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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.03.2009 - 1 WB 46.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,15565
BVerwG, 24.03.2009 - 1 WB 46.08 (https://dejure.org/2009,15565)
BVerwG, Entscheidung vom 24.03.2009 - 1 WB 46.08 (https://dejure.org/2009,15565)
BVerwG, Entscheidung vom 24. März 2009 - 1 WB 46.08 (https://dejure.org/2009,15565)
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  • lexetius.com

    SG § 3
    Eignung; Verwendung; Verwendungsaufbau; Ausbildungs- und Tätigkeitsbezeichnung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    SG § 3
    Ausbildungs- und Tätigkeitsbezeichnung; Eignung; Verwendung; Verwendungsaufbau

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 22.06.2005 - 1 WB 1.05

    Sonderurlaub; Erholungsurlaub; Fortsetzungsfeststellungsantrag; …

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2009 - 1 WB 46.08
    Das setzt voraus, dass die konkret absehbare Möglichkeit besteht, dass in naher Zukunft eine gleiche oder gleichartige Entscheidung zulasten des Antragstellers zu erwarten ist (stRspr, vgl. Beschluss vom 22. Juni 2005 - BVerwG 1 WB 1.05 - ).

    Das Rehabilitierungsinteresse setzt voraus, dass der angefochtenen Maßnahme oder Entscheidung selbst eine diskriminierende Wirkung zuzuschreiben ist oder dass der jeweilige Antragsteller Umstände vorträgt, die entweder objektiv gesehen im Zusammenhang mit der angefochtenen Entscheidung auf eine Diskriminierungsabsicht oder auf eine tatsächlich durch die angegriffene Entscheidung eingetretene Diskriminierung schließen lassen (Beschlüsse vom 22. Juni 2005 a.a.O. und vom 30. September 2008 - BVerwG 1 WB 31.08 - m.w.N.).

    Rn. 26 Infolge der erst nach Rechtshängigkeit des vorliegenden Wehrbeschwerdeverfahrens eingetretenen Erledigung des ursprünglichen Anfechtungs- und Verpflichtungsbegehrens des Antragstellers kann ein Feststellungsinteresse wegen beabsichtigter Schadenersatzansprüche grundsätzlich geltend gemacht werden (vgl. Beschluss vom 22. Juni 2005 a.a.O.).

  • BVerwG, 26.02.2008 - 1 WB 47.07

    Betreuung; Ermessensentscheidung; Pflegebedürftigkeit; Pflegedienst; …

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2009 - 1 WB 46.08
    Die gerichtliche Kontrolle des Beurteilungsspielraums hat sich darauf zu beschränken festzustellen, ob die für die Verwendungsentscheidung zuständige Stelle bei dieser Entscheidung den Eignungsbegriff verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, sachfremde Erwägungen angestellt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr, Beschluss vom 26. Februar 2008 - BVerwG 1 WB 47.07 - m.w.N.).

    Dabei ist es nach ständiger Rechtsprechung des Senats eine der gerichtlichen Nachprüfung entzogene Frage der militärischen Zweckmäßigkeit, ob und inwieweit die auf einem militärischen Dienstposten wahrzunehmenden Aufgaben eine besondere Ausbildung oder Vorverwendung erfordern und ob möglicherweise erforderliche Schulungs- oder Einarbeitungsmaßnahmen bereits vor der Versetzung abgeschlossen sein müssen oder erst während der Verwendung auf dem Dienstposten erfolgen sollen (vgl. Beschlüsse vom 11. November 2003 - BVerwG 1 WB 22.03 - und vom 26. Februar 2008 - BVerwG 1 WB 47.07 - jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 17.02.2009 - 1 WB 76.08
    Auszug aus BVerwG, 24.03.2009 - 1 WB 46.08
    Dabei verlangt diese Vorschrift nicht (mehr) die förmliche Stellung eines Feststellungsantrages durch den jeweiligen Antragsteller (vgl. zum Vorstehenden: Beschluss vom 17. Februar 2009 - BVerwG 1 WB 76.08 -).

