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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 45.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12682
BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 45.01 (https://dejure.org/2001,12682)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.2001 - 1 WB 45.01 (https://dejure.org/2001,12682)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 2001 - 1 WB 45.01 (https://dejure.org/2001,12682)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtswidrigkeit einer Kommandierung - Anspruch auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung - Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WBO § 17; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 47
  • DÖV 2002, 82
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 04.12.1995 - 1 WB 106.95

    Verwendungsfähigkeit eines Soldaten - Antrag auf Aussetzung einer Vollziehung - …

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 45.01
    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [ff.]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>, vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - und vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 32, 33.00 - jeweils m.w.N.).

    Eine solche Ausnahme kann durch die Wahrnehmung eines politischen Mandats geboten sein (vgl. auch Beschluss vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - ).

  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 45.01
    Über seine Kommandierung entscheidet ebenso wie über seine Versetzung der zuständige militärische Vorgesetzte, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschluss vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>).

    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [ff.]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>, vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - und vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 32, 33.00 - jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98

    Alkoholverbot im Dienst; Feststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage, …

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 45.01
    Das hierfür erforderliche besondere Feststellungsinteresse ergibt sich daraus, dass auf Grund der bestehenden Verhältnisse die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Antragsteller auch künftig für einen längeren Zeitraum als vierzehn Tage im Jahr zu einem Auslandseinsatz kommandiert wird, so dass auch in Zukunft im Wesentlichen die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bestehen, wie in dem für die Beurteilung der erledigten Maßnahme maßgebenden Zeitpunkt (stRspr.: vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166.88 - , vom 19. Januar 1995 - BVerwG 8 B 168.94 - , vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 56.98 - <NZWehrr 1999, 120 = ZBR 1999, 283>, vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 81.99 - sowie Urteile vom 26. Juli 1996 - BVerwG 8 C 20.95 - , vom 11. November 1999 - BVerwG 2 A 5.98 - <NVwZ 2000, 574> und BVerfG, Beschluss vom 22. März 2000 - 2 BvR 15/00 - <NVwZ 2000, 1035 [f.]>).
  • BVerwG, 09.05.1989 - 1 B 166.88

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Rechtswidrigkeit eines polizeilichen …

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 45.01
    Das hierfür erforderliche besondere Feststellungsinteresse ergibt sich daraus, dass auf Grund der bestehenden Verhältnisse die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Antragsteller auch künftig für einen längeren Zeitraum als vierzehn Tage im Jahr zu einem Auslandseinsatz kommandiert wird, so dass auch in Zukunft im Wesentlichen die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bestehen, wie in dem für die Beurteilung der erledigten Maßnahme maßgebenden Zeitpunkt (stRspr.: vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166.88 - , vom 19. Januar 1995 - BVerwG 8 B 168.94 - , vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 56.98 - <NZWehrr 1999, 120 = ZBR 1999, 283>, vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 81.99 - sowie Urteile vom 26. Juli 1996 - BVerwG 8 C 20.95 - , vom 11. November 1999 - BVerwG 2 A 5.98 - <NVwZ 2000, 574> und BVerfG, Beschluss vom 22. März 2000 - 2 BvR 15/00 - <NVwZ 2000, 1035 [f.]>).
  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 45.01
    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [ff.]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>, vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - und vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 32, 33.00 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 45.01
    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [ff.]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>, vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - und vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 32, 33.00 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 25.03.1999 - 1 WB 56.98

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse an der Aufhebung einer Versetzungsverfügung …

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 45.01
    Das hierfür erforderliche besondere Feststellungsinteresse ergibt sich daraus, dass auf Grund der bestehenden Verhältnisse die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Antragsteller auch künftig für einen längeren Zeitraum als vierzehn Tage im Jahr zu einem Auslandseinsatz kommandiert wird, so dass auch in Zukunft im Wesentlichen die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bestehen, wie in dem für die Beurteilung der erledigten Maßnahme maßgebenden Zeitpunkt (stRspr.: vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166.88 - , vom 19. Januar 1995 - BVerwG 8 B 168.94 - , vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 56.98 - <NZWehrr 1999, 120 = ZBR 1999, 283>, vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 81.99 - sowie Urteile vom 26. Juli 1996 - BVerwG 8 C 20.95 - , vom 11. November 1999 - BVerwG 2 A 5.98 - <NVwZ 2000, 574> und BVerfG, Beschluss vom 22. März 2000 - 2 BvR 15/00 - <NVwZ 2000, 1035 [f.]>).
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 45.01
    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [ff.]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>, vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - und vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 32, 33.00 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 26.07.1996 - 8 C 20.95

