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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.12.2018 - 1 WB 49.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,48198
BVerwG, 14.12.2018 - 1 WB 49.17 (https://dejure.org/2018,48198)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.2018 - 1 WB 49.17 (https://dejure.org/2018,48198)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 2018 - 1 WB 49.17 (https://dejure.org/2018,48198)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Tenorierung bei Erledigung einer Beschwerde nach Abhilfe unter Anerkennung der Rechtsverfolgungskosten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16a Abs 4 WBO, § 17 Abs 1 S 1 WBO, § 20 Abs 1 WBO, § 23a Abs 2 S 1 WBO, § 155 Abs 1 S 2 VwGO
    Tenorierung bei Erledigung einer Beschwerde nach Abhilfe unter Anerkennung der Rechtsverfolgungskosten

  • Wolters Kluwer

    Referenzgruppenbildung für ein freigestelltes Personalratsmitglied i.R.d. dienstlichen Beurteilung eines Hauptmanns

  • Wolters Kluwer

    Referenzgruppenbildung für ein freigestelltes Personalratsmitglied i.R.d. dienstlichen Beurteilung eines Hauptmanns

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Referenzgruppenbildung für ein freigestelltes Personalratsmitglied i.R.d. dienstlichen Beurteilung eines Hauptmanns

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.05.2018 - 1 WB 22.17

    Abhilfe; Aufhebung; Besetzung des Gerichts; Einstellung des Verfahrens; …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2018 - 1 WB 49.17
    Ist eine Beschwerde allein auf die Aufhebung einer dienstlichen Maßnahme gerichtet, bewirkt deren vollständiger Wegfall, dass sich das Beschwerdeverfahren in der Hauptsache erledigt (BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2018 - 1 WB 22.17 -juris Rn. 24).

    Aufgrund der objektiv eingetretenen Erledigung konnte das Bundesministerium der Verteidigung die Beschwerde auch nicht mehr zurückweisen, sodass die entsprechende Tenorierung im Beschwerdebescheid vom 15. August 2017 zu korrigieren ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2018 - 1 WB 22.17 - juris Rn. 23 und Tenor).

  • BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 59.13

    Antragsänderung; Klageänderung; Gerichtliches Wehrbeschwerdeverfahren.

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2018 - 1 WB 49.17
    Es fehlt an der erforderlichen Identität von Beschwerdegegenstand und Antragsgegenstand (BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 2 Rn. 36).
  • BVerwG, 28.09.2016 - 1 WB 43.15

    Heeresfliegertruppe; Zukunftspersonal; Personalauswahl; Auswahlkonferenz; …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2018 - 1 WB 49.17
    Die Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte ist dafür nicht eröffnet, weil sie nach § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO nicht zur Entscheidung über Streitigkeiten um Geld- und Sachbezüge im Sinne des § 30 SG berufen sind (BVerwG, Beschluss vom 28. September 2016 - 1 WB 43.15 - juris Rn. 41).
  • BVerwG, 14.12.2018 - 1 WB 32.18

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Referenzgruppenbildung; Mindestgröße

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2018 - 1 WB 49.17
    Gegen die dritte Referenzgruppenbildung vom 8. Juni 2018 (gebilligt am 29. Juni 2018) ist nach erfolgloser Beschwerde der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt worden; dieses Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 1 WB 32.18 geführt.
  • BVerwG, 24.09.2026 - 1 WB 59.26
    Streitigkeiten um die Geld- und Sachbezüge sowie um die Versorgung eines Soldaten und in diesem Zusammenhang auch um eine besoldungs- und versorgungsrechtliche Schadlosstellung gehören zu der Rechtsmaterie, die in § 30 SG geregelt ist (…BVerwG, Beschlüsse vom 27. August 2015 - 1 WB 16.15 - juris Rn. 22 m. w. N., vom 28. September 2016 - 1 WB 43.15 - juris Rn. 42 f. und vom 14. Dezember 2018 - 1 WB 49.17 - juris Rn. 16 m. w. N.).
  • BVerwG, 22.09.2026 - 1 WB 75.25
    Streitigkeiten um die Geld- und Sachbezüge sowie um die Versorgung eines Soldaten und in diesem Zusammenhang auch um eine besoldungs- und versorgungsrechtliche Schadlosstellung gehören zu der Rechtsmaterie, die in § 30 SG geregelt ist (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. August 2015 - 1 WB 16.15 - juris Rn. 22 m. w. N., vom 28. September 2016 - 1 WB 43.15 - juris Rn. 42 f. und vom 14. Dezember 2018 - 1 WB 49.17 - juris Rn. 16 m. w. N.).
  • BVerwG, 24.09.2026 - 1 WB 43.25
    Rn. 24 Ist eine Beschwerde allein auf die Aufhebung einer dienstlichen Maßnahme gerichtet, bewirkt deren vollständiger Wegfall, dass sich das Beschwerdeverfahren in der Hauptsache erledigt (…BVerwG, Beschlüsse vom 22. Mai 2018 - 1 WB 22.17 - juris Rn. 24 und vom 14. Dezember 2018 - 1 WB 49.17 - juris Rn. 11 ).
  • BVerwG, 25.02.2020 - 1 WB 64.19

    Fehlende sachliche Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte für einen auf finanzielle …

    Streitigkeiten um die Geld- und Sachbezüge sowie um die Versorgung eines Soldaten und in diesem Zusammenhang auch um eine besoldungs- und versorgungsrechtliche Schadlosstellung gehören zu der Rechtsmaterie, die in § 30 SG geregelt ist (…BVerwG, Beschlüsse vom 27. August 2015 - 1 WB 16.15 - juris Rn. 22 m.w.N., vom 28. September 2016 - 1 WB 43.15 - juris Rn. 42 f. und vom 14. Dezember 2018 - 1 WB 49.17 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.07.2019 - 1 WDS-VR 4.19

    Vorläufiger Rechtsschutz in einem Konkurrentenstreit um die Besetzung eines …

    Die Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte ist dafür nicht eröffnet, weil sie nach § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO nicht zur Entscheidung über Streitigkeiten um Geld- und Sachbezüge im Sinne des § 30 SG berufen sind (BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 2018 - 1 WB 49.17 - juris Rn. 16 m.w.N.).
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