    Da dies grundsätzlich bis zur Entscheidung des Gerichts möglich ist, bemisst sich die Zulässigkeit des Fortsetzungsfeststellungsantrags im vorliegenden Fall bereits nach der Vorschrift des § 19 Abs. 1 Satz 3 WBO n.F. Insbesondere für die Frage des Feststellungsinteresses ergeben sich hieraus jedoch keine sachlichen Unterschiede zur bisherigen Rechtslage und zu der dazu ergangenen Rechtsprechung, weil sich § 19 Abs. 1 Satz 3 WBO n.F. nach Wortlaut und Zweck an § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO orientiert und die Vorbildregelung des allgemeinen Verwaltungsprozessrechts in die Wehrbeschwerdeordnung übernimmt (vgl. auch BTDrucks 16/7955 S. 35 i.V.m. S. 34 ; ebenso: Beschluss vom 17. Februar 2009 - BVerwG 1 WB 76.08 -).

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 39.07

    Konkurrentenstreitigkeit; Leistungsprinzip; Eignungs- und Leistungsvergleich, …

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2009 - 1 WB 46.08
    Derartige Verwendungshinweise in Beurteilungen binden nach ständiger Rechtsprechung des Senats die personalbearbeitende Stelle zwar nicht; sie können aber als sonstiger sachlicher Gesichtspunkt im Rahmen einer Eignungseinschätzung in die Ermessensentscheidung der personalbearbeitenden Stelle Eingang finden (Beschluss vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 39.07 -).
  • BVerwG, 15.05.2003 - 1 WB 4.03

    Dienstposten; Höherdotierung; Dienstpostenwechsel; Konkurrentenantrag; …

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2009 - 1 WB 46.08
    Derartige Mitteilungen sind keine bindenden Zusicherungen (stRspr, Beschlüsse vom 14. November 2002 - BVerwG 1 WB 33.02 - und vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 4.03 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 31).
  • BVerwG, 14.11.2002 - 1 WB 33.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2009 - 1 WB 46.08
    Derartige Mitteilungen sind keine bindenden Zusicherungen (stRspr, Beschlüsse vom 14. November 2002 - BVerwG 1 WB 33.02 - und vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 4.03 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 31).
  • BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97

    Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2009 - 1 WB 46.08
    Die erforderliche Darlegung eines Feststellungsinteresses wegen beabsichtigter Schadenersatzansprüche setzt aber voraus, dass ein entsprechender Prozess mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist und nicht offenbar aussichtslos erscheint (stRspr, vgl. Urteil vom 14. Januar 1980 - BVerwG 7 C 92.79 - Buchholz 113 VwGO Nr. 95 und vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 113;… Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 113 Rn. 136 m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02

    Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz; …

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2009 - 1 WB 46.08
    Die gerichtliche Überprüfung erstreckt sich auch darauf, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung im Wege der Selbstbindung in Erlassen und Richtlinien festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind (vgl. Beschluss vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 = Buchholz 252 § 23 SBG Nr. 2 ), wie sie sich hier insbesondere aus den Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 (VMBl S. 76) in der zuletzt am 11. August 1998 (VMBl S. 242) geänderten Fassung (Versetzungsrichtlinien) ergeben.
  • BVerwG, 14.01.1980 - 7 C 92.79

    Rechtsschutzinteresse bei einer Fortsetzungsfeststellungaklage

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2009 - 1 WB 46.08
    Die erforderliche Darlegung eines Feststellungsinteresses wegen beabsichtigter Schadenersatzansprüche setzt aber voraus, dass ein entsprechender Prozess mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist und nicht offenbar aussichtslos erscheint (stRspr, vgl. Urteil vom 14. Januar 1980 - BVerwG 7 C 92.79 - Buchholz 113 VwGO Nr. 95 und vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 113;… Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 113 Rn. 136 m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 14.03

    Maßnahme; Feststellungsantrag; Feststellungsinteresse; faktische …

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2009 - 1 WB 46.08
    Dieses Interesse muss der jeweilige Antragsteller substanziiert geltend machen (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 14.03 - BVerwGE 119, 341 = Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 52 = NZWehrr 2004, 163 und vom 8. August 2007 - BVerwG 1 WB 18.07 - m.w.N.).
  • BVerwG, 29.04.2008 - 1 WB 11.07

    Feststellungsinteresse; Wiederholungsgefahr; Promotion.

