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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.09.1979 - 1 WB 49.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,3937
BVerwG, 19.09.1979 - 1 WB 49.78 (https://dejure.org/1979,3937)
BVerwG, Entscheidung vom 19.09.1979 - 1 WB 49.78 (https://dejure.org/1979,3937)
BVerwG, Entscheidung vom 19. September 1979 - 1 WB 49.78 (https://dejure.org/1979,3937)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.12.1970 - I WB 93.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1979 - 1 WB 49.78
    Eine Verweisung an ein allgemeines Verwaltungsgericht (§ 18 Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 2 WBO) kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil sie die Zulässigkeit der Antragserweiterung voraussetzt (BVerwG Beschluß vom 23. Dezember 1970 - 1 WB 93/70), die hier zu verneinen ist.
  • BVerwG, 16.12.1975 - 1 WB 57.75

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1979 - 1 WB 49.78
    Das hat der Senat auch bereits für den hier gegebenen Fall entschieden, daß der Antragsteller Umstände, die er zunächst nur zur Begründung für ein bestimmtes Begehren angeführt hat, später - im Verlaufe des gerichtlichen Antragsverfahrens - zum Gegenstand eines eigenen Antrags macht (BVerwG Beschluß vom 16. Dezember 1975 - 1 WB 57/75).
  • BVerwG, 24.02.1976 - I WB 113.74

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1979 - 1 WB 49.78
    Sie ist unzulässig, denn ein der Klageerweiterung anderer Verfahrensarten entsprechendes Rechtsinstitut ist der Wehrbeschwerdeordnung fremd (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl.Beschluß vom 24. Februar 1976 - 1 WB 113/74).
  • BVerwG, 25.02.1992 - 1 WB 81.91

    Voraussetzungen für die Einweisung in eine Fördergruppe - Anforderungen eines …

    Die nachträgliche - nämlich mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 30. April 1990 - Verselbständigung seiner Ausführungen zu besonderen Verpflichtungsanträgen ist, wie ausgeführt, unzulässig (vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 1975 - BVerwG 1 WB 57.75 - und vom 19. September 1979 - BVerwG 1 WB 49.78 -).
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