Rechtsprechung
| BVerwG, 28.10.2008 - 1 WB 49.07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
SBG § 23 Abs. 1 und 2
Vertrauensperson; Anhörung zu Personalmaßnahme; Belehrung über Möglichkeit der Beteiligung der Vertrauensperson; Begriff der Personalmaßnahme. - Bundesverwaltungsgericht
SBG § 23 Abs. 1 und 2
Zitiervorschlag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- dbb.de
, S. 27 (Leitsatz)
Anhörung der Vertrauensperson zu Personalmaßnahmen
Papierfundstellen
- BVerwGE 132, 234
- DÖV 2009, 547
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 28.10.2008 - 1 WB 43.07
Auszug aus BVerwG, 28.10.2008 - 1 WB 49.07
Mit Schriftsatz seiner Bevollmächtigten vom 6. Juli 2007 beantragte der Antragsteller die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts; dieses Verfahren, auf das wegen aller weiteren Einzelheiten verwiesen wird, wird beim Senat unter dem Aktenzeichen BVerwG 1 WB 43.07 geführt.Die Beschwerdeakten des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - Az.: 562/07 und 751/07 -, die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A bis D, sowie die Beschwerdeakte des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - Az.: 555/07 - und die Gerichtsakte des Parallelverfahrens BVerwG 1 WB 43.07 einschließlich der Akte des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes (BVerwG 1 WDS-VR 5.07 ), das die Verlängerung der Beurlaubung zur ... betrifft, haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
Rn. 24 1. Die Festsetzung einer militärischen (Anschluss-) Verwendung ist erforderlich geworden, weil die Beurlaubung des Antragstellers zur Wahrnehmung einer hauptberuflichen Tätigkeit bei der ... GmbH (...) zum 30. Juni 2007 endete und sich sein Antrag auf weitere Gewährung von Sonderurlaub bis 29. Februar 2012 erledigt hat, nachdem er für die Zeit ab 1. Juli 2007 weder über einen (neuen) Arbeitsvertrag mit der ... noch über ein entsprechendes Vertragsangebot der ... verfügt; insoweit wird auf den im Parallelverfahren BVerwG 1 WB 43.07 ergangenen Beschluss des Senats vom 28. Oktober 2008 verwiesen.
- BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02
Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz; …
Auszug aus BVerwG, 28.10.2008 - 1 WB 49.07
Die gerichtliche Überprüfung richtet sich auch darauf, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung im Wege der Selbstbindung in Erlassen und Richtlinien festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind (vgl. Beschluss vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 = Buchholz 252 § 23 SBG Nr. 2 =). Nach der Rechtsprechung des Senats hat die Unterlassung der gebotenen Anhörung der Vertrauensperson zwar nicht die Unwirksamkeit der Versetzungsentscheidung zur Folge, führt aber zu ihrer Rechtswidrigkeit; soweit der zuständige Vorgesetzte die Personalmaßnahme nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen hat, leidet diese infolge der unterlassenen Anhörung an einem Ermessensfehler, weil der Vorgesetzte entgegen seiner gesetzlichen Verpflichtung aus § 23 Abs. 2 Satz 2 SBG das Ergebnis der Anhörung nicht in seine Ermessenserwägungen einbeziehen konnte (vgl. Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 = Buchholz 252 § 23 SBG Nr. 2 = NZWehrr 2003, 212, vom 11. Januar 2007 - BVerwG 1 WDS-VR 7.06 = Buchholz 449.7 § 23 SBG Nr. 4 und vom 25. März 2008 - BVerwG 1 WDS-VR 4.08 - DokBer 2008, 250).
- BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02
Versetzung; förderliche Verwendung; Verzicht auf laufbahnorientierte Förderung; …
Auszug aus BVerwG, 28.10.2008 - 1 WB 49.07
Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 -und vom 10. Oktober 2002 - BVerwG 1 WB 40.02 - jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 57.78
Anfechtungsantrag - Antrag auf wehrdienstgerichtliche Entscheidung - …
Auszug aus BVerwG, 28.10.2008 - 1 WB 49.07
Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung ist im Falle der Anfechtung einer Maßnahme der Zeitpunkt der Vorlage des Antrags auf gerichtliche Entscheidung an den Senat (stRspr, vgl. Beschluss vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 57.78 - BVerwGE 73, 48 ). - BVerwG, 10.10.2002 - 1 WB 40.02
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …
Auszug aus BVerwG, 28.10.2008 - 1 WB 49.07
Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 -und vom 10. Oktober 2002 - BVerwG 1 WB 40.02 - jeweils m.w.N.). - BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 53.02
Voraussichtliche Verwendungsdauer; Verwendung; Verwendungszeit; Maßnahme; …
Auszug aus BVerwG, 28.10.2008 - 1 WB 49.07
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem vom Antragsteller zitierten Beschluss des Senats vom 22. Januar 2003 (BVerwG - 1 WB 53.02 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 49 = NZWehrr 2004, 161).
