Rechtsprechung
| BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 47.00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Eine Versetzungsverfügung als eine den Soldaten unmittelbar belastende truppendienstliche Maßnahme - Änderung der Festlegung der Verwendungsdauer auf einem Dienstposten - Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 10.04.1991 - 1 WB 159.90
Versetzungsverfügung - Voraussichtliche Verweildauer - Anfechtbarkeit
Auszug aus BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 47.00
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 10. April 1991 - BVerwG 1 WB 159.90 - <NZWehrr 1991, 161> und vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 111.96 - m.w.N.) stellt der Hinweis auf die voraussichtliche Verwendungsdauer in einer Versetzungsverfügung keine Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO dar, die die Rechtsstellung des betroffenen Soldaten unmittelbar berührt. - BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 111.96
Zuständigkeit der Wehrgerichte bei einer gegen die Verletzung von Rechten oder …
Auszug aus BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 47.00
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 10. April 1991 - BVerwG 1 WB 159.90 - <NZWehrr 1991, 161> und vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 111.96 - m.w.N.) stellt der Hinweis auf die voraussichtliche Verwendungsdauer in einer Versetzungsverfügung keine Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO dar, die die Rechtsstellung des betroffenen Soldaten unmittelbar berührt.
- BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 54.00
Rechtsmittel
Zusätzlich zu dem im Verfahren BVerwG 1 WB 47.00 gestellten Aufhebungs- und Verpflichtungsantrag hat der Antragsteller mit Schreiben vom 19. Juni 2000 beantragt,.Nachdem der Senat mit Beschluss vom heutigen Tag den Antrag des Antragstellers im Verfahren BVerwG 1 WB 47.00 als unzulässig verworfen hat, besteht für das Begehren, die aufschiebende Wirkung dieses Antrags anzuordnen, kein Rechtsschutzbedürfnis mehr.
- BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 53.02
Voraussichtliche Verwendungsdauer; Verwendung; Verwendungszeit; Maßnahme; …
Zwar stellt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 10. April 1991 BVerwG 1 WB 159.90, vom 18. Juli 2000 BVerwG 1 WB 47.00 und vom 18. Oktober 2001 BVerwG 1 WB 46.01) der Hinweis auf die voraussichtliche Verwendungsdauer in einer Versetzungsverfügung keine isoliert anfechtbare Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO dar, weil sie die Rechtsstellung des betroffenen Soldaten nicht unmittelbar berührt. - BVerwG, 30.10.2024 - 1 WB 37.23 Rn. 23 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2000 - 1 WB 47.00 - juris Rn. 3 m. w. N.) stellt der Hinweis auf die voraussichtliche Verwendungsdauer in einer Versetzungsverfügung keine Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO dar, die die Rechtsstellung des betroffenen Soldaten unmittelbar berührt.
- BVerwG, 25.10.2000 - 1 WB 68.00
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats stellt der in einer Versetzungsverfügung enthaltene Hinweis auf die voraussichtliche Verwendungsdauer keine Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO dar, die die Rechtsstellung des betroffenen Soldaten unmittelbar berührt (vgl. Beschlüsse vom 10. April 1991 - BVerwG 1 WB 159.90 - <NZWehrr 1991, 161>, vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 111.96 - m.w.N. und vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 47.00 - ). - BVerwG, 14.12.2023 - 1 WB 30.22
Umsetzung auf ein dienstpostenähnliches Konstrukt; dienstliche Maßnahme; …
Rn. 21 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2000 - 1 WB 47.00 - juris Rn. 3 m. w. N.) stellt der Hinweis auf die voraussichtliche Verwendungsdauer in einer Versetzungsverfügung keine Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO dar, die die Rechtsstellung des betroffenen Soldaten unmittelbar berührt. - BVerwG, 24.02.2005 - 1 WB 65.04 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats stellt der Hinweis auf die voraussichtliche Verwendungsdauer in einer Versetzungsverfügung keine isoliert anfechtbare Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO dar, weil sie die Rechtsstellung des betroffenen Soldaten nicht unmittelbar berührt (Beschlüsse vom 10. April 1991 - BVerwG 1 WB 159.90 - <NZWehrr 1991, 161>, vom 18.Juli 2000 - BVerwG 1 WB 47.00 -
ZBR 2000, 430 [LS]> und vom 22. Januar 2003 -BVerwG 1 WB 53.02 - NZWehrr 2004, 161 = ZBR 2003, 320>). - BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 50.00
Voraussetzungen für die Verlängerung der Auslandsverwendung eines Berufssoldaten …
Zwar stellt der Hinweis auf die voraussichtliche Verwendungsdauer in einer Versetzungsverfügung nach der ständigen Rechtsprechung des Senats keine Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO dar, die die Rechtsstellung des betroffenen Soldaten unmittelbar berührt (vgl. Beschlüsse vom 10. April 1991 - BVerwG 1 WB 159.90 - <NZWehrr 1991, 161> und vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 47.00 - m.w.N.). - BVerwG, 18.10.2001 - 1 WB 46.01
Anfechtung der Verwendungsdauer - Versetzung eines Bundeswehrangehörigen auf eine …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 10. April 1991 - BVerwG 1 WB 159.90 - <NZWehrr 1991, 161 > und vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 47.00 -) stellt der Hinweis auf die voraussichtliche Verwendungsdauer in einer Versetzungsverfügung keine Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO dar, die die Rechtsstellung des betroffenen Soldaten unmittelbar berührt. - BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 54.02
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …
Zwar stellt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 10. April 1991 - BVerwG 1 WB 159.90 - <NZWehrr 1991, 161>, vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 47.00 -ZBR 2000, 430 [LS]> und vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 46.01 -)der Hinweis auf die voraussichtliche Verwendungsdauer in einer Versetzungsverfügung keine isoliert anfechtbare Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO dar, weil sie die Rechtsstellung des betroffenen Soldaten nicht unmittelbar berührt. - BVerwG, 21.03.2002 - 1 WB 6.02
Versetzung eines Bundeswehrangehörigen auf eine andere Dienstposition - …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats stellt der Hinweis auf die voraussichtliche Verwendungsdauer in einer Versetzungsverfügung keine Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO dar, die die Rechtsstellung des betroffenen Soldaten unmittelbar berührt (vgl. Beschlüsse vom 10. April 1991 - BVerwG 1 WB 159.90 - <NZWehrr 1991, 161> und vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 47.00 -).
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