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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.10.2001 - 1 WB 49.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,33648
BVerwG, 18.10.2001 - 1 WB 49.01 (https://dejure.org/2001,33648)
BVerwG, Entscheidung vom 18.10.2001 - 1 WB 49.01 (https://dejure.org/2001,33648)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Oktober 2001 - 1 WB 49.01 (https://dejure.org/2001,33648)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten - Rückweisung einer Beschwerde wegen Fristversäumnis - Verlängerung der Beschwerdefrist

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.03.2000 - 1 WB 87.99

    Voraussetzung der Verlängerung der Beschwerdefrist wegen fehlender …

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2001 - 1 WB 49.01
    Anhaltspunkte dafür, dass der Antragsteller an der Einhaltung der Frist gemäß § 7 Abs. 1 WBO durch militärischen Dienst oder andere unabwendbare Zufälle gehindert war, sind von ihm weder vorgetragen noch ersichtlich (vgl. hierzu Beschlüsse vom 14. September 1999 - BVerwG 1 WB 18, 19.99 - DÖV 2000, 121> m.w.N. und vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 87.99 -).

    Eine Verlängerung der Beschwerdefrist gemäß § 7 Abs. 2 WBO wegen fehlender Rechtsbehelfsbelehrung kommt ebenfalls nicht in Betracht, da die angefochtene Verfügung als truppendienstliche Erstmaßnahme keiner Rechtsbehelfsbelehrung bedurfte (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1974 - BVerwG 1 WB 47, 75.73 - <BVerwGE 46, 251 [f.]>, vom 4. Dezember 1974 - BVerwG 1 WB 77.73 - <BVerwGE 46, 348 [352]>, vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 87.99 - und vom 30. Januar 2001 - BVerwG 1 WB 121.00 - jeweils m.w.N.).

    Den seinerzeit nicht durch einen Rechtsanwalt vertretenen Antragsteller auf die Frist des § 6 Abs. 1 WBO hinzuweisen, bestand rechtlich keine Veranlassung, da sie bei allen Soldaten als bekannt vorausgesetzt werden kann (vgl. Beschlüsse vom 4. Dezember 1974 - BVerwG 1 WB 77.73 - , vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 87.99 - und vom 30. Januar 2001 - BVerwG 1 WB 121.00 -).

  • BVerwG, 04.12.1974 - I WB 77.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2001 - 1 WB 49.01
    Eine Verlängerung der Beschwerdefrist gemäß § 7 Abs. 2 WBO wegen fehlender Rechtsbehelfsbelehrung kommt ebenfalls nicht in Betracht, da die angefochtene Verfügung als truppendienstliche Erstmaßnahme keiner Rechtsbehelfsbelehrung bedurfte (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1974 - BVerwG 1 WB 47, 75.73 - <BVerwGE 46, 251 [f.]>, vom 4. Dezember 1974 - BVerwG 1 WB 77.73 - <BVerwGE 46, 348 [352]>, vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 87.99 - und vom 30. Januar 2001 - BVerwG 1 WB 121.00 - jeweils m.w.N.).

    Den seinerzeit nicht durch einen Rechtsanwalt vertretenen Antragsteller auf die Frist des § 6 Abs. 1 WBO hinzuweisen, bestand rechtlich keine Veranlassung, da sie bei allen Soldaten als bekannt vorausgesetzt werden kann (vgl. Beschlüsse vom 4. Dezember 1974 - BVerwG 1 WB 77.73 - , vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 87.99 - und vom 30. Januar 2001 - BVerwG 1 WB 121.00 -).

  • BVerwG, 30.01.2001 - 1 WB 121.00

    Tätigkeit als Transporthubschrauberstabsoffizier - Verwendung auf einem …

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2001 - 1 WB 49.01
    Eine Verlängerung der Beschwerdefrist gemäß § 7 Abs. 2 WBO wegen fehlender Rechtsbehelfsbelehrung kommt ebenfalls nicht in Betracht, da die angefochtene Verfügung als truppendienstliche Erstmaßnahme keiner Rechtsbehelfsbelehrung bedurfte (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1974 - BVerwG 1 WB 47, 75.73 - <BVerwGE 46, 251 [f.]>, vom 4. Dezember 1974 - BVerwG 1 WB 77.73 - <BVerwGE 46, 348 [352]>, vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 87.99 - und vom 30. Januar 2001 - BVerwG 1 WB 121.00 - jeweils m.w.N.).