    Einberufung zum Grundwehrdienst II - Kein rechtsschutzwürdiges Interesse an der …

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 45.01
    Das hierfür erforderliche besondere Feststellungsinteresse ergibt sich daraus, dass auf Grund der bestehenden Verhältnisse die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Antragsteller auch künftig für einen längeren Zeitraum als vierzehn Tage im Jahr zu einem Auslandseinsatz kommandiert wird, so dass auch in Zukunft im Wesentlichen die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bestehen, wie in dem für die Beurteilung der erledigten Maßnahme maßgebenden Zeitpunkt (stRspr.: vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166.88 - , vom 19. Januar 1995 - BVerwG 8 B 168.94 - , vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 56.98 - <NZWehrr 1999, 120 = ZBR 1999, 283>, vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 81.99 - sowie Urteile vom 26. Juli 1996 - BVerwG 8 C 20.95 - , vom 11. November 1999 - BVerwG 2 A 5.98 - <NVwZ 2000, 574> und BVerfG, Beschluss vom 22. März 2000 - 2 BvR 15/00 - <NVwZ 2000, 1035 [f.]>).
  • BVerwG, 19.01.1995 - 8 B 168.94

    Voraussetzungen für das Bestehen eines berechtigten Interesses für eine …

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 45.01
    Das hierfür erforderliche besondere Feststellungsinteresse ergibt sich daraus, dass auf Grund der bestehenden Verhältnisse die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Antragsteller auch künftig für einen längeren Zeitraum als vierzehn Tage im Jahr zu einem Auslandseinsatz kommandiert wird, so dass auch in Zukunft im Wesentlichen die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bestehen, wie in dem für die Beurteilung der erledigten Maßnahme maßgebenden Zeitpunkt (stRspr.: vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166.88 - , vom 19. Januar 1995 - BVerwG 8 B 168.94 - , vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 56.98 - <NZWehrr 1999, 120 = ZBR 1999, 283>, vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 81.99 - sowie Urteile vom 26. Juli 1996 - BVerwG 8 C 20.95 - , vom 11. November 1999 - BVerwG 2 A 5.98 - <NVwZ 2000, 574> und BVerfG, Beschluss vom 22. März 2000 - 2 BvR 15/00 - <NVwZ 2000, 1035 [f.]>).
  • BVerfG, 22.03.2000 - 2 BvR 15/00
  • BVerwG, 15.12.1992 - 1 WB 35.92

    Wehrrecht - Zusage - Gegenseitige Verpflichtung

  • BVerwG, 09.03.2000 - 1 WB 81.99

    Begriff des Feststellungsbegehrens im Sinne des § 43 Abs. 1 und des § 113 Abs. 1 …

  • BVerwG, 22.06.2005 - 1 WB 1.05

    Sonderurlaub; Erholungsurlaub; Fortsetzungsfeststellungsantrag; …

    Die Annahme einer Wiederholungsgefahr verlangt, dass weiterhin im Wesentlichen die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bestehen wie in dem für die Beurteilung der erledigten Maßnahme maßgebenden Zeitpunkt (stRspr.: vgl. u.a. Beschlüsse vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 56.98 - NZWehrr 1999, 120 = ZBR 1999, 283>, vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 45.01 - NZWehrr 2002, 40 = NVwZ-RR 2002, 47 = DÖV 2002, 82> und vom 22. Januar 2004 - BVerwG 1 WB 43.03 -).
  • BVerwG, 25.06.2013 - 1 WB 48.12

    Umwandlung der Anordnung einer Auslandsdienstreise eines Oberfeldwebels in eine …

    Rn. 23 Die Annahme einer Wiederholungsgefahr verlangt, dass weiterhin im Wesentlichen die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bestehen wie in dem für die Beurteilung der erledigten Maßnahme maßgebenden Zeitpunkt (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 56.98 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 31 = NZWehrr 1999, 120, vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 45.01 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 46 = NZWehrr 2002, 40 …und vom 20. Dezember 2006 - BVerwG 1 WB 4.06 - Rn. 20).
  • BVerwG, 25.06.2013 - 1 WB 47.12

    Umwandlung der Anordnung einer Auslandsdienstreise eines Soldaten in eine …

    Rn. 24 Die Annahme einer Wiederholungsgefahr verlangt, dass weiterhin im Wesentlichen die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bestehen wie in dem für die Beurteilung der erledigten Maßnahme maßgebenden Zeitpunkt (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 56.98 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 31 = NZWehrr 1999, 120, vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 45.01 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 46 = NZWehrr 2002, 40 …und vom 20. Dezember 2006 - BVerwG 1 WB 4.06 - Rn. 20).
  • BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 20.03

