Rechtsprechung
| BVerwG, 13.04.2011 - 1 WB 45.10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Die gerichtliche Kontrolle der Frage bzgl. der Rechtmäßigkeit einer Ablehnung einer beantragten Versetzung kann nur bei konkreter Bezeichnung eines bestimmten Dienstpostens erfolgen; Die in dienstliche Beurteilungen aufgenommenen Entwicklungsprognosen oder ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Konkrete Bezeichnung eines bestimmten Dienstpostens als Voraussetzung einer gerichtlichen Kontrolle der Rechtmäßigkeit einer Ablehnung einer beantragten Versetzung; In dienstliche Beurteilungen aufgenommene Entwicklungsprognosen als Anspruchsgrundlage für eine Versetzung ...
- datenbank.nwb.de
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02
Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz; …
Auszug aus BVerwG, 13.04.2011 - 1 WB 45.10
Die gerichtliche Überprüfung richtet sich auch darauf, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung im Wege der Selbstbindung in Verwaltungsvorschriften (wie z.B. Erlassen oder Richtlinien) festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind (vgl. Beschluss vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 = Buchholz 252 § 23 SBG Nr. 2), wie sie sich hier insbesondere aus den Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 (VMBl S. 76) in der zuletzt am 9. Juni 2009 (VMBl S. 86) geänderten Fassung (Versetzungsrichtlinien) ergeben. - BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02
Versetzung; förderliche Verwendung; Verzicht auf laufbahnorientierte Förderung; …
Auszug aus BVerwG, 13.04.2011 - 1 WB 45.10
Über die Verwendung eines Soldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle nach pflichtgemäßen Ermessen (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30 und vom 10. Oktober 2002 - BVerwG 1 WB 40.02 - jeweils m.w.N.). - BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 8.08
Beschwerdefrist; Weiterleitungspflicht der unzuständigen Behörde; Benachteiligung …
Auszug aus BVerwG, 13.04.2011 - 1 WB 45.10
Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine unzuständige Behörde verpflichtet, einen bei ihr eingegangenen Vorgang im regulären Geschäftsgang an die zuständige Behörde abzugeben (vgl. dazu im Einzelnen Beschluss vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 8.08 - Buchholz 450.1 § 5 WBO Nr. 1).
- BVerwG, 10.10.2002 - 1 WB 40.02
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …
Auszug aus BVerwG, 13.04.2011 - 1 WB 45.10
Über die Verwendung eines Soldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle nach pflichtgemäßen Ermessen (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30 und vom 10. Oktober 2002 - BVerwG 1 WB 40.02 - jeweils m.w.N.). - BVerwG, 30.09.2008 - 1 WB 31.08
Verwendung; Studium; Diplomprüfung; Promotion.
Auszug aus BVerwG, 13.04.2011 - 1 WB 45.10