  • BVerwG, 30.09.2008 - 1 WB 31.08

    Verwendung; Studium; Diplomprüfung; Promotion.

  • BVerwG, 11.11.2003 - 1 WB 22.03

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …

  • BVerwG, 08.08.2007 - 1 WB 18.07

    SHAPE; Sonderurlaub; dienstliche Gründe; hauptberufliche Tätigkeit

  • BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 38.07

    Ablösung; Ausbildung am Arbeitsplatz; Flugverkehrskontrolle; …

  • BVerwG, 24.11.2009 - 1 WB 86.08

    Anhörungsrüge im Wehrbeschwerdeverfahren; Besetzung des Gerichts

    Diese durch Art. 5 Nr. 15 des Gesetzes zur Änderung wehrrechtlicher und anderer Vorschriften vom 31. Juli 2008 (BGBl I S. 1629) eingefügte Vorschrift integriert den Regelungsbereich des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, der bis einschließlich 31. Januar 2009 nach ständiger Rechtsprechung des Senats im Wege der Analogie im Wehrbeschwerdeverfahren Anwendung fand (Beschluss vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 46.08 - DokBer 2009, 275), nunmehr generell für Anfechtungsanträge gegen dienstliche Maßnahmen und ausdrücklich auch für Verpflichtungsanträge gegen Unterlassungen in die Wehrbeschwerdeordnung.

    Für die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen des Fortsetzungsfeststellungsantrags eines Soldaten bei Erledigung eines Verpflichtungsbegehrens ergeben sich keine sachlichen Unterschiede zur bisherigen Rechtslage und zu der dazu ergangenen Rechtsprechung, weil § 19 Abs. 1 Satz 3 WBO n.F. sich nach seinem Wortlaut und Zweck an § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO orientiert und diese Vorbildregelung des allgemeinen Verwaltungsprozessrechts in die Wehrbeschwerdeordnung übernimmt (vgl. auch BTDrucks 16/7955 S. 35 i.V.m. S. 34 ; ebenso Beschlüsse vom 17. Februar 2009 - BVerwG 1 WB 76.08 - und vom 24. März 2009 a.a.O.).

    Das Feststellungsinteresse muss der jeweilige Antragsteller substantiiert geltend machen und darlegen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 14.03 - BVerwGE 119, 341 = Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 52 = NZWehrr 2004, 163, vom 8. August 2007 - BVerwG 1 WB 18.07 - und vom 24. März 2009 a.a.O.).

    Infolge der hier erst nach Rechtshängigkeit des Wehrbeschwerdeverfahrens eingetretenen Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzbegehrens kann zwar ein Feststellungsinteresse wegen beabsichtigter Schadensersatzansprüche grundsätzlich geltend gemacht werden (stRspr, z.B. Beschlüsse vom 22. Juni 2005 - BVerwG 1 WB 1.05 - und vom 24. März 2009 a.a.O.).

    Zur Darlegung dieses Feststellungsinteresses ist es aber erforderlich, dass ein entsprechender Prozess mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist und nicht offensichtlich als aussichtslos erscheint (vgl. Beschluss vom 24. März 2009 a.a.O., m.w.N.;… Kopp/Schenke, a.a.O. § 113 Rn. 136).