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …

    Das vom Antragsteller geltend gemachte Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr setzt voraus, dass weiterhin im Wesentlichen die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bestehen wie in dem für die Beurteilung der erledigten Maßnahme maßgebenden Zeitpunkt (stRspr: vgl. u.a. Beschlüsse vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 56.98 - und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 45.01 - NZWehrr 2002, 40 = NVwZ-RR 2002, 47>; BVerfG, Beschluss vom 22. März 2000 - 2 BvR 15/00 - ).
  • BVerwG, 22.01.2004 - 1 WB 43.03

    Begriff des Fortsetzungsfeststellungsinteresses - Begriff des …

    Die Annahme einer Wiederholungsgefahr setzt voraus, dass weiterhin im Wesentlichen die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bestehen wie in dem für die Beurteilung der erledigten Maßnahme maßgebenden Zeitpunkt (stRspr.: vgl. u.a. Beschlüsse vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 56.98 - und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 45.01 - NZWehrr 2002, 40>).
  • VG Minden, 16.06.2009 - 10 K 1533/08

    Voraussetzungen für die Übertragung des Amtes einer Schulleiterin an einem …

    Rn. 87 Vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Januar 1995 - 11 C 29/93 -, BVerwGE 97, 323 = NJW 1995, 1977, sowie Beschluss vom 30. August 2001 - 1 WB 45/01 -, NVwZ-RR 2002, 47 = DÖV 2002, 82.
  • BVerwG, 27.03.2003 - 1 WB 52.02

    Klage gegen eine Kommandierungsverfügung im Bereich des Militärischen …

    Das dienstliche Bedürfnis (vgl. Nr. 4 der zitierten Versetzungsrichtlinien) für eine Kommandierung liegt unter anderem dann vor, wenn zur Sicherstellung der dem BMVg - hier im Bereich des MAD - obliegenden Aufgaben ein Soldat vorübergehend bei einer anderen Einheit/Dienststelle oder an einem anderen Standort Dienst leisten muss, um dort auf gewisse Zeit den militärischen/personellen Bedarf zu gewährleisten (vgl. Beschlüsse vom 18. November 1997 - BVerwG 1 WB 33.97 - und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 45.01 - < Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 46 = NZWehrr 2002, 40 = DÖV 2002, 82 = NVwZ-RR 2002, 47>).
  • VGH Bayern, 04.04.2016 - 3 ZB 13.2631

    Schriftliche Zusicherung einer Beförderung

    Hiervon ist auszugehen, wenn sich die Sach- und Rechtslage in einer Weise geändert hat, dass die Behörde bei Kenntnis dieser Änderung die Zusage nicht erteilt hätte oder ihr die Einhaltung dieser Zusage nicht mehr zugemutet werden kann (BVerwG, B. v. 30.8.2001 - 1 WB 45/01 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 20.12.2006 - 1 WB 4.06

    Feststellungsinteresse; Fortsetzungsfeststellungsantrag; Wiederholungsgefahr

    Die Annahme einer Wiederholungsgefahr verlangt, dass weiterhin im Wesentlichen die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bestehen wie in dem für die Beurteilung der erledigten Maßnahme maßgebenden Zeitpunkt (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 56.98 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 31 = NZWehrr 1999, 120, vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 45.01 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 46 = NZWehrr 2002, 40 …und vom 22. Juni 2005 a.a.O.).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 60.02

    Kommandierung zum Auslandseinsatz von Angehörigen des Militärischen …

    Das außerdem in Betracht kommende Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr setzt voraus, dass voraussichtlich auch in Zukunft im Wesentlichen die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bestehen werden wie in dem für die Beurteilung der erledigten Maßnahme maßgebenden Zeitpunkt (stRspr.: vgl. u.a. Beschlüsse vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 56.98 - , vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 45.01 - NZWehrr 2002, 40 = NVwZ-RR 2002, 47 = DÖV 2002, 82> und BVerfG, Beschluss vom 22. März 2000 - 2 BvR 15/00 - <NVwZ 2000, 1035 [f.]>).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 1 WB 81.01

    Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung - Anspruch eines Soldaten auf eine …

  • BVerwG, 19.12.2001 - 1 WB 62.01

    Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung - Anspruch eines Soldaten auf eine …

  • BVerwG, 22.11.2005 - 1 WDS-VR 5.05
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