Schließlich sind auch keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass dem Antragsteller eine nach Besoldungsgruppe A 16 bewertete Verwendung verbindlich zugesichert worden wäre; eine solche bindende Zusicherung hätte nach der Rechtsprechung des Senats eine eindeutige, auf ein bestimmtes Verhalten (d.h. hier: auf die Zuweisung eines bestimmten Dienstpostens) gerichtete Erklärung mit Bindungswillen vorausgesetzt, die von einem Vorgesetzten abgegeben ist, der zu dieser Erklärung aufgrund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle rechtlich befugt ist (vgl. hierzu Beschluss vom 30. September 2008 - BVerwG 1 WB 31.08 -m.w.N.). - BVerwG, 14.12.2010 - 1 WB 26.10
Auszug aus BVerwG, 13.04.2011 - 1 WB 45.10
Das Fristende wird nicht dadurch hinausgeschoben, dass eine vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder unrichtig erteilt worden ist (§ 7 Abs. 2 WBO); denn als truppendienstliche Erstmaßnahme bedurfte die Verfügung des Personalamts keiner Rechtsbehelfsbelehrung (stRspr, vgl. zuletzt Beschluss vom 14. Dezember 2010 - BVerwG 1 WB 26.10 - Rn. 30 m.w.N.). - BVerwG, 24.02.2005 - 1 WB 65.04
Auszug aus BVerwG, 13.04.2011 - 1 WB 45.10
Der Senat verlangt deshalb bei streitigen Versetzungsanträgen in ständiger Rechtsprechung, dass ein Antragsteller spätestens im Beschwerdeverfahren oder - wenn nach § 21 Abs. 1 Satz 1 WBO unmittelbar die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts beantragt werden kann - spätestens in diesem Antrag konkrete Dienstposten bezeichnen muss, für die er entweder objektiv geeignet erscheint oder für die er sich selbst zumindest für geeignet hält und deshalb glaubt, einen Anspruch auf eine entsprechende Verwendung geltend machen zu können (vgl. z.B. Beschlüsse vom 24. Februar 2005 - BVerwG 1 WB 65.04 - sowie zuletzt vom 28. September 2010 - BVerwG 1 WB 29.10 - Rn. 19, jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen). - BVerwG, 28.09.2010 - 1 WB 29.10
Einwendung gegen eine Ablehnung eines Antrags auf Versetzung auf einen …
Auszug aus BVerwG, 13.04.2011 - 1 WB 45.10
Der Senat verlangt deshalb bei streitigen Versetzungsanträgen in ständiger Rechtsprechung, dass ein Antragsteller spätestens im Beschwerdeverfahren oder - wenn nach § 21 Abs. 1 Satz 1 WBO unmittelbar die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts beantragt werden kann - spätestens in diesem Antrag konkrete Dienstposten bezeichnen muss, für die er entweder objektiv geeignet erscheint oder für die er sich selbst zumindest für geeignet hält und deshalb glaubt, einen Anspruch auf eine entsprechende Verwendung geltend machen zu können (vgl. z.B. Beschlüsse vom 24. Februar 2005 - BVerwG 1 WB 65.04 - sowie zuletzt vom 28. September 2010 - BVerwG 1 WB 29.10 - Rn. 19, jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen). - BVerwG, 20.12.2006 - 1 WB 28.06
Beschwerde; Beurteilung; Frist; Lehrgangszeugnis
Auszug aus BVerwG, 13.04.2011 - 1 WB 45.10
Auch wenn es im Einzelfall schwierig sein mag, bestimmte Dienstposten für angestrebte Verwendungen in Erfahrung zu bringen und sodann zu benennen, muss ein Antragsteller diese Klärung - gegebenenfalls im Rahmen eines Personalgesprächs mit seiner personalbearbeitenden Stelle - herbeiführen (vgl. Beschluss vom 20. Dezember 2006 - BVerwG 1 WB 28.06 - Rn. 20).
