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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.08.2024 - 1 WB 5.24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,28721
BVerwG, 29.08.2024 - 1 WB 5.24 (https://dejure.org/2024,28721)
BVerwG, Entscheidung vom 29.08.2024 - 1 WB 5.24 (https://dejure.org/2024,28721)
BVerwG, Entscheidung vom 29. August 2024 - 1 WB 5.24 (https://dejure.org/2024,28721)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    WBO § 17 Abs. 1 und 3, § 21 Abs. 2; SG § 34; Zentralvorschrift A1-271/5-8901 Nr. 512 Buchst. i
    Erfolgreicher Antrag gegen die Ablösung von der EUROFIGHTER-Ausbildung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Ablösung von der EUROFIGHTER-Ausbildung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Erfolgreicher Antrag gegen die Ablösung von der EUROFIGHTER-Ausbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolgreicher Antrag eines Berufssoldaten gegen die Ablösung von der Waffensystemausbildung für Luftfahrzeugführer EUROFIGHTER; Lehrgangsteilnahme bei der spanischen Luftwaffe im Rahmen der "Technischen Absprache zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung der ...

  • datenbank.nwb.de

    Erfolgreicher Antrag gegen die Ablösung von der EUROFIGHTER-Ausbildung

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 14.12.2017 - 1 WB 42.16

    Zuordnung zum Zukunftspersonal; Querversetzung

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2024 - 1 WB 5.24
    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen über die Verwendung eines Soldaten (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - juris Rn. 8 m. w. N. und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 42.16 - juris Rn. 32 m. w. N.).

    Die gerichtliche Überprüfung richtet sich auch darauf, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung im Wege der Selbstbindung in Erlassen und Richtlinien festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind, wie sie sich hier insbesondere aus der ZV A1-271/5-8901 ergeben (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 42.16 - juris Rn. 32).

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 WB 2.19

    Beschwerden nach der WBO in truppendienstlichen Angelegenheiten; Anspruch auf …

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2024 - 1 WB 5.24
    Rn. 31 a) Das Beschwerderecht gehört zu den im Zweiten Unterabschnitt des Ersten Abschnitts des Soldatengesetzes erwähnten Rechten, die mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 17 Abs. 1 i. V. m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO geltend gemacht werden können (BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 1 WB 2.19 - juris Rn. 23 m. w. N.).

    Das Beschwerderecht gibt nicht nur einen Anspruch auf einen den Vorgaben der §§ 12, 13 WBO entsprechenden Beschwerdebescheid (BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 1 WB 2.19 - juris Rn. 24), es richtet sich auch auf die Einhaltung der Vorgaben zur Zuständigkeit aus § 9 und § 16 Abs. 3 WBO.

  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02

    Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz; …

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2024 - 1 WB 5.24
    Die gerichtliche Überprüfung richtet sich auch darauf, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung im Wege der Selbstbindung in Erlassen und Richtlinien festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind, wie sie sich hier insbesondere aus der ZV A1-271/5-8901 ergeben (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 …und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 42.16 - juris Rn. 32).
  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02

    Versetzung; förderliche Verwendung; Verzicht auf laufbahnorientierte Förderung; …

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2024 - 1 WB 5.24
    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen über die Verwendung eines Soldaten (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - juris Rn. 8 m. w. N. …und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 42.16 - juris Rn. 32 m. w. N.).
  • BVerwG, 23.10.2012 - 1 WB 59.11

    Dienstliche Maßnahme; Borddienstverwendungsfähigkeit; …

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2024 - 1 WB 5.24
    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - juris Rn. 27…, vom 25. September 2014 - 1 WB 49.13 - juris Rn. 21 …und vom 2. September 2020 - 1 WB 57.19 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 09.08.2007 - 1 WB 51.06

    Dienstaufsicht; Dienstaufsichtsbeschwerde; Maßnahme.

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2024 - 1 WB 5.24
    Rn. 36 Nicht zu den isoliert anfechtbaren truppendienstlichen Maßnahmen gehören des weiteren Rechtsauskünfte oder rechtliche Informationen (…vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 27. Mai 2009 - 1 WB 18.09 - Rn. 19, 20, vom 22. März 2011 - 1 WB 9.11 - Rn. 31 jeweils m. w. N. …und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 10.17 - juris Rn. 19) und das Ergebnis oder die Durchführung einer dienstaufsichtlichen Prüfung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. August 2007 - 1 WB 51.06 - juris Rn. 20…, vom 23. Mai 2019 - 1 WB 8.19 - juris Rn. 19 m. w. N. …und vom 26. November 2020 - 1 WB 75.19 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 25.09.2014 - 1 WB 49.13

