BVerwG, 25.03.1991 - 1 WB 47.91

    Anspruch auf Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Grenzen des Ermessens bei der …

  • BVerwG, 30.01.1968 - I WB 25.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 37.01

    Verwendungsdauer eines Berufssoldaten - Versetzung eines Berufssoldaten - …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann sich ein Soldat zur Rechtfertigung seines Wunsches, an einem bestimmten Dienstort zu bleiben oder an einen anderen versetzt zu werden, weder auf vorhandenes Wohnungseigentum noch auf die schulische Situation seiner Kinder berufen (Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - < BVerwGE 63, 210, [215]>, vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 44.94 -, vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 6.96 - und vom 3. September 1996 - BVerwG 10.96 -).
  • BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 10.96

    Versetzung eines Berufssoldaten auf einen anderen Dienstposten - Rechtswidrigkeit …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann sich der Berufssoldat zur Rechtfertigung seines Wunsches, an einem bestimmten Standort oder in dessen Nähe zu bleiben oder an einen anderen versetzt zu werden, nicht auf die berufliche Situation seiner Ehefrau berufen (vgl. BVerwGE 73, 51; Beschlüsse vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 44.94 - und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 17.95 -).
  • BVerwG, 19.07.1995 - 1 WB 109.94

    Gerichtliche Nachprüfbarkeit der Entscheidung über die Versetzung eines Soldaten …

    Die daran anschließende Ermessensausübung kann vom Gericht dagegen nur daraufhin kontrolliert werden, ob der militärische Vorgesetzte den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h. ob er die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit eingeräumten Ermessensspielraums überschritten oder von seiner Ermächtigung in einer deren Zweck nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 30. Juni 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51> [f.] m.w.N. und vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 44.94 -).
  • BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 17.95

    Versetzung eines Berufssoldaten - Verwendungsplanung eines Soldaten - Missbrauch …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann sich der Berufssoldat zur Rechtfertigung seines Wunsches, an einem bestimmten Standort zu bleiben oder an einen anderen versetzt zu werden, nicht auf die berufliche Situation seiner Ehefrau berufen (Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [53]> und vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 44.94 -).
  • BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 1.95

    Versetzung eines Berufssoldaten - Auflösung einer Dienststelle

    Darüber, ob die Erfüllung des Auftrages der LubiLehrStff die Nachbesetzung des frei werdenden Dienstpostens erforderte oder das Fehlen eines Dienstposteninhabers vertragen konnte, hat der Senat nicht zu entscheiden, denn die militärische Notwendigkeit der Besetzung eines Dienstpostens kann als Zweckmäßigkeitserwägung von den Wehrdienstgerichten nicht überprüft werden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. zuletzt Beschluß vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 44.94 - m.w.N.).
  • BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 6.96

    Versetzung eines Dienstsoldaten - Anspruch auf eine bestimmte örtliche oder …

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, daß sich der Berufssoldat zur Rechtfertigung seines Wunsches, an einem bestimmten Standort zu bleiben oder an einen anderen versetzt zu werden, weder auf Wohnungseigentum (vgl. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [215]>, vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 32.89 - und vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 44.94 -) noch auf die berufliche Situation seiner Ehefrau (Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [53]> und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 20.95 -) berufen kann.
  • BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 42.95

    Verwendungsansprüche eines Berufssoldaten - Besetzung eines Dienstpostens - …

    Daß Haus- und Wohneigentum am bisherigen Standort oder in dessen Nähe kein Versetzungshindernis darstellt, entspricht ebenfalls ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210, 215> [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 193/78] und vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 44.94 -).
  • BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 9.95

    Recht der Soldaten: Anforderungen an ein Versetzungshindernis

    Das dienstliche Bedürfnis für die Versetzung des Antragstellers nach St. ist allein schon deshalb gegeben, weil seine Einheit - StStff FlaRakGrp ... - zum 14. März 1994 von E. nach St. verlegt worden ist (vgl.Beschluß vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 44.94 - undvom 5. Dezember 1994 - BVerwG 1 WB 105.94 -) und der in E. vom Antragsteller besetzte Dienstposten Teileinheit/Zeile 320 001 auch in St. zu besetzen war.
  • BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 21.01

    Versetzung eines Bundeswehrangehörigen auf eine andere Dienstposition - …

    Diese Bestimmung stellt in Verbindung mit Nr. 20 Abs. 1 eine Schutzvorschrift zu Gunsten des Soldaten dar (Beschlüsse vom 28. September 1993 - BVerwG 1 WB 60.93 - und vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 44.94 -).
  • BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 112.94

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Feststellung der …

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß die militärische Notwendigkeit der Besetzung eines Dienstpostens vom Gericht nicht überprüft werden kann (vgl. Beschlüsse vom 27. September 1978 - BVerwG 1 WB 164.77 - <BVerwGE 63, 139> und vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 44.94 - m.w.N.).
  • BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 10.95

    Versetzung eines Berufssoldaten - Anspruch auf Verwendung an einem bestimmten …

  • BVerwG, 30.08.1995 - 1 WB 39.95

    Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Verwendungsanspruch eines Soldaten - …

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