Rechtsprechung
| BVerwG, 24.08.1994 - 1 WB 5.94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsanspruch eines Soldaten auf eine bestimmte örtliche und fachliche Verwendung - Ermessensentscheidung des Dienstherrn bei der Auswahl der Kandidaten für einen bestimmten Dienstposten - Berücksichtigung eines politischen Mandats des Soldaten bei der Entscheidung über ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 103, 160
- NVwZ 1995, 386
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 30.05.1985 - 1 WB 18.84
Wehrrecht - Soldat - Verwendungsentscheidung - Kommunales Wahlmandat
Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 1 WB 5.94
Wie der Senat wiederholt entschieden hat, ist § 25 SG zu entnehmen, daß die Tätigkeit eines Soldaten in kommunalen Vertretungskörperschaften vom Gesetzgeber als gewünscht angesehen wird und der diesen Soldaten im Rahmen des § 25 SG eingeräumte Versetzungsschutz rechtmäßig ist(Beschlüsse vom 12. April 1984 - BVerwG 1 WB 19.84 - undvom 30. Mai 1985 - BVerwG 1 WB 18.84 - <BVerwGE 83, 19 [21 f.] = NZWehrr 1986, 73 = ZBR 1985, 347 = NVwZ 1985, 831>).Der Senat hat es daher auch für rechtmäßig erachtet, daß der BMVg die vom Gesetzgeber erwünschte Ausübung eines politischen Mandats eines solchen Soldaten im Rahmen des dienstlich Möglichen fördert (Beschluß vom 30. Mai 1985 a.a.O.).
- BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83
Wehrrecht; Konkurrentenklage; Militärische Verwendungsentscheidung; Zulässigkeit
Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 1 WB 5.94
Der Zulässigkeit steht insbesondere nicht die Tatsache entgegen, daß der vom Antragsteller begehrte Dienstposten des Stellvertretenden Kommandeurs und Logistikstabsoffiziers beim LwVersBtl ... zum 1. April 1994 durch einen anderen Soldaten besetzt worden ist(Beschluß vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336 [f.]>). - BVerwG, 11.07.1984 - 1 WB 176.82
Verwendung - Dienstpostenwechsel - Leistungsprinzip - Dienstposteninhaber - …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 1 WB 5.94
Der Antrag ist ein Verpflichtungsbegehren und demnach gemäß der im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts gegebenen Sach- und Rechtslage zu beurteilen (vgl.Beschlüsse vom 11. Juli 1984 - BVerwG 1 WB 176.82 - <BVerwGE 76, 243 [245]> und vom 22. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 66.91 -). - BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 66.91
Zulässigkeit einer beamtenrechtlichen Konkurrentenklage bei vollzogener …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 1 WB 5.94
Der Antrag ist ein Verpflichtungsbegehren und demnach gemäß der im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts gegebenen Sach- und Rechtslage zu beurteilen (vgl.Beschlüsse vom 11. Juli 1984 - BVerwG 1 WB 176.82 - <BVerwGE 76, 243 [245]> und vom 22. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 66.91 -). - BVerwG, 12.04.1984 - 1 WB 19.84
Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses für eine Versetzung - Schutzwürdigkeit …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 1 WB 5.94
Wie der Senat wiederholt entschieden hat, ist § 25 SG zu entnehmen, daß die Tätigkeit eines Soldaten in kommunalen Vertretungskörperschaften vom Gesetzgeber als gewünscht angesehen wird und der diesen Soldaten im Rahmen des § 25 SG eingeräumte Versetzungsschutz rechtmäßig ist(Beschlüsse vom 12. April 1984 - BVerwG 1 WB 19.84 - undvom 30. Mai 1985 - BVerwG 1 WB 18.84 - <BVerwGE 83, 19 [21 f.] = NZWehrr 1986, 73 = ZBR 1985, 347 = NVwZ 1985, 831>).
- BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 40.16
Versetzung eines Soldaten, der Mitglied eines Ortsrats ist
Da § 25 Abs. 3 SG zu entnehmen ist, dass die Tätigkeit von Soldaten in den Vertretungskörperschaften vom Gesetzgeber als erwünscht und schützenswert angesehen wird, ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Bundesministerium der Verteidigung Soldaten, die für eine Kommunalvertretung kandidieren, vor Versetzung schützt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1981 - 1 WB 24.81 - BVerwGE 73, 246 und vom 24. August 1994 - 1 WB 5.94 - BVerwGE 103, 160 ).Ist ein geeigneter Dienstposten frei, greift der Schutz des Mandatsträgers auch gegenüber einem besser qualifizierten Bewerber (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. August 1994 - 1 WB 5.94 - BVerwGE 103, 160 ).
Im Rahmen einer solchen Einzelfallwürdigung hat das Bundesverwaltungsgericht etwa im Fall eines Stadtverordneten die Versetzung an einen 90 km entfernten Standort als so gravierende Erschwerung angesehen, dass die ordnungsgemäße Ausübung des Mandats auch dann nicht mehr gewährleistet ist, wenn die Verkehrsverhältnisse günstig und die Möglichkeit der Freistellung vom Dienst für die Ausübung des Mandats berücksichtigt wird (BVerwG, Beschluss vom 24. August 1994 - 1 WB 5.94 - BVerwGE 103, 160 ).
- BVerwG, 04.12.1995 - 1 WB 106.95
Verwendungsfähigkeit eines Soldaten - Antrag auf Aussetzung einer Vollziehung - …
Der Senat hat wiederholt entschieden, daß die Tätigkeit eines Soldaten in kommunalen Vertretungskörperschaften vom Gesetzgeber als erwünscht angesehen wird (Beschlüsse vom 12. April 1984 - BVerwG 1 WB 19.84 -, vom 30. Mai 1985 - BVerwG 1 WB 18.84 - <BVerwGE 83, 19 [21 f.]> und vom 24. August 1994 - BVerwG 1 WB 5.94 -NVwZ 1995, 386>). - BVerwG, 12.06.1996 - 1 WB 21.95
Recht der Soldaten: Versetzung bei Erkrankung der Ehefrau, Umstrittenheit des …
Der Antragsteller hätte dann wegen seiner persönlichen Belastungen, nicht gegenüber einem besser qualifizierten Kameraden zurückstehen müssen (vgl. für den vergleichbaren Fall der Versetzung eines Mandatsträgers: Beschluß vom 24. August 1994 - BVerwG 1 WB 5.94 - (BVerwGE 103, 160 = NZWehrr 1995, 28)). - BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 13.00
Übernahme eines kommunalen Wahlamtes durch Soldaten
Zwar ist, wie der Senat wiederholt entschieden hat, die Tätigkeit eines Soldaten in kommunalen Vertretungskörperschaften als vom Gesetzgeber gewünscht anzusehen und der in § 25 SG zum Ausdruck kommende Versetzungsschutz bei Versetzungsentscheidungen zu beachten (vgl. Beschlüsse vom 12. April 1984 - BVerwG 1 WB 19.84 -, vom 30. Mai 1985 - BVerwG 1 WB 18.84 - <BVerwGE 83, 19 [21 f.] = NZWehrr 1986, 73 - ZBR 1985, 347 = NVwZ 1985, 831> und vom 24. August 1994 - BVerwG 1 WB 5.94 - <BVerwGE 103, 160 = NZWehrr 1995, 28 = ZBR 1995, 57>). - BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 27.94
Antrag auf Versetzung auf den Dienstposten "Leitender Apotheker der Luftwaffe" - …
Als Verpflichtungsbegehren ist der Antrag grundsätzlich nach der im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts gegebenen Sach- und Rechtslage zu beurteilen (vgl. Beschlüsse vom 11. Juli 1984 - BVerwG 1 WB 176.82 - <BVerwGE 76, 243 [245]> und vom 24. August 1994 - BVerwG 1 WB 5.94 -).
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