Rechtsprechung
| BVerwG, 23.04.1980 - 1 WB 51.80 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde eines Fähnrichs gegen seine Ablösung vom Studium wegen dessen Scheiterns und die Versetzung zur Truppe - Grundsätzlicher Vorrang des öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher Maßnahmen
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 12.07.1978 - 1 WB 107.77
Soldat - Kommandierung - Versetzung - Hochschule der Bundeswehr - …
Auszug aus BVerwG, 23.04.1980 - 1 WB 51.80
Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß sowohl die Kommandierung eines Soldaten zum Studium als auch seine Ablösung vom Studium Entscheidungen über die Verwendung des Soldaten darstellen, die grundsätzlich im Ermessen des zuständigen Vorgesetzten stehen (BVerwG Beschluß vom 18. Juli 1979 - 1 WB 119/79 - und BVerwG NZWehrr 1979, 140).Der Senat hat zwar ausgesprochen (NZWehrr 1979, 140, 141), daß ein Soldat dann nicht wegen mangelnder fachlicher Eignung oder Leistung vom Studium abgelöst werden dürfe, wenn diese Beurteilung mit den Entscheidungen der zuständigen Hochschulgremien nicht in Einklang stehe.
- BVerwG, 18.07.1979 - 1 WB 119.79
Auszug aus BVerwG, 23.04.1980 - 1 WB 51.80
Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß sowohl die Kommandierung eines Soldaten zum Studium als auch seine Ablösung vom Studium Entscheidungen über die Verwendung des Soldaten darstellen, die grundsätzlich im Ermessen des zuständigen Vorgesetzten stehen (BVerwG Beschluß vom 18. Juli 1979 - 1 WB 119/79 - und BVerwG NZWehrr 1979, 140).
- BVerwG, 23.02.1983 - 1 WB 175.80
Rechtsmittel
Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß sowohl die Versetzung/Kommandierung eines Soldaten zum Studium als auch seine Ablösung vom Studium Entscheidungen über die Verwendung des Soldaten darstellen, die grundsätzlich im Ermessen des zuständigen Vorgesetzten stehen (BVerwGE 63, 96; BVerwG Beschlüsse vom 18. Juli 1979 - 1 WB 119/79 -, vom 23. April 1980 - 1 WB 51/80 - und vom 21. Oktober 1981 - 1 WB 174/80).Wie er in diesem Zusammenhang aber zugleich erklärt hat, wird dann, wenn der Soldat Leistungsnachweise, von denen der Fortgang des Studiums abhängig sei, nicht erbringt, mit seiner Ablösung vom Studium nicht von einer Entscheidung der Hochschule abgewichen (vgl. auch BVerwG Beschlüsse vom 23. April 1980 - 1 WB 51/80 - und vom 21. Oktober 1981 - 1 WB 174/80).
- BVerwG, 09.04.1984 - 1 WB 175.82
Rechtsmittel
Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß sowohl die Versetzung/Kommandierung eines Soldaten zum Studium als auch seine Ablösung vom Studium Entscheidungen über die Verwendung des Soldaten darstellen, die grundsätzlich im Ermessen des zuständigen Vorgesetzten stehen (BVerwGE 63, 96; BVerwG ZBR 1980, 326; BVerwG Beschlüsse vom 23. April 1980 - 1 WB 51/80 -, vom 21. Oktober 1981 - 1 WB 174/80 - vom 23. Februar 1983 - 1 WB 175/80).Die Ablösung vom Studium ist jedenfalls dann keine Abweichung von einer Entscheidung der Hochschule, wenn der Soldat Leistungsnachweise nicht erbringt, von denen der Fortgang des Studiums abhängig ist (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 23. April 1980 - 1 WB 51/80 -, vom 21. Oktober 1981 - 1 WB 174/80 - und vom 23. Februar 1983 - 1 WB 175/80).
- BVerwG, 15.07.1986 - 1 WB 84.86
Förmliche Versetzungsverfügung des Bundesministers der Verteidigung - Nicht …
Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß sowohl die Kommandierung eines Soldaten zum Studium als auch seine Ablösung vom Studium Entscheidungen über die Verwendung des Soldaten darstellen, die grundsätzlich im Ermessen des zuständigen Vorgesetzten stehen (BVerwGE 63, 96; BVerwG ZBR 1980, 326; BVerwG Beschlüsse vom 23. April 1980 - 1 WB 51/80 -, vom 21. Oktober 1981 - 1 WB 174/80 -, vom 23. Februar 1983 - 1 WB 175/80 -, vom 9. April 1984 - 1 WB 175/82 - und vom 11. April 1985 - 1 WB 24, 43/85). - BVerwG, 21.10.1981 - 1 WB 174.80
Rechtsmittel
Der 1. Wehrdienstsenat wies diesen Antrag durch Beschluß vom 23. April 1980 - 1 WB 51/80 - zurück. - BVerwG, 06.09.1984 - 1 WB 98.84
Vorrang des öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehbarkeit …
Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß sowohl die Kommandierung eines Soldaten zum Studium als auch seine Ablösung vom Studium Entscheidungen über die Verwendung des Soldaten darstellen, die grundsätzlich im Ermessen des zuständigen Vorgesetzten stehen (BVerwGE 63, 96; BVerwG ZBR 1980, 326; BVerwG Beschlüsse vom 23. April 1980 - 1 WB 51/80 -, vom 21. Oktober 1981 - 1 WB 174/80 -, vom 23. Februar 1983 - 1 WB 175/80 - und vom 9. April 1984 - 1 WB 175/82).
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