Rechtsprechung
| BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 47.09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Erledigung eines Antrags auf rückwirkende Umwandlung der Anordnung einer Dienstreise in eine Kommandierung - Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für Feststellungsanträge bei Erledigung der Hauptsache bereits vor Stellung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erledigung eines Antrags auf rückwirkende Umwandlung der Anordnung einer Dienstreise in eine Kommandierung; Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für Feststellungsanträge bei Erledigung der Hauptsache bereits vor Stellung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung ...
- datenbank.nwb.de
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 24.03.2009 - 1 WB 46.08
Eignung; Verwendung; Verwendungsaufbau; Ausbildungs- und Tätigkeitsbezeichnung.
Auszug aus BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 47.09
Zusätzlich kommt ein berechtigtes Feststellungsinteresse in Betracht, wenn die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 46.08 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 52 m.w.N.).Das Rehabilitierungsinteresse setzt voraus, dass der angefochtenen Maßnahme oder Entscheidung selbst eine diskriminierende Wirkung zuzuschreiben ist oder der Antragsteller Umstände vorträgt, die entweder objektiv gesehen im Zusammenhang mit der angefochtenen Entscheidung auf eine Diskriminierungsabsicht oder auf eine tatsächlich durch die angegriffene Entscheidung eingetretene Diskriminierung schließen lassen (vgl. Beschluss vom 24. März 2009 a.a.O. m.w.N.).
- BVerwG, 08.08.2007 - 1 WB 8.07
Beurlaubung; Bewerbung; NATO; Weiterleitung; ziviler Dienstposten
Auszug aus BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 47.09
Ein solcher Antrag ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschluss vom 8. August 2007 - BVerwG 1 WB 8.07 -) in entsprechender Anwendung der Vorschrift grundsätzlich auch dann zulässig, wenn sich - wie hier - das Begehren bereits vor Stellung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung erledigt hat.Rn. 18 Allerdings hat in Fällen, in denen - wie hier - die Erledigung der Hauptsache bereits vor Stellung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eingetreten ist und sich der Antragsteller auf die Absicht bezieht, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, das für die Schadensersatzklage zuständige allgemeine Verwaltungsgericht oder Zivilgericht über sämtliche den geltend gemachten Anspruch betreffenden Rechtsfragen in eigener Zuständigkeit zu befinden; für die Fortsetzung des Wehrbeschwerdeverfahrens mit einem Feststellungsantrag vor dem Wehrdienstgericht fehlt insoweit das Feststellungsinteresse (stRspr, vgl. Beschluss vom 8. August 2007 - BVerwG 1 WB 8.07 - m.w.N.).
- BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 45.09
Auszug aus BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 47.09
Die Beschwerdeakte des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - Az.: ... - und die Akten der Parallelverfahren BVerwG 1 WB 45.09, 1 WB 46.09, 1 WB 48.09, 1 WB 49.09 und 1 WB 50.09 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.Rn. 21 Wie sich aus den Entscheidungen des Senats vom heutigen Tage in den Parallelsachen BVerwG 1 WB 45.09 u.a. ergibt, wäre der Antrag im Übrigen auch unbegründet gewesen.
- BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 42.09
Erledigung der Hauptsache; Feststellungsantrag; Feststellungsinteresse; …
Auszug aus BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 47.09
Der Antragsteller muss aber - weiterhin - das erforderliche Feststellungsinteresse substanziiert geltend machen (vgl. Beschluss vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 42.09 -). - BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 49.09
Auslandseinsatz; Auslandsverwendungszuschlag; Dienstreise; Kommandierung; …
Auszug aus BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 47.09
Die Beschwerdeakte des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - Az.: ... - und die Akten der Parallelverfahren BVerwG 1 WB 45.09, 1 WB 46.09, 1 WB 48.09, 1 WB 49.09 und 1 WB 50.09 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen. - BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 46.09
Anordnung einer Auslandsdienstreise eines Berufssoldaten oder Verfügung einer …
Auszug aus BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 47.09
Die Beschwerdeakte des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - Az.: ... - und die Akten der Parallelverfahren BVerwG 1 WB 45.09, 1 WB 46.09, 1 WB 48.09, 1 WB 49.09 und 1 WB 50.09 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen. - BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 48.09
