Rechtsprechung
| BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 5.03 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes (OffzMilFD) - Anforderungen an den medizinischen Befund eines Berufssoldaten - Bestehen medizinischer Bedenken gegen eine Zulassung zur Offizierslaufbahn
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 21.02.2002 - 1 WB 73.01
Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des …
Auszug aus BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 5.03
Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 67.99 - m.w.N., vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 38, 39.01 -, vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 1 WB 59.01 - und vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 73.01 -).Im Rahmen der Beurteilung der gesundheitlichen Eignung eines Soldaten für eine bestimmte Verwendung steht der zuständigen Stelle ein - gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer - Beurteilungsspielraum zu (Beschlüsse vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 111.94 - , vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 67.99 - und vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 73.01 -).
Dahinter müssen private oder privatärztliche Einschätzungen der Verwendungsfähigkeit des Soldaten zurücktreten (vgl. Beschlüsse vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 45.99 -
NZWehrr 2000, 35 = ZBR 2000, 96>, vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 73.01 - und vom 14. November 2002 - BVerwG 1 WB 33.02 -). - BVerwG, 30.08.1995 - 1 WB 111.94
Zulassungsvoraussetzungen zu einer bestimmten Soldatenlaufbahn - Gesundheitliche …
Auszug aus BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 5.03
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist es grundsätzlich gerechtfertigt, bei der hohen Verantwortung, die ein Offizier in der Bundeswehr zu tragen hat, und bei den Anforderungen, die an ihn gestellt werden, neben der erforderlichen fachlichen Qualifikation auch die körperliche Einsatzfähigkeit bei der Entscheidung über die Zulassung zu berücksichtigen (vgl. Beschlüsse vom 26. Juni 1986 - BVerwG 1 WB 128.85 - <BVerwGE 83, 200>, vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 111.94 - und vom 24. Juni 1997 - BVerwG 1 WB 117.96 -).Im Rahmen der Beurteilung der gesundheitlichen Eignung eines Soldaten für eine bestimmte Verwendung steht der zuständigen Stelle ein - gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer - Beurteilungsspielraum zu (Beschlüsse vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 111.94 - , vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 67.99 - und vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 73.01 -).
- BVerwG, 27.01.2000 - 1 WB 67.99
Anspruch des Soldaten auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung aus …
Auszug aus BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 5.03
Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 67.99 - m.w.N., vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 38, 39.01 -, vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 1 WB 59.01 - und vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 73.01 -).Im Rahmen der Beurteilung der gesundheitlichen Eignung eines Soldaten für eine bestimmte Verwendung steht der zuständigen Stelle ein - gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer - Beurteilungsspielraum zu (Beschlüsse vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 111.94 - , vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 67.99 - und vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 73.01 -).
- BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85
Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs …
Auszug aus BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 5.03
Auf eine Beweiserhebung kann verzichtet werden, wenn es für die Entscheidung auf die Beweistatsache wegen Unerheblichkeit nicht ankommt (vgl. Urteil vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - <BVerwGE 77, 150 [156 f.]>;… Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., § 86, RNr. 21). - BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …
Auszug aus BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 5.03
Das mit einem entsprechenden Antrag befasste Gericht kann daher nur prüfen, ob der Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung der Zulassung zu der von ihm angestrebten Laufbahn durch Überschreitung oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit eingeräumten Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; Beschluss vom 30. Juli 1980 -BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>). - BVerwG, 26.06.1986 - 1 WB 128.85
