Rechtsprechung
| BVerwG, 21.03.1995 - 1 WB 5.95 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Versetzung eines Berufssoldaten - Zuständigkeit eines Wehrdienstgerichts
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 21.03.1995 - 1 WB 48.94
Anspruch auf Einweisung in eine Planstelle bei einem Wehrbereichskommando - …
Auszug aus BVerwG, 21.03.1995 - 1 WB 5.95
Dieses Verfahren war beim Senat unter dem Aktenzeichen BVerwG 1 WB 48.94 anhängig.Im übrigen sei das Begehren, rückwirkend zum 1. Oktober 1993 in eine B 3-Planstelle eingewiesen zu werden, bereits Gegenstand des Verfahrens BVerwG 1 WB 48.94 und damit rechtshängig.
Die Beschwerdeakte des BMVg - P II 5 - Az. 851/94 - und die Akten im Verfahren BVerwG 1 WB 48.94 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
Dem Antrag auf rückwirkende Einweisung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe B 3 zum 1. Oktober 1993 steht die Rechtshängigkeit derselben Sache im Verfahren BVerwG 1 WB 48.94 entgegen, da auch in diesem Verfahren der Antragsteller seine rückwirkende Einweisung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe B 3 beantragt und das Verfahren BVerwG 1 WB 48.94 seit dem 21. Juni 1994, dem Eingang des Schriftsatzes des Antragstellers vom 16. Juni 1994, rechtshängig ist.
Da das bereits im Verfahren BVerwG 1 WB 48.94 rechtshängige Begehren auf rückwirkende Einweisung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe B 3 ohnehin an das für Statusangelegenheiten zuständige Verwaltungsgericht verwiesen werden mußte, scheidet eine Verweisung dieses Verfahrens wegen der bereits bestehenden Rechtshängigkeit aus.
Weder die in der Nr. 2 noch die in der Nr. 3 angegebenen Gründe ändern jedoch etwas daran, daß das in diesem Verfahren rechtshängig gemachte Begehren bereits in dem Verfahren BVerwG 1 WB 48.94 rechtshängig gemacht worden ist.
- BVerwG, 19.08.1971 - I WB 41.71
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 21.03.1995 - 1 WB 5.95
Dies gilt auch dann, wenn das Gericht, wie hier, unzuständig ist, weil es sich um eine statusrechtliche Angelegenheit handelt, die sich gegen den Dienstherrn und nicht gegen den militärischen Vorgesetzten richtet (vgl. Beschluß vom 19. August 1971 - BVerwG 1 WB 41.71 - <BVerwGE 43, 261 [BVerwG 19.08.1971 - I WB 41/71]>). - BVerwG, 02.03.1994 - 1 WB 4.93
Folgen der Rechtshängigkeit - Unzuständiges Gericht - Vertrauensperson - …
Auszug aus BVerwG, 21.03.1995 - 1 WB 5.95
Die Frage, welcher von mehreren gleichzeitig rechtshängigen Rechtssachen mit demselben Begehren der Einwand der Rechtshängigkeit entgegensteht, ist ausschließlich nach der zeitlichen Priorität zu beurteilen (…so Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., § 263 Anm. A I b 1 und § 276 B IV b 1;… Schumann in Stein/Jonas, ZPO, 20. Aufl., § 261 RdNr. 44;… Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 48. Aufl., § 261 Anm. 2;… vgl. auch Rosenberg/Schwab Zivilprozeßrecht, 14. Aufl., § 101 Anm. II 1 c; vgl. auch Beschluß vom 2. März 1994 - BVerwG 1 WB 4.93 -).
- BVerwG, 29.07.1996 - 1 WB 25.96
Voraussetzungen für die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts - …
Dies stünde einer Verweisung indessen nur dann entgegen, wenn der Gegenstand beider Verfahren identisch wäre (vgl. Beschlüsse vom 21. März 1995 - BVerwG 1 WB 5.95 - und vom 2. April 1996 - BVerwG 1 WB 98.95 -).
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