- BVerwG, 30.06.2016 - 1 WB 28.15
Versetzungsverfügung; persönliche und familiäre Belange
Rn. 27 Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der angefochtenen Versetzung ist der Zeitpunkt der Vorlage des Antrags auf gerichtliche Entscheidung an den Senat (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - 1 WB 57.78 - BVerwGE 73, 48 , vom 28. Oktober 2008 - 1 WB 49.07 - BVerwGE 132, 234 …und vom 28. Februar 2012 - 1 WB 57.11 - juris Rn. 37). - BVerwG, 22.07.2009 - 1 WB 15.08
Dauerbefehl; Auslandseinsatz; Versammlung der Vertrauenspersonen; …
Rn. 63 Nach der Rechtsprechung des Senats zu § 23 i.V.m. § 20 SBG hat die Unterlassung der gebotenen Anhörung der Vertrauensperson zu einer Personalentscheidung zwar nicht die Unwirksamkeit der Personalentscheidung zur Folge, führt aber zu ihrer Rechtswidrigkeit; soweit der zuständige Vorgesetzte die Personalentscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen hat, leidet diese infolge der unterlassenen Anhörung an einem Ermessensfehler, weil der Vorgesetzte entgegen seiner gesetzlichen Verpflichtung aus § 23 Abs. 2 Satz 2 SBG das Ergebnis der Anhörung nicht in seine Ermessenserwägungen einbeziehen konnte (vgl. Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 = Buchholz 252 § 23 SBG Nr. 2 = NZWehrr 2003, 212, vom 11. Januar 2007 - BVerwG 1 WDS-VR 7.06 - Buchholz 449.7 § 23 SBG Nr. 4 sowie zuletzt vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 49.07 - Buchholz 449.7 § 23 SBG Nr. 7). - BVerwG, 30.10.2018 - 1 WB 25.17
Verletzung der Beteiligungsrechte bei einer Versetzung
Rn. 35 aa) Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 1 WB 49.07 - (BVerwGE 132, 234 Rn. 44) entschieden, dass der Begriff der der Beteiligung unterliegenden "Personalmaßnahmen" im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 1 SBG a.F. (entspricht § 24 Abs. 1 und 2 SBG in der hier maßgeblichen, seit 2. September 2016 geltenden Fassung) nicht identisch ist mit den einzelnen Entscheidungen, die zu deren Verwirklichung ergehen.
- BVerwG, 08.11.2018 - 2 WRB 1.18
Disziplinararrest; Disziplinarmaß; Generalprävention; Maßnahmebemessung; …
Maßgeblich sei, dass die beabsichtigte Personalmaßnahme - für den betroffenen Soldaten erkennbar - nach Anlass, Ziel und Gegenstand im Kern identisch bleibe und auch ein zeitlicher Zusammenhang gewahrt werde (BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 1 WB 49.07 - BVerwGE 132, 234 Rn. 44). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2010 - 1 A 3/09
Annahme eines Anspruchs auf Neubescheidung unmittelbar aus der …
Rn. 22 Vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2008 - 2 C 2.07 -, BVerwGE 132, 234 = juris Rn. 18. - BVerwG, 24.04.2024 - 1 WB 66.22
Wechsel der Rechtsgrundlage erfordert neue Anhörung des Personalrats
Maßgeblich ist, ob die beabsichtigte Personalmaßnahme - für den betroffenen Soldaten erkennbar - nach Anlass, Ziel und Gegenstand im Kern identisch bleibt und ob auch ein zeitlicher Zusammenhang gewahrt wird (BVerwG, Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - 1 WB 49.07 - BVerwGE 132, 234 Rn. 44 …und vom 8. November 2018 - 2 WRB 1.18 - BVerwGE 163, 345 Rn. 16). - BVerwG, 09.02.2012 - 1 WDS-VR 10.11
Antrag auf Verlängerung der befristeten Beurlaubung eines Oberstleutnants zur …
Das ist hier der Zeitpunkt der Vorlage des Antrags auf gerichtliche Entscheidung am 30. Dezember 2011 an den Senat (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 28. Oktober 2008 -BVerwG 1 WB 49.07 - BVerwGE 132, 234 m.w.N.), zu dem auch nach dem Vorbringen des Antragstellers nur noch er für die Nachbesetzung in Betracht kam. - BVerwG, 25.04.2023 - 1 WB 47.21
Spannungsversetzung
Rn. 28 Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung ist im Falle der Anfechtung einer Personalmaßnahme der Zeitpunkt der Vorlage des Antrags auf gerichtliche Entscheidung an den Senat (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - 1 WB 57.78 - BVerwGE 73, 48 , vom 28. Oktober 2008 - 1 WB 49.07 - BVerwGE 132, 234 Rn. 51 …und vom 30. Juni 2016 - 1 WB 28.15 - juris Rn. 27 m. w. N.). - BVerwG, 02.08.2017 - 1 WDS-VR 5.17
Anhörung der Vertrauensperson bzw des Personalrats; Versetzung; vorläufiger …
Rn. 45 (1) Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 1 WB 49.07 - (BVerwGE 132, 234 Rn. 44) entschieden, dass der Begriff der der Beteiligung unterliegenden "Personalmaßnahmen" im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 1 SBG a.F. (entspricht § 24 Abs. 1 und 2 SBG in der seit 2. September 2016 geltenden Fassung) nicht identisch ist mit den einzelnen Entscheidungen, die zu deren Verwirklichung ergehen. - LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2010 - L 13 VS 18/04
Wehrdienstbeschädigung durch Behandlung in einem Bundeswehrkrankenhaus
Selbstverständlich steht ihm hiergegen der Rechtsweg offen (vgl. etwa Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28. Oktober 2008, 1 WB 49/07, BVerwGE 132, 234). - BVerwG, 14.07.2010 - 1 WB 66.09
Hälftige Kostentragungspflicht des Bundes hinsichtlich der notwendigen Auslagen …
- BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 41.13
Versetzung eines Soldaten auf Zeit an einen heimatnahen Standort
- VG Köln, 14.08.2018 - 23 L 1089/18
- BVerwG, 28.02.2012 - 1 WB 57.11
- BVerwG, 28.10.2008 - 1 WB 43.07
- BVerwG, 07.07.2009 - 1 WB 22.09
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".