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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.03.1992 - 1 WB 5.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,8822
BVerwG, 31.03.1992 - 1 WB 5.92 (https://dejure.org/1992,8822)
BVerwG, Entscheidung vom 31.03.1992 - 1 WB 5.92 (https://dejure.org/1992,8822)
BVerwG, Entscheidung vom 31. März 1992 - 1 WB 5.92 (https://dejure.org/1992,8822)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten - Anspruch auf Beförderung eines Soldaten

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.06.1969 - I WB 69.69

    Antrag auf Entlassung aus der Bundeswehr - Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte …

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1992 - 1 WB 5.92
    Die Wehrdienstgerichte haben hiernach über die Verletzung solcher Rechte und Pflichten zu entscheiden, die auf dem Verhältnis der besonderen militärischen Ober- und Unterordnung beruhen, also in "truppendienstlichen Angelegenheiten" (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschluß vom 10. Juni 1969 - BVerwG 69.69 - <BVerwGE 33, 307 [f.]>).
  • BVerwG, 26.01.1981 - 1 WB 47.79

    Feldwebellehrgänge - Vergleichbarkeit von Noten - Offiziere des militärfachlichen …

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1992 - 1 WB 5.92
    Zwar ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Zulassung eines Unteroffiziers als Anwärter für die Laufbahn der OffzMilFD wie auch die Rückführung eines Anwärters für die Laufbahn OffzMilFD in die Laufbahn der Unteroffiziere wegen mangelnder Eignung eine vor den Wehrdienstgerichten anfechtbare truppendienstliche Maßnahme (vgl. Beschlüsse vom 26. Januar 1981 - BVerwG 1 WB 47.79 - <BVerwGE 73, 126> und vom 28. November 1989 - BVerwG 1 WB 77.88 -), weil es sich dabei nur um die den Status des jeweiligen Antragstellers noch nicht berührende Zulassung oder Beendigung einer Ausbildung handelt, die ihrerseits erst zur Offiziersprüfung und gegebenenfalls zur statusändernden Ernennung zum Offizier führt (BVerwGE 73, 126 [128]).
  • BVerwG, 07.07.1981 - 1 WB 25.81

    Untätigbleiben im Beschwerdeverfahren - Rechtsweg für Feststellungsantrag - …

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1992 - 1 WB 5.92
    Für die Bestimmung, ob es sich um eine truppendienstliche oder um eine Verwaltungsangelegenheit handelt, ist auf die wahre Natur des geltend gemachten Anspruchs und auf die begehrte Rechtsfolge abzustellen (Beschlüsse vom 27. März 1981 - BVerwG 1 WB 92.80 - und vom 7. Juli 1981 - BVerwG 1 WB 25.81 - (BVerwGE 73, 208 ).
  • BVerwG, 27.03.1981 - 1 WB 92.80

    Antrag auf Wegstreckenentschädigung - Rechtsweg - Verletzung der Fürsorgepflicht

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1992 - 1 WB 5.92
    Für die Bestimmung, ob es sich um eine truppendienstliche oder um eine Verwaltungsangelegenheit handelt, ist auf die wahre Natur des geltend gemachten Anspruchs und auf die begehrte Rechtsfolge abzustellen (Beschlüsse vom 27. März 1981 - BVerwG 1 WB 92.80 - und vom 7. Juli 1981 - BVerwG 1 WB 25.81 - (BVerwGE 73, 208 ).
  • BVerwG, 19.08.1971 - I WB 41.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1992 - 1 WB 5.92
    Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn hinsichtlich Beförderungen ergibt sich aus § 31 SG, der indessen in § 17 Abs. 1 WBO ausdrücklich ausgenommen ist (Beschluß vom 19. August 1971 - BVerwG 1 WB 41.71 - <BVerwGE 43, 261 [BVerwG 19.08.1971 - I WB 41/71]>).
  • BVerwG, 28.11.1989 - 1 WB 77.88

