Rechtsprechung
| BVerwG, 18.10.2001 - 1 WB 46.01 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anfechtung der Verwendungsdauer - Versetzung eines Bundeswehrangehörigen auf eine andere Dienstposition - Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Versetzung
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 47.00
Eine Versetzungsverfügung als eine den Soldaten unmittelbar belastende …
Auszug aus BVerwG, 18.10.2001 - 1 WB 46.01
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 10. April 1991 - BVerwG 1 WB 159.90 - <NZWehrr 1991, 161 > und vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 47.00 -) stellt der Hinweis auf die voraussichtliche Verwendungsdauer in einer Versetzungsverfügung keine Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO dar, die die Rechtsstellung des betroffenen Soldaten unmittelbar berührt. - BVerwG, 11.03.1997 - 1 WB 95.96
Bekanntgabe der voraussichtlichen Verwendungsdauer in einer Versetzungsverfügung …
Auszug aus BVerwG, 18.10.2001 - 1 WB 46.01
Die Anfechtung einer festgelegten Verwendungsdauer ist ausnahmsweise dann zulässig, wenn die Personal bearbeitende Stelle in der angegriffenen Verfügung zusätzlich eine Verwendungsentscheidung trifft und sich der Soldat auch dagegen wendet (Beschluss vom 11. März 1997 - BVerwG 1 WB 95.96 -). - BVerwG, 10.04.1991 - 1 WB 159.90
Versetzungsverfügung - Voraussichtliche Verweildauer - Anfechtbarkeit
Auszug aus BVerwG, 18.10.2001 - 1 WB 46.01
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 10. April 1991 - BVerwG 1 WB 159.90 - <NZWehrr 1991, 161 > und vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 47.00 -) stellt der Hinweis auf die voraussichtliche Verwendungsdauer in einer Versetzungsverfügung keine Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO dar, die die Rechtsstellung des betroffenen Soldaten unmittelbar berührt. - BVerwG, 04.06.1991 - 1 WB 121.90
Anfechtung einer voraussichtlichen Verwendung auf neuem Dienstposten durch einen …
Auszug aus BVerwG, 18.10.2001 - 1 WB 46.01
Denn auch dieses Begehren ist nicht auf den Erlass einer truppendienstlichen Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO gerichtet (Beschluss vom 4. Juni 1991 - BVerwG 1 WB 121.90 -).
- BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 53.02
Voraussichtliche Verwendungsdauer; Verwendung; Verwendungszeit; Maßnahme; …
Zwar stellt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 10. April 1991 BVerwG 1 WB 159.90, vom 18. Juli 2000 BVerwG 1 WB 47.00 und vom 18. Oktober 2001 BVerwG 1 WB 46.01) der Hinweis auf die voraussichtliche Verwendungsdauer in einer Versetzungsverfügung keine isoliert anfechtbare Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO dar, weil sie die Rechtsstellung des betroffenen Soldaten nicht unmittelbar berührt.Die Anfechtung der festgelegten Verwendungsdauer ist jedoch zu-lässig, wenn die personalbearbeitende Stelle in der angegriffenen Verfügung zugleich eine Verwendungsentscheidung trifft und sich der Soldat auch hiergegen wendet (vgl. Beschlüsse vom 11. März 1997 BVerwG 1 WB 95.96 und vom 18. Oktober 2001 BVerwG 1 WB 46.01).
- BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 54.02
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …
Zwar stellt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 10. April 1991 - BVerwG 1 WB 159.90 - <NZWehrr 1991, 161>, vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 47.00 -ZBR 2000, 430 [LS]> und vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 46.01 -)der Hinweis auf die voraussichtliche Verwendungsdauer in einer Versetzungsverfügung keine isoliert anfechtbare Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO dar, weil sie die Rechtsstellung des betroffenen Soldaten nicht unmittelbar berührt. Die Anfechtung der festgelegten Verwendungsdauer ist jedoch zulässig, wenn die personalbearbeitende Stelle in der angegriffenen Verfügung zugleich eine Verwendungsentscheidung trifft und sich der Soldat auch hiergegen wendet (vgl. Beschlüsse vom 11. März 1997 - BVerwG 1 WB 95.96 - und vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 46.01 -).
- BVerwG, 21.03.2002 - 1 WB 6.02
Versetzung eines Bundeswehrangehörigen auf eine andere Dienstposition - …
Auch dieses Begehren ist nicht auf den Erlass einer truppendienstlichen Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO gerichtet (Beschlüsse vom 4. Juni 1991 - BVerwG 1 WB 121.90 - und vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 46.01 -).Die Anfechtung einer festgelegten Verwendungsdauer ist ausnahmsweise dann zulässig, wenn die personalbearbeitende Stelle in der angegriffenen Verfügung zusätzlich eine Verwendungsentscheidung trifft und sich der Soldat auch dagegen wendet (Beschlüsse vom 11. März 1997 - BVerwG 1 WB 95, 96 - und vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 46.01 -).
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