Rechtsprechung
| BVerwG, 22.02.1984 - 1 WB 48.83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Versetzungsgesuch eines Berufssoldaten - Gesundheitliche Gründe - Fristgebundener Rechtsbehelf - Nicht-Disziplinar-Vorgesetzte - Fürsorgepflicht - Disziplinarvorgesetzter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 22.01.1980 - 1 WB 259.77
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.02.1984 - 1 WB 48.83
Durch das mit einem entsprechenden Antrag befaßte Gericht kann daher nur geprüft werden, ob der Vorgesetzte bei der Ablehnung eines Versetzungsbegehrens den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO; vgl. BVerwG Beschluß vom 22. Januar 1980 - 1 WB 259/77). - BVerwG, 10.11.1983 - 1 WB 105.82
Verwendung eines Soldaten - Förderungswürdigkeit - Versetzung - Umsetzung - …
Auszug aus BVerwG, 22.02.1984 - 1 WB 48.83
Insbesondere ist der Beschwerdeweg erschöpft (vgl. BVerwG Beschluß vom 10. November 1983 - 1 WB 105/82). - BVerwG, 20.07.1982 - 1 WB 55.81
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte örtliche Verwendung - Zumutbarkeit des …
Auszug aus BVerwG, 22.02.1984 - 1 WB 48.83
Glaubt die Ehefrau des Antragsteller in der derzeitigen Situation nach Aurich umziehen zu sollen, so kann das die personalführenden Stellen nicht dazu zwingen, den Antragsteller etwa unter Inanspruchnahme einer zbV-Stelle in diesen Raum zu versetzen (vgl. BVerwG Beschluß vom 20. Juli 1982 - 1 WB 55/81). - BVerwG, 07.12.1982 - 1 WB 54.82
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.02.1984 - 1 WB 48.83
Für den Fall der Wegversetzung hat der Senat stets die Auffassung vertreten, daß die Umzugsunwilligkeit der Ehefrau eine Versetzung nicht hindert (vgl. zuletzt BVerwG Beschluß vom 7. Dezember 1982 - 1 WB 54/82). - BVerwG, 09.11.1977 - 1 WB 93.77
Anspruch eines Soldaten auf Versetzung aus persönlichen Gründen - Rechtmäßigkeit …
Auszug aus BVerwG, 22.02.1984 - 1 WB 48.83
Der Senat hat bereits entschieden, daß selbst die Notwendigkeit der Pflege und Entlastung kranker Eltern nicht zu einer dienstlich nicht möglichen Versetzung zwingt (BVerwG Beschluß vom 9. November 1977 - 1 WB 93/77).
- BVerwG, 30.10.2024 - 1 WB 14.24
Versetzung aus Fürsorgegründen; schwerwiegende Gesundheitsstörung
Derartiges wäre nur dann in Erwägung zu ziehen, wenn der Antragsteller an einer schwerwiegenden Gesundheitsstörung leiden würde und nachgewiesen wäre, dass nur durch die begehrte Versetzung einer weiteren erheblichen Verschlechterung seines Gesundheitszustandes begegnet werden könnte (BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 1984 - 1 WB 48.83 - juris Rn. 47). - VG Düsseldorf, 23.09.2005 - 11 K 1898/04
Anspruch eines Grundwehrdienstleistenden auf Erstattung von Beiträgen für eine …
Rn. 33 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 1984 - 1 WB 48.83 -, zitiert nach Juris. - BVerwG, 04.06.1991 - 1 WB 115.90
Rechtsmittel
Es ist aber durch die Atteste nicht dargetan, daß der Gesundheitszustand der Ehefrau des Antragstellers eine Versetzung gerade nach Oldenburg zwingend erfordert (BVerwG Beschluß vom 22. Februar 1984 - 1 WB 48/83).
- BVerwG, 10.04.1985 - 1 WB 34.84
Versetzung eines Berufssoldaten - Dienstpostenwechsel und Kommandierung von …
Der Gesundheitszustand des Antragstellers ist nicht derart, daß der BMVg verpflichtet wäre, den Antragsteller unter Hintanstellung der dienstlichen Belange (vgl. BVerwG Beschluß vom 22. Februar 1984 - 1 WB 48/83) nach München zu versetzen. - BVerwG, 11.12.1984 - 1 WB 26.84
Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Soldaten - Kommandierung und Versetzung eines …
Statt dessen hat die Ehefrau des Antragsteller nach diesem Zeitpunkt zweimal in K... die Behandlung gewechselt (Mitteilung vom 3. April 1984: "nunmehr in Behandlung" bei dem Psychologen Peter K... seit Juni 1984 bei der Nervenfachärztin Dr. H..., ohne einen Umzug und damit eine Behandlung im Bereich des neuen Dienstortes auch nur in Erwägung zu ziehen. Daß und warum die Ehefrau sich nicht etwa im Hinblick auf diese Behandlung, sondern grundsätzlich weigert, von K... wegzuziehen, wird im übrigen durch das Gutachten im einzelnen überzeugend dargelegt und näher begründet. Diese sehr persönliche Entscheidung hat das Gericht nicht zu bewerten, sie gibt ihm aber auch keinen Anlaß, seine bisherige Rechtsprechung in Frage zu stellen, wonach die Entscheidung der Ehefrau, nicht mit dem Antragsteller an dessen Dienstort umzuziehen, eine Versetzung grundsätzlich nicht hindert (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 7. Dezember 1982 - 1 WB 54/82 - und vom 22. Februar 1984 - 1 WB 48/83). - BVerwG, 07.12.1988 - 1 WB 137.87
Dienstfähigkeit eines Soldaten - Versetzung in den Ruhestand wegen …
Die Bevollmächtigten des Antragstellers haben auf die Anfrage des Senats hin jedenfalls nicht vorgetragen, das im Zeitpunkt der Wegversetzung im Hinblick auf den früheren Alkoholabusus gegebene Krankheitsbild habe sich versetzungsbedingt in schwerwiegender Weise verschlechtert (vgl. BVerwG Beschluß vom 22. Februar 1984 - 1 WB 48/83 - zur Frage der Entscheidungsrelevanz gesundheitlicher Schäden und BVerwGE 73, 48 zur Frage der Erheblichkeit versetzungsbedingter, aber erst nachträglich erkannter Gesundheitsschäden).
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