    Rückführung eines Offiziersanwärters in seine frühere Laufbahn bei fehlender …

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1992 - 1 WB 5.92
    Zwar ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Zulassung eines Unteroffiziers als Anwärter für die Laufbahn der OffzMilFD wie auch die Rückführung eines Anwärters für die Laufbahn OffzMilFD in die Laufbahn der Unteroffiziere wegen mangelnder Eignung eine vor den Wehrdienstgerichten anfechtbare truppendienstliche Maßnahme (vgl. Beschlüsse vom 26. Januar 1981 - BVerwG 1 WB 47.79 - <BVerwGE 73, 126> und vom 28. November 1989 - BVerwG 1 WB 77.88 -), weil es sich dabei nur um die den Status des jeweiligen Antragstellers noch nicht berührende Zulassung oder Beendigung einer Ausbildung handelt, die ihrerseits erst zur Offiziersprüfung und gegebenenfalls zur statusändernden Ernennung zum Offizier führt (BVerwGE 73, 126 [128]).
  • BDH, 17.12.1957 - WB 2/57
    Auszug aus BVerwG, 31.03.1992 - 1 WB 5.92
    Der Anspruch auf Beförderung eines Soldaten richtet sich aber nicht gegen den militärischen Vorgesetzten, sondern gegen den Dienstherrn und betrifft das Statusverhältnis des Soldaten (Beschlüsse vom 17. Dezember 1957 - BVerwG WB 2/57 - und vom 5. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 163, 164.70 - ).
  • BVerwG, 06.11.1995 - 1 WB 91.95

    Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Wehrdienstgerichten - Berufung in das …

    Die Wehrdienstgerichte haben hiernach nur über die Verletzung solcher Rechte und Pflichten zu entscheiden, die auf dem Verhältnis der besonderen militärischen über- und Unterordnung beruhen, also in truppendienstlichen Angelegenheiten (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 10. Juni 1969 - BVerwG 1 WB 69.69 - <BVerwGE 33, 307 [f.]>; vom 31. März 1992 - BVerwG 1 WB 5.92 - und vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 39.95 -).
  • BVerwG, 28.09.1993 - 1 WB 57.93

    Zulässigkeit des Rechtswegs zum Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgericht - …

    Die Wehrdienstgerichte haben hiernach über die Verletzung solcher Rechte und Pflichten zu entscheiden, die auf dem Verhältnis der besonderen militärischen über- und Unterordnung beruhen, also in "truppendienstlichen Angelegenheiten" (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 10. Juni 1969 - BVerwG 1 WB 69.69 - <BVerwGE 33, 307 [f.]> und vom 31. März 1992 - BVerwG 1 WB 5.92 -).
  • BVerwG, 03.03.1995 - 1 WB 121.94

    Rechtsmittel

    Die Wehrdienstgerichte haben hiernach über die Verletzung solcher Rechte und Pflichten zu entscheiden, die auf dem Verhältnis der besonderen militärischen Über- und Unterordnung beruhen, also in "truppendienstlichen Angelegenheiten" (ständige Rechtsprechung: vgl.Beschlüsse vom 10. Juni 1969 - BVerwG 1 WB 69.69 - <BVerwGE 33, 307 [f.]> undvom 31. März 1992 - BVerwG 1 WB 5.92 -).
  • BVerwG, 30.08.1995 - 1 WB 39.95

    Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Verwendungsanspruch eines Soldaten - …

    Die Wehrdienstgerichte haben hiernach über die Verletzung solcher Rechte und Pflichten zu entscheiden, die auf dem Verhältnis der besonderen militärischen Über- und Unterordnung beruhen, also in truppendienstlichen Angelegenheiten (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 10. Juni 1969 - BVerwG 1 WB 69.69 - <BVerwGE 33, 307 [f.]> und vom 31. März 1992 - BVerwG 1 WB 5.92 -).
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