- BVerwG, 16.07.2013 - 1 WB 43.12
Dienstliche Maßnahme; dienstliche Beurteilung; Stellungnahme des nächsthöheren …
- BVerwG, 16.11.2012 - 1 WB 3.12
Irreführender Inhalt einer Rechtsbelehrung; Grundsatz der Vollständigkeit und …
Soweit der Bundesminister der Verteidigung - insoweit zutreffend - einwendet, dass bei truppendienstlichen Erstmaßnahmen wie dem hier strittigen Teil des Bescheids des Personalamts vom 16. Mai 2011 eine Rechtsbehelfsbelehrung nicht erforderlich ist (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 13. April 2011 - BVerwG 1 WB 45.10 - Rn. 20 m.w.N.), ändert dies nichts daran, dass eine gleichwohl erteilte Rechtsbehelfslehrung zur Vermeidung der Rechtsfolge des § 7 Abs. 2 WBO richtig sein muss (insoweit offen gelassen im Beschluss vom 28. November 1984 - BVerwG 1 WB 51.84 -). - BVerwG, 24.01.2012 - 1 WB 32.11
Erforderliche Konkretisierung eines bestimmten Dienstpostens durch den Soldaten …
Der Senat verlangt deshalb bei streitigen Versetzungsanträgen in ständiger Rechtsprechung, dass ein Antragsteller spätestens im Beschwerdeverfahren oder - wenn nach § 21 Abs. 1 Satz 1 WBO unmittelbar die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts beantragt werden kann - spätestens in diesem Antrag konkrete Dienstposten bezeichnen muss, für die er entweder objektiv geeignet erscheint oder für die er sich selbst zumindest für geeignet hält und deshalb glaubt, einen Anspruch auf eine entsprechende Verwendung geltend machen zu können (vgl. z.B. Beschlüsse vom 24. Februar 2005 - BVerwG 1 WB 65.04 -, vom 28. September 2010 - BVerwG 1 WB 29.10 - und vom 13. April 2011 - BVerwG 1 WB 45.10 -).Auch wenn es im Einzelfall schwierig sein mag, bestimmte Dienstposten für angestrebte Verwendungen in Erfahrung zu bringen und sodann zu benennen, muss ein Antragsteller diese Klärung - gegebenenfalls im Rahmen eines Personalgesprächs mit seiner personalbearbeitenden Stelle - herbeiführen (vgl. Beschlüsse vom 20. Dezember 2006 - BVerwG 1 WB 28.06 - und vom 13. April 2011 - BVerwG 1 WB 45.10 - jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 26.11.2013 - 1 WB 40.13
Anforderungen an die Verfristung einer Wehrbeschwerde gegen einen …
Das Fristende wurde nicht dadurch hinausgeschoben, dass eine vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder unrichtig erteilt worden wäre (§ 7 Abs. 2 WBO); denn als truppendienstliche Erstmaßnahme bedurfte die Verfügung des Personalamts keiner Rechtsbehelfsbelehrung (…stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 14. Dezember 2010 - BVerwG 1 WB 26.10 - Rn. 30 m.w.N. und vom 13. April 2011 - BVerwG 1 WB 45.10 - Rn. 20). - BVerwG, 27.02.2014 - 1 WB 48.13
Anspruch eines Bundeswehroffiziers des Heeres auf Fortbestand seiner …
Insbesondere bedurfte der Bescheid des Personalamts als truppendienstliche Erstmaßnahme nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschlüsse vom 13. April 2011 - BVerwG 1 WB 45.10 - Rn. 20 …und vom 29. Januar 2013 - BVerwG 1 WB 5.12 - Rn. 39) keiner Rechtsbehelfsbelehrung (§ 7 Abs. 2 WBO). - BVerwG, 12.07.2013 - 1 WDS-VR 17.13
Zuordnung eines Berufssoldaten zum Zukunftspersonal der Heeresfliegertruppe …
Insbesondere bedurften die Mitteilungen des Personalamts - ihren Maßnahmecharakter unterstellt - als truppendienstliche Erstmaßnahmen nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschlüsse vom 13. April 2011 - BVerwG 1 WB 45.10 - Rn. 20 …und vom 29. Januar 2013 - BVerwG 1 WB 5.12 - Rn. 39) keiner Rechtsbehelfsbelehrung (§ 7 Abs. 2 WBO). - BVerwG, 12.07.2013 - 1 WDS-VR 16.13
Anspruch eines Soldaten der Heeresfliegertruppe auf zukünftige Zuordnung zum …
Insbesondere bedurfte die Mitteilung des Personalamts - ihren Maßnahmecharakter unterstellt - als truppendienstliche Erstmaßnahme nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschlüsse vom 13. April 2011 - BVerwG 1 WB 45.10 - Rn. 20 …und vom 29. Januar 2013 - BVerwG 1 WB 5.12 - Rn. 39) keiner Rechtsbehelfsbelehrung (§ 7 Abs. 2 WBO).
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