    Dazu gehört außerdem, dass der jeweilige Antragsteller Grund und Inhalt des behaupteten Schadens näher konkretisiert und die Kausalität zwischen diesem Schaden und der angefochtenen Entscheidung glaubhaft macht (Beschluss vom 24. März 2009 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 12.11

    Beurteilungsspielraum; Geheimschutzbeauftragter; Sicherheitsrisiko; …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats besteht deshalb auch bei der prognostischen Beurteilung der Eignung eines Soldaten für eine bestimmte Verwendung ein Beurteilungsspielraum des zuständigen (militärischen) Vorgesetzten, und zwar bei dienstpostenbezogenen Eignungsurteilen für höherwertige Dienstposten (Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 50 und vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - jeweils m.w.N.) und für Dienstposten, die im Wege der "Querversetzung" nach den Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten (vom 3. März 1988 in der zuletzt geänderten Fassung vom 9. Juni 2009 ) besetzt werden sollen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 20. Juli 2005 - BVerwG 1 WDS-VR 1.05 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 36…, vom 30. November 2006 - BVerwG 1 WB 29.06 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 40 Rn. 29, vom 26. Februar 2008 - BVerwG 1 WB 47.07 - und vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 46.08 - ).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 42.09

    Erledigung der Hauptsache; Feststellungsantrag; Feststellungsinteresse; …

    § 19 Abs. 1 Satz 3 WBO in der seit dem 1. Februar 2009 geltenden Fassung (Bekanntmachung vom 22. Januar 2009, BGBl I S. 81) verlangt zwar von dem jeweiligen Antragsteller nicht mehr die förmliche Stellung eines Feststellungsantrages (vgl. Beschlüsse vom 17. Februar 2009 - BVerwG 1 WB 76.08 - und vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 46.08 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 52).

    Der Antragsteller muss aber das Feststellungsinteresse, das sich im Falle des § 16 SBG insbesondere aus einer Wiederholungsgefahr ergeben kann, substanziiert geltend machen (stRspr, Beschlüsse vom 17. Februar 2009 - BVerwG 1 WB 76.08 - und vom 24. März 2009 a.a.O.; vgl. zu § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO: Beschluss vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 - BVerwGE 53, 134 , Urteile vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 145 und vom 13. Juni 1985 - BVerwG 2 C 6.83 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 149, sowie Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 14.03 - BVerwGE 119, 341 = Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 52 = NZWehrr 2004, 163 und vom 8. August 2007 - BVerwG 1 WB 18.07 - m.w.N.).

  • BVerwG, 26.07.2011 - 1 WB 13.11

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entscheidungen eines Abteilungsleiters des …

    § 19 Abs. 1 Satz 3 WBO in der seit dem 1. Februar 2009 geltenden Fassung (Bekanntmachung vom 22. Januar 2009, BGBl I S. 81) verlangt zwar von dem jeweiligen Antragsteller nicht mehr die förmliche Stellung eines Feststellungsantrages (vgl. Beschlüsse vom 17. Februar 2009 - BVerwG 1 WB 76.08 - und vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 46.08 - Rn. 20 ); der Antragsteller muss aber das Feststellungsinteresse substantiiert geltend machen (stRspr, Beschlüsse vom 17. Februar 2009 - BVerwG 1 WB 76.08 -, vom 24. März 2009 a.a.O. und vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 42.09 - Buchholz 450.1 § 19 WBO Nr. 3 = NZWehrr 2010, 161 m.w.N. zu § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO).

    Es kommt hinzu, dass es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zur Darlegung dieses Feststellungsinteresses erforderlich ist, dass ein entsprechender Prozess mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist und nicht offensichtlich als aussichtslos erscheint (vgl. Beschlüsse vom 24. März 2009 a.a.O., m.w.N.;… Kopp/Schenke, a.a.O. § 113 Rn. 136).

    Dazu gehört außerdem, dass der jeweilige Antragsteller Grund und Inhalt des behaupteten Schadens näher konkretisiert und die Kausalität zwischen diesem Schaden und der angefochtenen Entscheidung glaubhaft macht (vgl. Beschlüsse vom 24. März 2009 a.a.O. …und vom 24. November 2009 a.a.O.).

