Rechtsprechung
| BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 5.93 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Personalmaßnahmen der Bundeswehr - Beschwerde gegen eine Versetzungsverfügung der Bundeswehr - Dienstpostenwechsel bei der Bundeswehr
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …
Auszug aus BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 5.93
Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens durch die zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten nur darauf überprüft werden, ob sie bei ihrer Entscheidung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt (§ 17 Abs. 3 WBO), ob sie dabei die gesetzlichen Grenzen des ihnen insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht haben (§ 114 VwGO; ständige Rechtsprechung: Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> und vom 5. November 1991 - BVerwG 1 WB 93.91 -).Wenn der Antragsteller dieses Angebot ablehnt, weil seine Ehefrau offensichtlich nicht gewillt ist, nach Berlin umzuziehen, ist das eine persönliche Entscheidung des Antragstellers bzw. seiner Ehefrau, die der Senat nicht zu bewerten hat, die ihm aber auch keinen Anlaß gibt, seine bisherige Rechtsprechung in Frage zu stellen, wonach die Entscheidung der Ehefrau, nicht mit dem Antragsteller an dessen Dienstort umzuziehen, eine Versetzung nicht hindert (vgl. BVerwGE 73, 51 [53]; ferner Beschluß vom 25. November 1976 - BVerwG 1 WB 36.76 -
). Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß die Berufstätigkeit der Ehefrau eines Soldaten dessen Versetzung nicht hindert (BVerwGE 73, 51 [53]; Beschluß vom 15. Juni 1988 - BVerwG 1 WB 97.88 -).
- BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 5.93
Es liegt regelmäßig vor, wenn ein Dienstposten frei ist und nachbesetzt werden muß (Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [f.]>, vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - <BVerwGE 76, 255> und vom 5. November 1991 - BVerwG 1 WB 93.91 - Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 - VMBl S. 76 - Nr. 5 Buchstabe a).Daß der BMVg den Antragsteller und nicht einen anderen Offizier auf diesen Dienstposten versetzt hat, ist keine Frage des dienstlichen Bedürfnisses, sondern eine, wie ausgeführt, nur unter dem Gesichtspunkt des Ermessensfehlgebrauchs nachprüfbare Auswahlentscheidung (ständige Rechtsprechung: BVerwGE 43, 215 [217]; Beschluß vom 29. November 1988 - BVerwG 1 WB 91.88 -).
- BVerwG, 05.11.1991 - 1 WB 93.91
Entscheidung über die Versetzung eines Soldaten - Gerichtliche Überprüfbarkeit …
Auszug aus BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 5.93
Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens durch die zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten nur darauf überprüft werden, ob sie bei ihrer Entscheidung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt (§ 17 Abs. 3 WBO), ob sie dabei die gesetzlichen Grenzen des ihnen insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht haben (§ 114 VwGO; ständige Rechtsprechung: Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> und vom 5. November 1991 - BVerwG 1 WB 93.91 -).Es liegt regelmäßig vor, wenn ein Dienstposten frei ist und nachbesetzt werden muß (Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [f.]>, vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - <BVerwGE 76, 255> und vom 5. November 1991 - BVerwG 1 WB 93.91 - Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 - VMBl S. 76 - Nr. 5 Buchstabe a).
- BVerwG, 29.08.1984 - 1 WB 79.82
Nachzubesetzender Dienstposten - Versetzung - Dienstliches Bedürfnis - …
Auszug aus BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 5.93
Es liegt regelmäßig vor, wenn ein Dienstposten frei ist und nachbesetzt werden muß (Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [f.]>, vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - <BVerwGE 76, 255> und vom 5. November 1991 - BVerwG 1 WB 93.91 - Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 - VMBl S. 76 - Nr. 5 Buchstabe a). - BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78
Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …
Auszug aus BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 5.93
Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens durch die zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten nur darauf überprüft werden, ob sie bei ihrer Entscheidung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt (§ 17 Abs. 3 WBO), ob sie dabei die gesetzlichen Grenzen des ihnen insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht haben (§ 114 VwGO; ständige Rechtsprechung: Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> und vom 5. November 1991 - BVerwG 1 WB 93.91 -). - BVerwG, 29.11.1988 - 1 WB 91.88
Versetzung eines Berufssoldaten - Entscheidung des zuständigen militärischen …
Auszug aus BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 5.93
Daß der BMVg den Antragsteller und nicht einen anderen Offizier auf diesen Dienstposten versetzt hat, ist keine Frage des dienstlichen Bedürfnisses, sondern eine, wie ausgeführt, nur unter dem Gesichtspunkt des Ermessensfehlgebrauchs nachprüfbare Auswahlentscheidung (ständige Rechtsprechung: BVerwGE 43, 215 [217]; Beschluß vom 29. November 1988 - BVerwG 1 WB 91.88 -). - BVerwG, 15.06.1988 - 1 WB 97.88
Grundsätzliche Einräumung des öffentlichen Interesse an der sofortigen …
Auszug aus BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 5.93
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß die Berufstätigkeit der Ehefrau eines Soldaten dessen Versetzung nicht hindert (BVerwGE 73, 51 [53]; Beschluß vom 15. Juni 1988 - BVerwG 1 WB 97.88 -).
- BVerwG, 09.02.2012 - 1 WDS-VR 10.11
Antrag auf Verlängerung der befristeten Beurlaubung eines Oberstleutnants zur …
Unter dem Gesichtspunkt des Ermessensfehlgebrauchs kann zwar im Einzelfall die Frage, ob ein anderer Soldat für die Besetzung eines Dienstpostens zur Verfügung steht, einer eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung unterliegen (Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - BVerwGE 43, 216 , vom 29. November 1988 - BVerwG 1 WB 91.88 -, vom 20. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 5.93 - …und vom 30. September 1993 - BVerwG 1 WB 29.93 - a.a.O. m.w.N.).
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