Rechtsprechung
| BVerwG, 04.06.1991 - 1 WB 50.90 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Soldaten auf Verlängerung einer Auslandsverwendung - Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Grenzen des Ermessens bei der Entscheidung über die Verwendung eines Soldaten - Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung über die Verwendung ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 04.06.1991 - 1 WB 72.90
Anspruch eines Soldaten auf Verlängerung einer Auslandsverwendung - Anspruch …
Auszug aus BVerwG, 04.06.1991 - 1 WB 50.90
Die Verfahren 1 WB 50/90 und 1 WB 72/90 werden zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbunden.Verbundverfahren: BVerwG - 04.06.1991 - AZ: 1 WB 72/90.
Der BMVg hat die Hauptsache mit Schreiben vom 9. Mai 1990 dem Senat vorgelegt (1 WB 72/90).
Verfahren 1 WB 72/90 - Hauptsache zu 1 WB 73/90 - entschieden durch Beschluß vom 27. Juni 1990.
Wegen des weiteren Vorbringens wird auf den Inhalt der Akten 1 WB 50/90, 51/90 sowie 1 WB 72/90, 73/90 und der Verfahrensakten 338/89 und 808/89 des BMVg Bezug genommen.
Die Verfahren 1 WB 50/90 und 1 WB 72/90 sind in entsprechender Anwendung des § 93 VwGO zur Beratung und Entscheidung zu verbinden, weil sie den gleichen Gegenstand, nämlich die Beendigung der Verwendung des Antragstellers im Ausland und die Zuweisung einer neuen Verwendung im Inland, betreffen.
- BVerwG, 08.05.1990 - 1 WB 51.90
Verlängerung der Auslandsverwendung eines Soldaten
Auszug aus BVerwG, 04.06.1991 - 1 WB 50.90
Der Senat hat diesen Antrag mit Beschluß vom 8. Mai 1990 (1 WB 51/90) zurückgewiesen, weil ein dienstliches Bedürfnis für die Ablehnung der Verlängerung der Verwendung auf dem bisherigen Dienstposten in F... über den 30. Juni 1990 hinaus sich zunächst schon daraus ergebe, daß der Antragsteller zu dem angegebenen Zeitpunkt die in dem Erlaß BMVg - P II 1 - 16-26-04/19 (C) - vom 5. April 1983 über die "Verwendung von Soldaten im Ausland und bei integrierten Stäben im Inland" (VMBl 1984, 170) festgelegte normale Verwendungszeit von drei Jahren (Nr. 1.2 des Erlasses) bereits überschritten habe und darüber hinaus der Dienstposten des Antragstellers nach dem Ablauf der für seine Verwendung in Fort Bliss vorgesehenen Zeit mit einem anderen, für das neue Verwendungsprofil ausgebildeten und vorbereiteten Offizier besetzt werden solle.Dies sei in einer für das Eilverfahren ausreichenden Weise jedenfalls hinsichtlich der Wegversetzung durch den Beschluß des Senats vom 8. Mai 1990 (1 WB 51/90) geklärt.
Verfahren 1 WB 50/90 - Hauptsache zu 1 WB 51/90 - entschieden durch Beschluß vom 8. Mai 1990 und.
- BVerwG, 27.06.1990 - 1 WB 73.90
Voraussetzungen für die Versetzung eines Berufssoldaten - Voraussetzungen für die …
Auszug aus BVerwG, 04.06.1991 - 1 WB 50.90
Den Eilantrag hat der Senat mit Beschluß vom 27. Juni 1990 (1 WB 73/90) zurückgewiesen, weil ein dienstliches Bedürfnis für die Versetzung gegeben sei.Verfahren 1 WB 72/90 - Hauptsache zu 1 WB 73/90 - entschieden durch Beschluß vom 27. Juni 1990.
- BVerwG, 29.08.1984 - 1 WB 79.82
Nachzubesetzender Dienstposten - Versetzung - Dienstliches Bedürfnis - …
Auszug aus BVerwG, 04.06.1991 - 1 WB 50.90
Für die Zuversetzung des Antragstellers zum DDO HQ 4. ATAF bestand ein dienstliches Bedürfnis (vgl. BVerwGE 76, 255), weil dort der Dienstposten eines Einsatzstabsoffiziers frei und nachzubesetzen war. - BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 04.06.1991 - 1 WB 50.90
Damit greift er letztlich seine Auswahl für die Besetzung des Dienstpostens an, die der Senat nur auf Ermessensfehler prüfen kann (BVerwGE 43, 215 f., Leitsatz 3). - BVerwG, 10.04.1991 - 1 WB 159.90
Versetzungsverfügung - Voraussichtliche Verweildauer - Anfechtbarkeit
Auszug aus BVerwG, 04.06.1991 - 1 WB 50.90
Daraus erhellt, daß auch nach der Erlaßlage nicht davon auszugehen ist, die Festlegung der Verwendungsdauer sei eine belastende Maßnahme, die bestandskräftig werden könnte (vgl. BVerwG Beschluß vom 10. April 1991 - 1 WB 159/90). - BVerwG, 04.11.1975 - I WB 125.74
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 04.06.1991 - 1 WB 50.90
Der Antrag hätte sich insoweit ohnehin mit Ablauf des 30. März 1991 erledigt, weil der Antragsteller die Verlängerung der Verwendung in den USA nur bis zu diesem Zeitpunkt beantragt hatte und zugleich mit diesem Zeitpunkt die durch die drohende Unterbrechung der Schulausbildung seiner Stieftochter in den USA gegebene Beschwer entfallen ist (BVerwG Beschluß vom 4. November 1975 - 1 WB 125/74).
- BVerwG, 08.05.1990 - 1 WB 51.90
Verlängerung der Auslandsverwendung eines Soldaten
Der BMVg hat das Schreiben vom 27. November 1989 mit Schreiben vom 26. März 1990 dem Senat als Antrag auf gerichtliche Entscheidung vorgelegt (1 WB 50/90).Die Akten 1 WB 50/90, die Verfahrensakten des BMVg - P II 5 - 808/89, 212/90 - sowie die Personalakten des Antragstellers, Hauptteile A und B, haben dem Senat bei der Entscheidung vorgelegen.
- BVerwG, 04.06.1991 - 1 WB 72.90
Anspruch eines Soldaten auf Verlängerung einer Auslandsverwendung - Anspruch …
Die Verfahren 1 WB 50/90 und 1 WB 72/90 werden zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbunden.Volltext siehe unter: BVerwG - 04.06.1991 - AZ: 1 WB 50/90.
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