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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.07.1992 - 1 WB 49.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,11631
BVerwG, 16.07.1992 - 1 WB 49.92 (https://dejure.org/1992,11631)
BVerwG, Entscheidung vom 16.07.1992 - 1 WB 49.92 (https://dejure.org/1992,11631)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juli 1992 - 1 WB 49.92 (https://dejure.org/1992,11631)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Einberufung zur Eignungsübung bei der Bundeswehr - Antrag auf Entlassung aus dem Dienstverhältnis eines Berufssoldaten - Ausscheiden eines Soldaten aus dem Dienstverhältnis wegen besonderer sozialer Härten

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.05.1992 - 1 WB 137.91

    Wehrrecht - Sonderurlaub - Nebentätigkeitsgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1992 - 1 WB 49.92
    Je länger der beantragte Sonderurlaub ist, um so stärker wird das öffentliche Interesse an der vollen Dienstleistung berührt und um so höhere Anforderungen sind demgemäß an die Gewichtigkeit und Schutzwürdigkeit des geltend gemachten Urlaubsgrundes zu stellen (Beschluß vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 -).

    Handelt es sich um einen längeren Urlaub, wie hier im Verfahren in der Hauptsache um fünf Jahre, können die persönlichen Belange des Soldaten - das heißt hier sein Interesse, schon jetzt einen Zivilberuf aufzunehmen - als wichtiger Grund im Sinne des § 13 SUrlV nur dann anerkannt werden, wenn der Soldat sich in einer Ausnahmesituation befindet, die sich als wirkliche Zwangslage darstellt (Beschlüsse vom 28. März 1991 - BVerwG 1 WB 16.91 -, vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 - und vom 17. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 46.92 -).

  • BVerwG, 17.06.1992 - 1 WB 46.92

    Anspruch eines Soldaten auf Sonderurlaub - Vorbereitung des Berufswechsels eines …

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1992 - 1 WB 49.92
    Würde der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung, wie hier, das in der Hauptsache verfolgte Ziel letztlich erreichen, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Verfahrens in der Hauptsache ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. Beschluß vom 17. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 46.92 - m.w.N.).

    Handelt es sich um einen längeren Urlaub, wie hier im Verfahren in der Hauptsache um fünf Jahre, können die persönlichen Belange des Soldaten - das heißt hier sein Interesse, schon jetzt einen Zivilberuf aufzunehmen - als wichtiger Grund im Sinne des § 13 SUrlV nur dann anerkannt werden, wenn der Soldat sich in einer Ausnahmesituation befindet, die sich als wirkliche Zwangslage darstellt (Beschlüsse vom 28. März 1991 - BVerwG 1 WB 16.91 -, vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 - und vom 17. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 46.92 -).

  • BVerwG, 26.10.1973 - I WB 85.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1992 - 1 WB 49.92
    Die Beurteilung der Frage, ob ein wichtiger Grund für die Gewährung des Sonderurlaubs gegeben ist, unterliegt in vollem Umfang gerichtlicher Nachprüfung (Beschluß vom 26. Oktober 1973 - BVerwG 1 WB 85.73 - <BVerwGE 46, 173 [f.]> m.w.N.).
  • BVerwG, 28.03.1991 - 1 WB 16.91

    Anspruch eines Zeitsoldaten auf Gewährung von Sonderurlaub zum Antritt einer …

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1992 - 1 WB 49.92
    Handelt es sich um einen längeren Urlaub, wie hier im Verfahren in der Hauptsache um fünf Jahre, können die persönlichen Belange des Soldaten - das heißt hier sein Interesse, schon jetzt einen Zivilberuf aufzunehmen - als wichtiger Grund im Sinne des § 13 SUrlV nur dann anerkannt werden, wenn der Soldat sich in einer Ausnahmesituation befindet, die sich als wirkliche Zwangslage darstellt (Beschlüsse vom 28. März 1991 - BVerwG 1 WB 16.91 -, vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 - und vom 17. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 46.92 -).
  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 46.95

    Recht der Soldaten: Voraussetzungen für den Anspruch auf Verlängerung eines …

    Je länger der Sonderurlaub dauern soll, um so stärker wird das öffentliche Interesse an der vollen Dienstleistung berührt und um so höhere Anforderungen sind demgemäß an die Gewichtigkeit und Schutzwürdigkeit des geltend gemachten Urlaubsgrunds zu stellen (Beschluß vom 16. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 49.92 - m.w.N.).

    Handelt es sich um einen längeren Urlaub, so können die persönlichen Belange des Soldaten - hier an der Erhaltung der Arztpraxis seiner Ehefrau - als wichtiger Grund im Sinne von § 13 Abs. 1 Satz 1 SUrlV das dienstliche Interesse an der Dienstleistung des Soldaten nur dann überwiegen, wenn sich der Soldat in einer Ausnahmesituation befindet, die sich als wirkliche und nicht von ihm zu vertretende Zwangslage darstellt (…vgl. Beschlüsse vom 28. März 1991 - BVerwG 1 WB 16.91 -, vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 - (a.a.O.), vom 17. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 46.92 - und vom 16. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 49.92 -).

  • BVerwG, 24.08.1993 - 1 WB 56.93

    Urlaubsrecht - Sonderurlaub - Kassenärztliche Praxis - Zulassung

    Würde der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung, wie hier, das in der Hauptsache verfolgte Ziel letztlich erreichen, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Verfahrens in der Hauptsache ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. Beschluß vom 16. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 49.92 - m.w.N.).

    Handelt es sich um einen längeren Urlaub, wie hier im Verfahren in der Hauptsache um fünf Jahre und neun Monate, können die persönlichen Belange des Soldaten - d.h. hier sein Interesse, schon jetzt einen Zivilberuf aufzunehmen - als wichtiger Grund im Sinne des § 13 SUrlV nur dann anerkannt werden, wenn der Soldat sich in einer Ausnahmesituation befindet, die sich als wirkliche Zwangslage darstellt (Beschlüsse vom 28. März 1991 - BVerwG 1 WB 16.91 -, vom 19. Mai 1992 -BVerwG 1 WB 137.91 -, vom 17. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 46.92 - und vom 16. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 49.92 -).

  • BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 101.94

    Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags eines Zeitsoldaten - …

    Handelt es sich - wie im vorliegenden Fall - um einen Urlaub von mehr als einem Jahr, können persönliche Belange des Soldaten nur dann als wichtiger Grund im Sinne des § 13 SUrlV anerkannt werden, wenn dieser sich in einer Ausnahmesituation befindet, die sich als wirkliche Zwangslage darstellt (Beschlüsse vom 28. März 1991 - BVerwG 1 WB 16.91 -, vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 -, vom 17. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 46.92 -, vom 16. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 49.92 - und vom 24. August 1993 - BVerwG 1 WB 56.93 - <BVerwGE 93, 389 [391]>).
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