    Dienstliche Maßnahme; Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit; …

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2024 - 1 WB 5.24
    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (…stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - juris Rn. 27, vom 25. September 2014 - 1 WB 49.13 - juris Rn. 21 …und vom 2. September 2020 - 1 WB 57.19 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 14.12.2017 - 1 WB 10.17

    Wehrdienstgerichtlich anfechtbare dienstliche Maßnahme; Antwortschreiben als …

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2024 - 1 WB 5.24
    Rn. 36 Nicht zu den isoliert anfechtbaren truppendienstlichen Maßnahmen gehören des weiteren Rechtsauskünfte oder rechtliche Informationen (…vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 27. Mai 2009 - 1 WB 18.09 - Rn. 19, 20, vom 22. März 2011 - 1 WB 9.11 - Rn. 31 jeweils m. w. N. und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 10.17 - juris Rn. 19) und das Ergebnis oder die Durchführung einer dienstaufsichtlichen Prüfung (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. August 2007 - 1 WB 51.06 - juris Rn. 20…, vom 23. Mai 2019 - 1 WB 8.19 - juris Rn. 19 m. w. N. …und vom 26. November 2020 - 1 WB 75.19 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 02.09.2020 - 1 WB 57.19

    Kompetenzbereich; Planungs- und Steuerungsinstrument; dienstliche Maßnahme; …

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2024 - 1 WB 5.24
    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (…stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - juris Rn. 27…, vom 25. September 2014 - 1 WB 49.13 - juris Rn. 21 und vom 2. September 2020 - 1 WB 57.19 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 23.05.2019 - 1 WB 8.19

    Unterlassen weiterer disziplinarer Ermittlungen gegen einen Vorgesetzten durch …

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2024 - 1 WB 5.24
    Rn. 36 Nicht zu den isoliert anfechtbaren truppendienstlichen Maßnahmen gehören des weiteren Rechtsauskünfte oder rechtliche Informationen (…vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 27. Mai 2009 - 1 WB 18.09 - Rn. 19, 20, vom 22. März 2011 - 1 WB 9.11 - Rn. 31 jeweils m. w. N. …und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 10.17 - juris Rn. 19) und das Ergebnis oder die Durchführung einer dienstaufsichtlichen Prüfung (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. August 2007 - 1 WB 51.06 - juris Rn. 20, vom 23. Mai 2019 - 1 WB 8.19 - juris Rn. 19 m. w. N. …und vom 26. November 2020 - 1 WB 75.19 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 15.12.2022 - 1 WB 17.22

    Antrag gegen isolierte Unterbringung

  • BVerwG, 26.11.2020 - 1 WB 75.19

    Sachprüfung der angefochtenen dienstlichen Maßnahmen im Zeitpunkt ihrer …

  • BVerwG, 22.03.2011 - 1 WB 9.11

    Zuläsigkeit eines Antrags zur Verpflichtung des Bundesverteidigungsministers zur …

  • BVerwG, 27.05.2009 - 1 WB 18.09
  • BVerwG, 28.08.2025 - 1 WB 33.24
    Rn. 22 Zwar handelt es sich bei der Ablösung von dem Lehrgang ebenso wie bei der Herausnahme aus dem 91. und der Zuordnung zum 92. Offizieranwärterjahrgang um truppendienstliche Maßnahmen (…vgl. zu ersterem BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juli 2004 - 1 WDS-VR 3.04 - juris Rn. 4 und vom 29. August 2024 - 1 WB 5.24 - juris Rn. 37; zu letzterem BVerwG, Beschlüsse vom 1. Oktober 1997 - 1 WB 15.97 - BVerwGE 113, 148 …und vom 22. Mai 2025 - 1 WB 19.24 - juris Rn. 25).

    Das gilt nicht nur für die Versetzung auf einen anderen Dienstposten, sondern auch für die ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Fortsetzung einer begonnenen Ausbildung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2024 - 1 WB 5.24 - juris Rn. 52).

    Die gerichtliche Überprüfung richtet sich auch darauf, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung im Wege der Selbstbindung in Erlassen und Richtlinien festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 , vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 42.16 - juris Rn. 32 und vom 29. August 2024 - 1 WB 5.24 - juris Rn. 53).

  • BVerwG, 22.05.2025 - 1 WB 19.24

    Feststellung der Rechtswidrigkeit des Hinausschiebens der Einplanung für eine …

    Die Entscheidung über die Aufnahme, den Zeitpunkt, die Fortsetzung oder die Beendigung jeder Art einer soldatischen Ausbildung ist eine Verwendungsentscheidung (…vgl. Eichen/Metzger/Sohm, Soldatengesetz, 4. Aufl. 2021, § 3 Rn. 82 ;… Vogelsang, in: GKÖD Bd. 1, Teil 5a, Stand März 2025, Yk § 3 Rn. 1b) und damit eine truppendienstliche Maßnahme (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2024 - 1 WB 5.24 - juris Rn. 50).
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