Anordnung einer Auslandsdienstreise eines Berufssoldaten und Verfügung einer …
Auszug aus BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 47.09
Die Beschwerdeakte des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - Az.: ... - und die Akten der Parallelverfahren BVerwG 1 WB 45.09, 1 WB 46.09, 1 WB 48.09, 1 WB 49.09 und 1 WB 50.09 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen. - BVerwG, 07.06.2010 - 1 WB 50.09
Auszug aus BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 47.09
Die Beschwerdeakte des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - Az.: ... - und die Akten der Parallelverfahren BVerwG 1 WB 45.09, 1 WB 46.09, 1 WB 48.09, 1 WB 49.09 und 1 WB 50.09 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
- BVerwG, 25.06.2013 - 1 WB 48.12
Umwandlung der Anordnung einer Auslandsdienstreise eines Oberfeldwebels in eine …
Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Senats, dass gutachtliche Tätigkeiten oder kontingentexterne Kontrolltätigkeiten nicht zu den originären Aufgaben eines Einsatzkontingentes gehören, zu deren Erfüllung Kommandierungen auszusprechen sind (…Beschluss vom 8. Juni 2010, Rn. 30; ebenso die Beschlüsse des Senats vom 8. Juni 2010 in den Parallelverfahren BVerwG 1 WB 45.09, 1 WB 46.09, 1 WB 47.09, 1 WB 48.09 und 1 WB 50.09 ). - BVerwG, 25.06.2013 - 1 WB 47.12
Umwandlung der Anordnung einer Auslandsdienstreise eines Soldaten in eine …
Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Senats, dass gutachtliche Tätigkeiten oder kontingentexterne Kontrolltätigkeiten nicht zu den originären Aufgaben eines Einsatzkontingentes gehören, zu deren Erfüllung Kommandierungen auszusprechen sind (…Beschluss vom 8. Juni 2010, Rn. 30; ebenso die Beschlüsse des Senats vom 8. Juni 2010 in den Parallelverfahren BVerwG 1 WB 45.09, 1 WB 46.09, 1 WB 47.09, 1 WB 48.09 und 1 WB 50.09 ). - BVerwG, 03.07.2014 - 1 WB 31.13
Versetzung eines Kapitänleutnants auf einen anderen Dienstposten
Das Rehabilitierungsinteresse setzt voraus, dass der angefochtenen Maßnahme oder Entscheidung selbst eine diskriminierende Wirkung zuzuschreiben ist oder der Antragsteller Umstände vorträgt, die entweder objektiv gesehen im Zusammenhang mit der angefochtenen Entscheidung auf eine Diskriminierungsabsicht oder auf eine tatsächlich durch die angegriffene Entscheidung eingetretene Diskriminierung schließen lassen (vgl. Beschlüsse vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 46.08 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 52 und vom 8. Juni 2010 - BVerwG 1 WB 47.09 -).
- BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 46.09
Anordnung einer Auslandsdienstreise eines Berufssoldaten oder Verfügung einer …
Die Beschwerdeakte des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - ... - und die Akten der Parallelverfahren BVerwG 1 WB 45.09, 1 WB 47.09, 1 WB 48.09, 1 WB 49.09 und 1 WB 50.09 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen. - BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 48.09
Anordnung einer Auslandsdienstreise eines Berufssoldaten und Verfügung einer …
Die Beschwerdeakte des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - ... - und die Akten in den Parallelverfahren BVerwG 1 WB 45.09, 1 WB 46.09, 1 WB 47.09, 1 WB 49.09 und 1 WB 50.09 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen. - BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 45.09 Die Beschwerdeakte des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - Az.: 838/09 - und die Akten der Parallelverfahren BVerwG 1 WB 46.09, 1 WB 47.09, 1 WB 48.09, 1 WB 49.09 und 1 WB 50.09 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
- BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 50.09 Die Beschwerdeakte des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - Az.: 836/09 -, die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A bis D, und die Akten der Parallelverfahren BVerwG 1 WB 45.09, 1 WB 46.09, 1 WB 47.09, 1 WB 48.09 und 1 WB 49.09 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
- BVerwG, 28.09.2010 - 1 WB 62.09 Das Rehabilitierungsinteresse setzt voraus, dass der angefochtenen Maßnahme oder Entscheidung selbst eine diskriminierende Wirkung zuzuschreiben ist oder der Antragsteller Umstände vorträgt, die entweder objektiv gesehen im Zusammenhang mit der angefochtenen Entscheidung auf eine Diskriminierungsabsicht oder auf eine tatsächlich durch die angegriffene Entscheidung eingetretene Diskriminierung schließen lassen (vgl. Beschlüsse vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 46.08 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 52 und vom 8. Juni 2010 - BVerwG 1 WB 47.09 -).
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