Nichteignung eines Offiziersanwärters - Verurteilung eines Offiziersbewerbers - …
Auszug aus BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 5.03
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist es grundsätzlich gerechtfertigt, bei der hohen Verantwortung, die ein Offizier in der Bundeswehr zu tragen hat, und bei den Anforderungen, die an ihn gestellt werden, neben der erforderlichen fachlichen Qualifikation auch die körperliche Einsatzfähigkeit bei der Entscheidung über die Zulassung zu berücksichtigen (vgl. Beschlüsse vom 26. Juni 1986 - BVerwG 1 WB 128.85 - <BVerwGE 83, 200>, vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 111.94 - und vom 24. Juni 1997 - BVerwG 1 WB 117.96 -). - BVerwG, 19.12.2001 - 1 WB 59.01
Begründetheit der Beschwerde eines Offiziersanwärters über die Ablehnung eines …
Auszug aus BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 5.03
Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 67.99 - m.w.N., vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 38, 39.01 -, vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 1 WB 59.01 - und vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 73.01 -). - BVerwG, 14.11.2002 - 1 WB 33.02
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …
Auszug aus BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 5.03
Dahinter müssen private oder privatärztliche Einschätzungen der Verwendungsfähigkeit des Soldaten zurücktreten (vgl. Beschlüsse vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 45.99 -NZWehrr 2000, 35 = ZBR 2000, 96>, vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 73.01 - und vom 14. November 2002 - BVerwG 1 WB 33.02 -). - BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 45.99
Verhältnis der Kompetenzen von Facharzt und Schiffsarzt im Hinblick auf die …
Auszug aus BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 5.03
Dahinter müssen private oder privatärztliche Einschätzungen der Verwendungsfähigkeit des Soldaten zurücktreten (vgl. Beschlüsse vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 45.99 -NZWehrr 2000, 35 = ZBR 2000, 96>, vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 73.01 - und vom 14. November 2002 - BVerwG 1 WB 33.02 -). - BVerwG, 24.06.1997 - 1 WB 117.96
Antrag auf Aufhebung der Rückführung in die Laufbahn der Unteroffiziere - …
Auszug aus BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 5.03
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist es grundsätzlich gerechtfertigt, bei der hohen Verantwortung, die ein Offizier in der Bundeswehr zu tragen hat, und bei den Anforderungen, die an ihn gestellt werden, neben der erforderlichen fachlichen Qualifikation auch die körperliche Einsatzfähigkeit bei der Entscheidung über die Zulassung zu berücksichtigen (vgl. Beschlüsse vom 26. Juni 1986 - BVerwG 1 WB 128.85 - <BVerwGE 83, 200>, vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 111.94 - und vom 24. Juni 1997 - BVerwG 1 WB 117.96 -).
- BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 25.06
Laufbahn; Zulassungstermin; rückwirkende Zulassung.
Die dagegen eingelegte Beschwerde und der anschließende Antrag auf gerichtliche Entscheidung blieben ohne Erfolg (Beschluss vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 5.03 -).Überdies habe der BMVg - PSZ I 7 - in seiner Stellungnahme vom 17. März 2003 im Verfahren BVerwG 1 WB 5.03 diese Möglichkeit im Rahmen einer Gleichstellung mit den damals ausgewählten Soldaten explizit in Aussicht gestellt.
Mit diesen Ausführungen habe der Antragsteller - auch im Hinblick auf die rechtskräftige Entscheidung des Senats im Verfahren BVerwG 1 WB 5.03 - ausdrücklich eingeräumt, dass er hinsichtlich des Zeitpunktes seiner Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD nicht in seinen Rechten verletzt sei.
Die Beschwerdeakte des BMVg - PSZ I 7 - 193/06 -, die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A bis D, sowie die Gerichtsakten BVerwG 1 WB 5.03 und BVerwG 1 WB 62.04 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
Rn. 25 Der Antragsteller beruft sich auf eine Zusicherung des BMVg, die dieser am 17. März 2003 im Verfahren BVerwG 1 WB 5.03 abgegeben habe.
Wie sich aus dem Gesamtzusammenhang des Schreibens ergibt, war die Erklärung des BMVg vom 17. März 2003 auf das laufende gerichtliche Verfahren (BVerwG 1 WB 5.03 ) bezogen.
Mit der abschließenden Entscheidung in dem Verfahren BVerwG 1 WB 5.03 hat sich zugleich die Erklärung des BMVg erledigt.
