Rechtsprechung
| BVerwG, 14.01.1997 - 1 WB 45.96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Soldaten auf Verwendung auf einem Dienstposten einer bestimmten Besoldungsgruppe - Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Klage eines Soldaten auf eine Verwendung auf einem beliebigen Dienstposten einer Besoldungsgruppe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 11.05.1993 - 1 WB 10.93
Gerichtliches Antragsverfahren - Antragsbegehren - Konkretisierung des Begehrens …
Auszug aus BVerwG, 14.01.1997 - 1 WB 45.96
Ein derart unbestimmtes, nicht konkretisiertes Begehren kann nicht zum Gegenstand eines Verpflichtungsantrages vor den Wehrdienstgerichten gemacht werden, da hierauf eine inhaltlich abgegrenzte und vollstreckbare Entscheidung nicht ergehen könnte (vgl. Beschlüsse vom 11. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 10.93 -und vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 55, 56.95 - m.w.N. ). Der Antragsteller beruft sich für seine Auffassung, der Bescheidungsantrag sei bereits durch die Angabe des Verwendungsbereiches hinreichend bestimmt und durch den Hilfsantrag weiter konkretisiert worden, zu Unrecht auf den Beschluß des Senats vom 11. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 10.93 - (…a.a.O.).
- BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 88.95
Verwendungsansprüche eines Soldaten - Kommandierung aus dienstlichen Gründen - …
Auszug aus BVerwG, 14.01.1997 - 1 WB 45.96
Den hiergegen gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung wies der Senat mit Beschluß vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 88.95 - zurück.Die Senatsakten BVerwG 1 WB 88.95, die Verfahrensakte des BMVg - P II 5 - 136/96 - sowie die Personalstammakte des Antragstellers, Hauptteile A und B, lagen dem Senat bei der Beratung vor.
- BVerwG, 27.11.1996 - 1 WB 64.96
Recht der Soldaten - Versetzung, Nachprüfbarkeit des Anforderungsprofils für …
Auszug aus BVerwG, 14.01.1997 - 1 WB 45.96
Mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung kann sich das Begehren auf eine den Vorstellungen des Soldaten entsprechende Verwendung nur auf konkrete Dienstposten beziehen, für die der Soldat nach Befähigung und Leistung geeignet ist oder sich für geeignet hält, so daß er glaubt, Anspruch auf eine Besetzung mit ihm zu haben (ständige Rechtsprechung: vgl. zuletzt Beschluß vom 27. November 1996 - BVerwG 1 WB 64.96 - m.w.N.).
- BVerwG, 31.07.2002 - 1 WB 16.02
Versetzung eines Bundeswehrangehörigen auf eine andere Dienstposition - Antrag …
Eine inhaltlich abgegrenzte und vollstreckbare gerichtliche Entscheidung könnte hierauf nicht ergehen (vgl. Beschlüsse vom 11. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 10.93 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 55, 56.95 - , vom 14. Januar 1997 - BVerwG 1 WB 45.96 - , vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 1.01 - und vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 10, 11.01 -). Der Antragsteller muss deshalb konkrete Dienstposten bezeichnen, für die er entweder objektiv geeignet erscheint oder für die er sich zumindest für geeignet hält und deshalb glaubt, einen Anspruch auf eine entsprechende höherwertige Verwendung geltend machen zu können (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 27. November 1996 - BVerwG 1 WB 64.96 - m.w.N., vom 14. Januar 1997 - BVerwG 1 WB 45.96 - und vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 10, 11.01 -).
- BVerwG, 06.03.2001 - 1 WB 1.01
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …
Eine inhaltlich abgegrenzte und vollstreckbare gerichtliche Entscheidung könnte hierauf nicht ergehen (vgl. Beschlüsse vom 11. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 10.93 - < NZWehrr 1993, 242 >, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 55, 56.95 - und vom 14. Januar 1997 - BVerwG 1 WB 45.96 - jeweils m.w.N.).Der Antragsteller muss deshalb konkrete Dienstposten bezeichnen, für die er entweder objektiv geeignet erscheint oder für die er sich zumindest für geeignet hält, und deshalb glaubt, einen Anspruch auf eine entsprechende höherwertige Verwendung geltend machen zu können (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 27. November 1996 - BVerwG 1 WB 64.96 - m.w.N. und vom 14. Januar 1997 - BVerwG 1 WB 45.96 - ).
- BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 10.01
Möglichkeiten eines Soldaten zur Durchsetzung einer Beförderung und einer …
Soweit der Antragsteller die Verpflichtung des BMVg begehrt, ihn auf einen nach BesGr A 11 bewerteten Dienstposten Luftfahrzeugführer beim HFlgRgt 16 zu versetzen, fehlt dem Antrag die erforderliche Bestimmtheit, da hierauf eine inhaltlich abgegrenzte und vollstreckbare gerichtliche Entscheidung nicht ergehen könnte (vgl. Beschlüsse vom 11. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 10.93 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 55, 56.95 - , vom 14. Januar 1997 - BVerwG 1 WB 45.96 - jeweils m.w.N. und vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 1.01 -). Der Antragsteller muss deshalb konkrete Dienstposten bezeichnen, für die er objektiv geeignet ist oder für die er sich zumindest für geeignet hält, und deshalb glaubt, einen Anspruch auf eine entsprechende höherwertige Verwendung zu haben (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 27. November 1996 - BVerwG 1 WB 64.96 - m.w.N., vom 14. Januar 1997 - BVerwG 1 WB 45.96 - und vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 1.01 -).
- BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 27.03
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …
Eine inhaltlich abgegrenzte und vollstreckbare gerichtliche Entscheidung könnte hierauf nicht ergehen (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 11. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 10.93 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 55, 56.95 - , vom 14. Januar 1997 - BVerwG 1 WB 45.96 - und vom 31. Juli 2002 - BVerwG 1 WB 16.02 - m.w.N.). - BVerwG, 09.03.2000 - 1 WB 85.99
Unzulässigkeit eines Antrags auf Versetzung auf einen nach Besoldungsgruppe A 13 …
Ein derart unbestimmtes, nicht näher konkretisiertes Begehren kann nicht zum Gegenstand eines Verpflichtungsantrags vor den Wehrdienstgerichten gemacht werden, da hierauf eine inhaltlich abgegrenzte und vollstreckbare Entscheidung nicht ergehen könnte (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 11. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 10.93 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 55, 56.95 - , vom 14. Januar 1997 - BVerwG 1 WB 45.96 - und vom 10. März 1998 - BVerwG 1 WB 54.97 -). - BVerwG, 25.10.2000 - 1 WB 63.00
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …
Ein unbestimmtes Begehren kann nicht zum Gegenstand eines Verpflichtungsantrags gemacht werden, weil hierauf eine inhaltlich abgegrenzte und vollstreckbare gerichtliche Entscheidung nicht ergehen könnte (stRspr: vgl. Beschlüsse vom 11. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 10.93 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 55, 56.95 - , vom 14. Januar 1997 - BVerwG 1 WB 45.96 - und vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 85.99 - m.w.N.).
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