    Den seinerzeit nicht durch einen Rechtsanwalt vertretenen Antragsteller auf die Frist des § 6 Abs. 1 WBO hinzuweisen, bestand rechtlich keine Veranlassung, da sie bei allen Soldaten als bekannt vorausgesetzt werden kann (vgl. Beschlüsse vom 4. Dezember 1974 - BVerwG 1 WB 77.73 - , vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 87.99 - und vom 30. Januar 2001 - BVerwG 1 WB 121.00 -).

  • BVerwG, 25.04.1974 - I WB 47.73

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen eine Prüfungsentscheidung des …

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2001 - 1 WB 49.01
    Eine Verlängerung der Beschwerdefrist gemäß § 7 Abs. 2 WBO wegen fehlender Rechtsbehelfsbelehrung kommt ebenfalls nicht in Betracht, da die angefochtene Verfügung als truppendienstliche Erstmaßnahme keiner Rechtsbehelfsbelehrung bedurfte (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1974 - BVerwG 1 WB 47, 75.73 - <BVerwGE 46, 251 [f.]>, vom 4. Dezember 1974 - BVerwG 1 WB 77.73 - <BVerwGE 46, 348 [352]>, vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 87.99 - und vom 30. Januar 2001 - BVerwG 1 WB 121.00 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 18.99

    Hinderung an der Einhaltung der Begründungsfrist durch "militärischen Dienst, …

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2001 - 1 WB 49.01
    Anhaltspunkte dafür, dass der Antragsteller an der Einhaltung der Frist gemäß § 7 Abs. 1 WBO durch militärischen Dienst oder andere unabwendbare Zufälle gehindert war, sind von ihm weder vorgetragen noch ersichtlich (vgl. hierzu Beschlüsse vom 14. September 1999 - BVerwG 1 WB 18, 19.99 - DÖV 2000, 121> m.w.N. und vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 87.99 -).
  • BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 63.94

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung bei der Bundeswehr - …

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2001 - 1 WB 49.01
    Sofern er in der Folgezeit Kenntnis von Umständen erlangt haben sollte, die geeignet gewesen wären, die Durchführung des Beschwerdeverfahrens zu erleichtern, stellt dies keinen neuen, eigenständigen Beschwerdeanlass im Sinne des § 6 Abs. 1 WBO dar (vgl. Beschlüsse vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 63.94 -, vom 10. März 1998 - BVerwG 1 WB 73.97 - und vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 39.00 - m.w.N.).
  • BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 39.00

    Frist für die Einlegung einer Wehrbeschwerde - Anforderungen an des Bekanntwerden …

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2001 - 1 WB 49.01
    Sofern er in der Folgezeit Kenntnis von Umständen erlangt haben sollte, die geeignet gewesen wären, die Durchführung des Beschwerdeverfahrens zu erleichtern, stellt dies keinen neuen, eigenständigen Beschwerdeanlass im Sinne des § 6 Abs. 1 WBO dar (vgl. Beschlüsse vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 63.94 -, vom 10. März 1998 - BVerwG 1 WB 73.97 - und vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 39.00 - m.w.N.).
  • BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 43.05
    Insbesondere die Kenntnis der Beschwerdefrist nach § 6 Abs. 1 WBO kann bei allen Soldaten - und bei ihren Bevollmächtigten - als bekannt vorausgesetzt werden (vgl. Beschlüsse vom 4. Dezember 1974 - BVerwG 1 WB 77.73 - <BVerwGE 46, 348 [352]>, vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 87.99 -, vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 49.01 - und vom 11. November 2004 - BVerwG 1 WB 33.04 -).
  • BVerwG, 15.05.2003 - 1 WB 11.03

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …

    Soweit er in der Folgezeit Kenntnis von Umständen erlangt hat, die geeignet gewesen wären, die Durchführung seines Beschwerdeverfahrens zu erleichtern, stellt dies keinen neuen, eigenständigen Beschwerdenlass im Sinne des § 6 Abs. 1 WBO dar (Beschlüsse vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 63.94 -, vom 10. März 1998 - BVerwG 1 WB 73.97 -, vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 39.00 - und vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 49.01 -).
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