Rechtsprechung
| BVerwG, 24.06.1997 - 1 WB 5.97 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Gewährung von Erholungsurlaub für im Zweischichtendienst beim Flottenkommando eingesetzte Soldaten - Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Entscheidung über die Kosten des Verfahrens
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 07.01.1974 - I WB 30.72
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.06.1997 - 1 WB 5.97
Für diese Kostenentscheidung sind sowohl Billigkeitserwägungen als auch der bisherige Sach- und Streitstand maßgebend (vgl. Beschluß vom 7. Januar 1974 - BVerwG 1 WB 30.72 - <BVerwGE 46, 215 [217]>). - BVerwG, 03.03.1997 - 1 WB 108.96
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.06.1997 - 1 WB 5.97
Auf Grund der übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten ist die Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung entfallen und gemäß § 20 Abs. 3 in entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 WBO nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 8. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 176.90 -, vom 28. November 1995 - BVerwG 1 WB 86.95 - und vom 3. März 1997 - BVerwG 1 WB 108.96 -). - BVerwG, 08.01.1991 - 1 WB 176.90
Anfechtung einer Kommandierungsverfügung - Wiederherstellung der aufschiebenden …
Auszug aus BVerwG, 24.06.1997 - 1 WB 5.97
Auf Grund der übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten ist die Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung entfallen und gemäß § 20 Abs. 3 in entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 WBO nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 8. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 176.90 -, vom 28. November 1995 - BVerwG 1 WB 86.95 - und vom 3. März 1997 - BVerwG 1 WB 108.96 -). - BVerwG, 28.11.1995 - 1 WB 86.95
Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung - Erledigung einer Hauptsache
Auszug aus BVerwG, 24.06.1997 - 1 WB 5.97
Auf Grund der übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten ist die Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung entfallen und gemäß § 20 Abs. 3 in entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 WBO nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 8. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 176.90 -, vom 28. November 1995 - BVerwG 1 WB 86.95 - und vom 3. März 1997 - BVerwG 1 WB 108.96 -).
- BVerwG, 01.03.2000 - 1 WB 9.00
Rechtsmittel
Auf Grund der übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten ist die Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung entfallen und gemäß § 20 Abs. 3 in entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 WBO nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 8. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 176.90 -, vom 15. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 107.95 -, vom 3. März 1997 - BVerwG 1 WB 108.96 - und vom 24. Juni 1997 - BVerwG 1 WB 5.97 -). - BVerwG, 27.02.2002 - 1 WB 3.02
Antrag auf vorzeitige Entlassung aus dem Soldatenverhältnis - Zulassung der …
Aufgrund der übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten ist die Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung entfallen und gemäß § 20 Abs. 3 WBO in entsprechender Anwendung der Absätze 1 und 2 nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 8. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 176.90 -, vom 15. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 107.95 -, vom 3. März 1997 - BVerwG 1 WB 108.96 -, vom 24. Juni 1997 - BVerwG 1 WB 5.97 - und vom 1. März 2000 - BVerwG 1 WB 9.00 -). - BVerwG, 01.03.2000 - 1 WB 82.99
Kostenentscheidung auf Grund übereinstimmender Erledigungserklärungen der …
Auf Grund der übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten ist die Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung entfallen und gemäß § 20 Abs. 3 in entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 WBO nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 8. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 176.90 -, vom 15. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 107.95 -, vom 3. März 1997 - BVerwG 1 WB 108.96 - und vom 24. Juni 1997 - BVerwG 1 WB 5.97 -).
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