Rechtsprechung
| BVerwG, 20.06.2024 - 1 WB 50.23 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Dienstpostenwechsel; Umsetzung auf ein dienstpostenähnliches Konstrukt
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17 Abs 3 S 2 WBO
Dienstpostenwechsel; Umsetzung auf ein dienstpostenähnliches Konstrukt - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nr. 302 AR A-1420/37; WBO § 17 Abs. 1 S. 1
Umsetzung eines Soldaten auf ein dienstpostenähnliches Konstrukt innerhalb derselben Dienststelle und am Dienstort; Feststellung der dauerhaften Dienstunfähigkeit und Verwendungsunfähigkeit - rechtsportal.de
Nr. 302 AR A-1420/37; WBO § 17 Abs. 1 S. 1
Umsetzung eines Soldaten auf ein dienstpostenähnliches Konstrukt innerhalb derselben Dienststelle und am Dienstort; Feststellung der dauerhaften Dienstunfähigkeit und Verwendungsunfähigkeit - datenbank.nwb.de
Dienstpostenwechsel; Umsetzung auf ein dienstpostenähnliches Konstrukt
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02
Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz; …
Auszug aus BVerwG, 20.06.2024 - 1 WB 50.23
Die gerichtliche Überprüfung richtet sich auch darauf, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung im Wege der Selbstbindung in Verwaltungsvorschriften festgelegten Maßgaben und Verfahrensregeln eingehalten sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2003 - 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 ), wie sie sich hier insbesondere aus der Allgemeinen Regelung (AR) A-1420/37 zur "Versetzung, Dienstpostenwechsel und Kommandierung von Soldatinnen und Soldaten" ergeben. - BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02
Versetzung; förderliche Verwendung; Verzicht auf laufbahnorientierte Förderung; …
Auszug aus BVerwG, 20.06.2024 - 1 WB 50.23
Über die Verwendung eines Soldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - ZBR 2003, 251 m. w. N.). - BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 59.13
Antragsänderung; Klageänderung; Gerichtliches Wehrbeschwerdeverfahren.
Auszug aus BVerwG, 20.06.2024 - 1 WB 50.23
Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO (hier i. V. m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) ist die inhaltliche Identität zwischen dem Gegenstand des gerichtlichen Antragsverfahrens und dem des vorgerichtlichen Beschwerdeverfahrens (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 - NZWehrr 2014, 255 ;… vom 22. Juni 2017 - 1 WB 15.17 - juris Rn. 23 …und vom 26. September 2019 - 1 WB 26.18 - juris Rn. 15).
- BVerwG, 22.06.2017 - 1 WB 15.17
Einstellung des Verfahrens; Qualifizierung zum Notfallsanitäter
Auszug aus BVerwG, 20.06.2024 - 1 WB 50.23
Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO (hier i. V. m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) ist die inhaltliche Identität zwischen dem Gegenstand des gerichtlichen Antragsverfahrens und dem des vorgerichtlichen Beschwerdeverfahrens (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 - NZWehrr 2014, 255 ; vom 22. Juni 2017 - 1 WB 15.17 - juris Rn. 23 …und vom 26. September 2019 - 1 WB 26.18 - juris Rn. 15). - BVerwG, 06.05.2021 - 1 WB 31.20
Versetzung wegen Verlust der Eignung für den Dienstposten
Auszug aus BVerwG, 20.06.2024 - 1 WB 50.23
Rn. 28 Der Dienstherr entscheidet im Rahmen seines weiten Organisationsermessens über die zweckmäßige Einrichtung seiner Behörde; soweit es für die organisatorische Gestaltung gesetzliche oder untergesetzliche Vorgaben gibt, dienen diese nicht dem Schutz subjektiv-öffentlicher Rechte potentieller oder aktueller Dienstposteninhaber (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 2021 - 1 WB 31.20 - Rn. 50 f.). - BVerwG, 25.06.2020 - 1 WB 7.20
Streit um die Versetzung eines Soldaten; Indizierung des dienstlichen …
Auszug aus BVerwG, 20.06.2024 - 1 WB 50.23
Ebenso wenig ist das Gericht befugt, sich über die ihm obliegende Rechtmäßigkeitskontrolle hinaus an die Stelle der Personalführung zu setzen (vgl. zum dienstlichen Erfordernis bei Versetzungen BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2020 - 1 WB 7.20 - juris Rn. 20 und für Dienstpostenwechsel BVerwG…, Beschluss vom 19. Mai 2023 - 1 W-VR 1.23 - juris Rn. 24). - BVerwG, 26.09.2019 - 1 WB 26.18
Anfechtung der Versetzung eines Soldaten; Dienstliches Bedürfnis für die …
Auszug aus BVerwG, 20.06.2024 - 1 WB 50.23
Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO (hier i. V. m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) ist die inhaltliche Identität zwischen dem Gegenstand des gerichtlichen Antragsverfahrens und dem des vorgerichtlichen Beschwerdeverfahrens (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 - NZWehrr 2014, 255 ;… vom 22. Juni 2017 - 1 WB 15.17 - juris Rn. 23 und vom 26. September 2019 - 1 WB 26.18 - juris Rn. 15).
- BVerwG, 26.06.2025 - 1 WB 64.24
Verfahren eines Berufssoldaten gegen seinen Dienstpostenwechsel; Antrag auf …
Die Nutzung eines solchen Konstrukts dient der Umsetzung der haushalterischen Vorgaben der AR A-1360/3, nach deren Nr. 106 unter den in Anlage 8.1 geregelten Voraussetzungen Planstellen als Planstellen "z. b. V." für außerhalb von Dienstposten eingesetzte Soldaten und Soldatinnen genutzt werden dürfen und ist, worauf das Bundesministerium der Verteidigung hingewiesen hat, gängige Verwaltungspraxis, die auch in der Rechtsprechung des Senats wiederholt unbeanstandet dokumentiert ist (…vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2021 - 1 W-VR 2.21 - juris Rn. 15…, vom 29. Februar 2024 - 1 WB 74.22 - juris Rn. 28 und vom 20. Juni 2024 - 1 WB 50.23 - juris Rn. 28). - BVerwG, 14.10.2024 - 1 WB 9.24
Umsetzung eines Soldaten (Dienstpostenwechsel) auf ein dienstpostenähnliches …
Rn. 18 Das auch für die Umsetzung bzw. den Dienstpostenwechsel - wie für die Versetzung - nötige dienstliche Erfordernis (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2024 - 1 WB 50.23 - juris Rn. 22), das die Personalführung insbesondere auf Nr. 205 Buchst. g der Allgemeinen Regelung A-1420/37 gestützt hat, ist gegeben.
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