  • BVerwG, 20.11.2012 - 1 WB 21.12

    Anhörung; Befragung; Geheimschutzbeauftragter; Militärischer Abschirmdienst; …

    § 19 Abs. 1 Satz 3 WBO in der seit dem 1. Februar 2009 geltenden Fassung (Bekanntmachung vom 22. Januar 2009, BGBl I S. 81) verlangt zwar von dem jeweiligen Antragsteller nicht mehr die förmliche Stellung eines Feststellungsantrages (vgl. Beschlüsse vom 17. Februar 2009 - BVerwG 1 WB 76.08 - und vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 46.08 - Rn. 20 ); der Antragsteller muss aber das Feststellungsinteresse substantiiert geltend machen (stRspr, Beschlüsse vom 17. Februar 2009 - BVerwG 1 WB 76.08 -, vom 24. März 2009 a.a.O., vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 42.09 - Buchholz 450.1 § 19 WBO Nr. 3 = NZWehrr 2010, 161 m.w.N. …und vom 26. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 13.11 - Rn. 18).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 1 WB 40.13

    Anforderungen an die Verfristung einer Wehrbeschwerde gegen einen …

    Diese Ermessensentscheidung kann vom Wehrdienstgericht nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 23a Abs. 2 WBO i.V.m. § 114 VwGO; Beschluss vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 46.08 - Rn. 29).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats steht die Berufstätigkeit der Ehefrau eines Soldaten in keinem inneren Zusammenhang mit seinem Wehrdienstverhältnis, sodass die personalbearbeitenden Stellen nicht verpflichtet sind, bei der Gestaltung der dienstlichen Verhältnisse eines Soldaten diese Berufstätigkeit zu berücksichtigen (Beschlüsse vom 13. Juni 2007 - BVerwG 1 WDS-VR 2.07 - und vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 46.08 Rn. 41 - ).

  • BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 47.09

    Erledigung eines Antrags auf rückwirkende Umwandlung der Anordnung einer …

    Zusätzlich kommt ein berechtigtes Feststellungsinteresse in Betracht, wenn die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 46.08 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 52 m.w.N.).

    Das Rehabilitierungsinteresse setzt voraus, dass der angefochtenen Maßnahme oder Entscheidung selbst eine diskriminierende Wirkung zuzuschreiben ist oder der Antragsteller Umstände vorträgt, die entweder objektiv gesehen im Zusammenhang mit der angefochtenen Entscheidung auf eine Diskriminierungsabsicht oder auf eine tatsächlich durch die angegriffene Entscheidung eingetretene Diskriminierung schließen lassen (vgl. Beschluss vom 24. März 2009 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 26.11.2015 - 1 WB 34.15

    Ablehnung der Versetzungsverfügung; Ermessen; persönlicher Grund

    Diese Ermessensentscheidung kann vom Wehrdienstgericht nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte bzw. die personalbearbeitende Stelle den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm bzw. ihr insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 23a Abs. 2 WBO i.V.m. § 114 VwGO; BVerwG, Beschluss vom 24. März 2009 - 1 WB 46.08 - Rn. 29).
  • BVerwG, 03.07.2014 - 1 WB 31.13

    Versetzung eines Kapitänleutnants auf einen anderen Dienstposten

    Zusätzlich kommt ein berechtigtes Feststellungsinteresse in Betracht, wenn die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 46.08 - Rn. 22 …und vom 21. Juli 2010 - BVerwG 1 WB 67.09 - Rn. 23).

    Das Rehabilitierungsinteresse setzt voraus, dass der angefochtenen Maßnahme oder Entscheidung selbst eine diskriminierende Wirkung zuzuschreiben ist oder der Antragsteller Umstände vorträgt, die entweder objektiv gesehen im Zusammenhang mit der angefochtenen Entscheidung auf eine Diskriminierungsabsicht oder auf eine tatsächlich durch die angegriffene Entscheidung eingetretene Diskriminierung schließen lassen (vgl. Beschlüsse vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 46.08 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 52 und vom 8. Juni 2010 - BVerwG 1 WB 47.09 -).

