Rechtsprechung
| BVerwG, 05.02.2015 - 1 WB 50.14, 1 WB 51.14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anordnung der Versetzung zu einer anderen Division gegenüber einem Berufssoldaten; Anerkennung eines schwerwiegenden persönlichen Grundes für einen Verbleib am bisherigen Dienstort im Sinne der Versetzungsrichtlinien
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WBO § 23a Abs. 2; VwGO § 93 S. 1
Anordnung der Versetzung zu einer anderen Division gegenüber einem Berufssoldaten; Anerkennung eines schwerwiegenden persönlichen Grundes für einen Verbleib am bisherigen Dienstort im Sinne der Versetzungsrichtlinien - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 54.13
Voraussetzungen für das Interesse eines Berufssoldaten auf Feststellung der …
Auszug aus BVerwG, 05.02.2015 - 1 WB 50.14
Demgemäß befindet bei den Untätigkeitsrechtsbehelfen der Wehrbeschwerdeordnung (§ 1 Abs. 2, § 16 Abs. 2, § 17 Abs. 1 Satz 2 WBO) die jeweils nächsthöhere Instanz nicht über die Verzögerung des Verfahrens und deren Ursachen oder Rechtfertigung, sondern über das vom Soldaten mit dem Antrag, der Beschwerde oder der weiteren Beschwerde in der Sache verfolgte Begehren (stRspr, vgl. dazu z.B. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 WB 54.13 - Rn. 22). - BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 61.05
Auszug aus BVerwG, 05.02.2015 - 1 WB 50.14
Eine gerichtliche Überprüfung der Gründe für Verzögerungen ist nicht statthaft, denn die Untätigkeitsbeschwerde dient nicht dazu, den Bearbeiter eines Antrages oder einer Beschwerde wegen Säumnis in der Sachbehandlung zu disziplinieren; sie ist grundsätzlich nur ein Mittel, um in der Sache selbst weiterzukommen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. März 2006 - 1 WB 61.05 - Rn. 21 m.w.N.). - BVerwG, 22.03.2011 - 1 WB 9.11
Zuläsigkeit eines Antrags zur Verpflichtung des Bundesverteidigungsministers zur …
Auszug aus BVerwG, 05.02.2015 - 1 WB 50.14
Denn die Art und Weise der Verfahrenshandhabung durch Dienststellen der Bundeswehr und insbesondere eine behauptete verzögerte Sachbehandlung stellen keine selbstständig anfechtbaren Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar (…stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 8. März 2007 - 1 WB 43.06 - Rn. 19 und vom 22. März 2011 - 1 WB 9.11 - Rn. 28). - BVerwG, 08.03.2007 - 1 WB 43.06
Auszug aus BVerwG, 05.02.2015 - 1 WB 50.14
Denn die Art und Weise der Verfahrenshandhabung durch Dienststellen der Bundeswehr und insbesondere eine behauptete verzögerte Sachbehandlung stellen keine selbstständig anfechtbaren Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 8. März 2007 - 1 WB 43.06 - Rn. 19 …und vom 22. März 2011 - 1 WB 9.11 - Rn. 28).
- BVerwG, 26.02.2015 - 1 WB 1.15
Versetzungsantrag eines Berufssoldaten zum Zwecke der Familienzusammenführung; …
Rn. 22 Unabhängig davon weist der Senat darauf hin, dass eine gerichtliche Überprüfung der Gründe für Verzögerungen im Rahmen einer Untätigkeitsbeschwerde nicht stattfindet (stRspr, vgl. - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 2008 - 1 WB 29.07 - Rn. 37 sowie zuletzt Beschluss vom 5. Februar 2015 - 1 WB 50.14 und 51.14 - Rn. 29). - BVerwG, 05.02.2015 - 1 WB 51.14
Anordnung der Versetzung zu einer anderen Division gegenüber einem …
Die Verfahren BVerwG 1 WB 50.14 und BVerwG 1 WB 51.14 werden zu gemeinsamer Beratung und Entscheidung verbunden.
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