Bezüglich des Zulassungstermins 1. Oktober 2002 steht wegen des Senatsbeschlusses vom 24. Juni 2003 (BVerwG 1 WB 5.03 ) rechtskräftig fest, dass der Antragsteller zu Recht nicht zugelassen wurde.
- BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 12.07
Laufbahn; Eignung; Verwaltungspraxis; Selbstbindung.
Dies gilt nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes (Beschlüsse vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 1 WB 59.01 - Buchholz 236.11 § 30 SLV Nr. 4 und vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 5.03 - m.w.N.).Die wehrdienstgerichtliche Überprüfung beschränkt sich deshalb darauf zu kontrollieren, ob der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige Stelle den Antragsteller mit der Ablehnung der Zulassung zu der von ihm angestrebten Laufbahn durch Überschreitung oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt haben (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob dabei die gesetzlichen Grenzen des diesen Stellen insoweit eingeräumten Ermessens überschritten worden sind oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (§ 114 VwGO analog;… Beschlüsse vom 19. Dezember 2001 a.a.O. und vom 24. Juni 2003 a.a.O.).
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist es grundsätzlich gerechtfertigt, bei der hohen Verantwortung, die ein Offizier in der Bundeswehr zu tragen hat, und bei den Anforderungen, die an ihn gestellt werden, neben der erforderlichen fachlichen Qualifikation auch die körperliche Einsatzfähigkeit bei der Entscheidung über die Zulassung zu berücksichtigen (Beschlüsse vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 111.94 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 13 und vom 24. Juni 2003 a.a.O. m.w.N.).
Rn. 23 Im Rahmen der Beurteilung der gesundheitlichen Eignung eines Soldaten für eine bestimmte Verwendung steht der zuständigen Stelle ein - gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer - Beurteilungsspielraum zu (…Beschlüsse vom 30. August 1995 a.a.O., vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 73.01 - und vom 24. Juni 2003 a.a.O.).
- BVerwG, 24.02.2005 - 1 WB 58.04
Eignung; Laufbahn; Offizier des Truppendienstes; Gesundheit; militärärztliche …
Das mit einem Zulassungs- oder Übernahmeantrag befasste Gericht kann insofern nur prüfen, ob der zuständige Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung der Zulassung zu der von ihm angestrebten Laufbahn durch Überschreitung oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), bzw. ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit eingeräumten Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> und vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 5.03 -).Der Senat kann insoweit nur prüfen, ob die zuständige Stelle den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (vgl. u.a. Beschlüsse vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 111.94 - , vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 5.03 - und vom 14. Juli 2004 - BVerwG 1 WB 4.04 -
jeweils m.w.N.). In diesem Rahmen hat der Senat auch zu prüfen, ob die ärztlichen Stellungnahmen schlüssig und in sich widerspruchsfrei sind und sich prognostisch zu den künftigen gesundheitlichen Belastungen des betroffenen Soldaten äußern (Beschluss vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 5.03 -).
- BVerwG, 20.06.2005 - 1 WB 60.04
Befugnisse der gewählten Soldaten eines Personalrates in einer nach § 49 Abs. 1 …
Dies gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn OffzMilFD (stRspr: vgl. u.a. Beschlüsse vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 67.99 - m.w.N., vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 38, 39.01 -, vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 1 WB 59.01 -ZBR 2003, 250>, vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 5.03 - und vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 55.04 -. - BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 9.05
Zulassung; Laufbahnzulassung; charakterliche Eignung; Eignung; Prognose; …
Nach mehrfacher Mitteilung des BMVg in vergleichbaren Verfahren (u.a. BVerwG 1 WB 73.01, BVerwG 1 WB 5.03, BVerwG 1 WB 55.04 und BVerwG 1 WB 60.04) kann eine nachträgliche Zulassung aufgrund einer Ausnahmegenehmigung noch erfolgen, wenn der Antrag des Antragstellers in der Sache erfolgreich wäre.Dies gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD (stRspr.: vgl. u.a. Beschlüsse vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 5.03 - und vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 55.04 -).
- BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 28.03
Laufbahn; Feldwebel; Eignung; Beurteilungsspielraum; Disziplinarbußen; …
Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zu einer be-stimmten Laufbahn oder über den Wechsel einer Laufbahn (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1999 BVerwG 1 WB 12.99, vom 27. Januar 2000 BVerwG 1 WB 67.99 m. w. N., vom 19. Dezember 2001 BVerwG 1 WB 59.01 und vom 24. Juni 2003 BVerwG 1 WB 5.03).Das mit einem entsprechenden Antrag befasste Gericht kann daher nur prüfen, ob der Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung der Zulassung zu der von ihm angestrebten Laufbahn durch Überschreitung oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), bzw. ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit eingeräumten Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; Beschlüsse vom 30. Juni 1980 BVerwG 1 WB 79.79, vom 22. Juli 1999 BVerwG 1 WB 12.99 und vom 24. Juni 2003 BVerwG 1 WB 5.03).
- BVerwG, 23.06.2004 - 1 WB 49.03
Berufung in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit - Voraussetzungen einer …
Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zu einer bestimmten Laufbahn oder über den Wechsel einer Laufbahn (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 12.99 -NZWehrr 2000, 123>, vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 67.99 - m.w.N., vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 1 WB 59.01 - und vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 5.03 -). Das mit einem entsprechenden Antrag befasste Gericht kann daher nur prüfen, ob der Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung der Zulassung zu der von ihm angestrebten Laufbahn durch Überschreitung oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), bzw. ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit eingeräumten Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; Beschlüsse vom 30. Juni 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>, vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 12.99 - und vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 5.03 -).
- BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 24.03
Laufbahn; Offizier; Offizierbewerberprüfzentrale; Eignung; Beurteilungsspielraum; …
Das mit einem Zulassungs- oder Übernahmeantrag befasste Gericht kann insofern nur prüfen, ob der zuständige Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung der Zulassung zu der von ihm angestrebten Laufbahn durch Überschreitung oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), bzw. ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit eingeräumten Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> und vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 5.03 -). - BVerwG, 10.03.2005 - 1 WB 55.04 Nach wiederholter Mitteilung des BMVg - u.a. in den Verfahren BVerwG 1 WB 73.01, BVerwG 1 WB 5.03 und zuletzt BVerwG 1 WB 60.04 - könnte eine nachträgliche Zulassung aufgrund einer Ausnahmegenehmigung noch erfolgen, wenn der Antrag des Antragstellers in der Sache erfolgreich wäre.
Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 67.99 - m.w.N., vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 38, 39.01 -, vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 1 WB 59.01 - , vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 73.01 - und vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 5.03 -).
- BVerwG, 01.09.2005 - 1 WB 18.05
Betreuungsurlaub; Elternzeit; Nutzen-Kosten-Relation; Pflege und Erziehung der …
Diese Ermessensentscheidung kann der Senat nur daraufhin überprüfen, ob der zuständige Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung des Betreuungsurlaubes durch Überschreitung oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), bzw. ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit eingeräumten Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> und vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 5.03 - ). - BVerwG, 28.03.2006 - 1 WB 33.05
Freistellung vom militärischen Dienst; personeller Überhang; vorgezogene …
- BVerwG, 10.03.2005 - 1 WB 42.04
Betreuungsurlaub; Elternzeit; Ermessen; Verwendungszeitraum.
- BVerwG, 14.07.2004 - 1 WB 4.04
Wehrfliegerverwendungsfähigkeit; gesundheitliche Eignung; Tauglichkeit; …
- BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 25.05
- BVerwG, 08.03.2007 - 1 WB 38.06
Bedarfsermittlung; Fachausbildung; Freistellung vom militärischen Dienst; …
- BVerwG, 10.03.2004 - 1 WB 37.03
Ausnahmegenehmigung für die Verwendung eines Soldaten im Flugberatungsdienst - …
- BVerwG, 11.05.2006 - 1 WB 38.05
- BVerwG, 01.08.2006 - 1 WDS-VR 3.06
- BVerwG, 20.06.2005 - 1 WB 62.04
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