  • BVerwG, 26.02.2013 - 1 WB 15.12

    Dienstliche Maßnahme; nicht-dienstpostengerechte Verwendung; Zustimmung der …

    Rn. 27 Die diesbezügliche Ermessensentscheidung des Vorgesetzten kann vom Wehrdienstgericht nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 23a Abs. 2 WBO i.V.m. § 114 VwGO; Beschluss vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 46.08 - Rn. 29 ).
  • BVerwG, 28.09.2010 - 1 WB 62.09
  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 WB 37.10
  • BVerwG, 17.07.2012 - 1 WB 56.11

    Zulässigkeit eines Verpflichtungsantrags eines ausgebildeten …

  • BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 24.09

    Anspruch auf Verpflichtung des Bundesministers der Verteidigung bzgl. einer …

  • BVerwG, 17.09.2013 - 1 WDS-VR 20.13

    Rechtmäßigkeit der Rückführung eines Soldaten in die Laufbahn der Mannschaften …

  • BVerwG, 04.02.2016 - 1 WB 23.15

    Bewerbung auf einen Dienstposten; Versetzungsantrag; Umschulung

  • BVerwG, 24.01.2012 - 1 WB 31.11

    Kriterien für ein dienstliches Bedürfnis einer Wegversetzung und Zuversetzung …

  • BVerwG, 28.06.2011 - 1 WB 16.11

    Anspruch auf Verlängerung der Verwendungszeit im Ausland auf dem Dienstposten …

  • BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 26.09

    Begehren eines Soldaten auf Zuweisung zur Weiterbildung für Anästhesiepflege; …

  • BVerwG, 25.09.2014 - 1 WB 6.14

    Truppendienstliche Maßnahmen - Erledigung und Fortsetzungsfeststellungsantrag

  • BVerwG, 22.06.2010 - 1 WB 43.09

    Allgemeine Kriterien zur Abgrenzung einer Kommandierung von einer Dienstreise; In …

  • BVerwG, 24.11.2009 - 1 WB 1.09

    Versetzung einer Soldatin zum Gebirgssanitätsregiment; Vorliegen eines …

  • BVerwG, 24.04.2012 - 1 WB 73.11

    Beurlaubung eines Soldaten zur Wahrnehmung einer hauptberuflichen Tätigkeit bei …

  • BVerwG, 26.05.2011 - 1 WDS-VR 4.11

    Verlängerung der Verwendung eines Soldaten im Ausland ist nicht durch schulische …

  • BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 53.12

    Anspruch eines Soldaten auf Änderung der Verwendung bzw. Zulassung eines …

  • BVerwG, 22.11.2011 - 1 WB 47.10

    Feststellung der Rechtswidrigkeit von erledigten Versetzungsverfügungen eines …

  • BVerwG, 21.07.2010 - 1 WB 67.09

    Zulässigkeit des gerichtlichen Antrags eines Soldaten auf Zeit auf einen Wechsel …

  • BVerwG, 13.10.2009 - 1 WDS-VR 7.09

    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten trotz einer wegen Depressionen …

  • BVerwG, 07.05.2013 - 1 WDS-VR 14.13

    Anforderungen an die "Querversetzung" eines Soldaten auf einen Dienstposten der …

  • BVerwG, 13.11.2009 - 1 WDS-VR 7.09
  • BVerwG, 23.11.2012 - 1 WDS-VR 8.12

    Zuordnung und Versetzung eines Heeresfliegerfeldwebels und Kompaniefeldwebels zum …

  • BVerwG, 22.03.2011 - 1 WB 23.10
  • BVerwG, 22.03.2011 - 1 WB 49.10
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