Rechtsprechung
| BVerwG, 30.11.1988 - 1 WB 51.87 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Antrag auf Einleitung einer Personalführungsmaßnahme - Anspruch eines Soldaten auf eine Beförderung - Berücksichtigung der Diabetes eines Soldaten bei der Beurteilung seiner Eignung - Berücksichtigung der Zuckerkrankheit eines Soldaten bei der Beurteilung seiner Eignung ...
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 22.02.1978 - 1 WB 74.77
Höherer Vorgesetzter - Stellungnahme zur Beurteilung - Anfechtbare Maßnahme - …
Auszug aus BVerwG, 30.11.1988 - 1 WB 51.87
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 63, 3, 5) [BVerwG 22.02.1978 - 1 WB 74/77] ist als Maßnahme, die Gegenstand eines Antrags aus §§ 17, 21 WBO sein kann, auch eine dienstliche Beurteilung anzusehen.Einer gerichtlichen Kontrolle entzogen ist sonach nur das eigentliche in der Beurteilung enthaltene Werturteil, so weit dies Ausdruck einer vom Gericht nicht nachvollziehbaren Einschätzung des Betroffenen durch den Beurteilenden ist; auch insofern findet jedoch eine Prüfung dahin statt, ob diese Einschätzung auf sachlichen Erwägungen und zulässig verwerteten Erkenntnissen beruht (BVerwGE 63, 3, 5) [BVerwG 22.02.1978 - 1 WB 74/77].
- BVerwG, 05.11.1987 - 1 WB 59.87
Auswahlverfahren für die Beförderung zum Stabsfeldwebel und Oberstabsfeldwebel - …
Auszug aus BVerwG, 30.11.1988 - 1 WB 51.87
Überdies wäre ein solcher Antrag unzulässig, weil die Festlegung einer Eignungsreihenfolge keine Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO ist (ständige Rechtsprechung: vgl. zuletzt BVerwG Beschluß vom 5. November 1987 - 1 WB 59/87 - m.w.N.).Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung, der auf eine abstrakte Nachprüfung der Richtigkeit der Einordnung in eine Eignungsreihenfolge abzielt, ist demgegenüber unzulässig (BVerwG Beschluß vom 5. November 1987 aaO).
- BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 70.89
Anspruch auf Ausübung der Dienstaufsicht zu Gunsten des Soldaten - Zulässigkeit …
Ein Antrag, der diesem Formerfordernis nicht genügt, ist unzulässig (BVerwG Beschluß vom 30. November 1988 - 1 WB 51/87).Der Antragsteller kann nunmehr nicht über ein Feststellungsbegehren den von ihm versäumten Rechtsschutz nachholen (Subsidiarität des Feststellungsantrags gegenüber Verpflichtungs- und Anfechtungsantrag analog § 43 Abs. 1 und 2 VwGO; vgl. BVerwG Beschluß vom 30. November 1988 - 1 WB 51/87).
- BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 26.90
Beamtenrecht - Aussagegenehmigung - Antragstellung
Jedes Petitum in einem gerichtlichen Verfahren muß so konkretisiert sein, daß eine entsprechende Entscheidung des Gerichts ergehen kann (BVerwG Beschlüsse vom 30. November 1988 - 1 WB 51/87 - und vom 6. September 1990 - 1 WB 70/89). - BVerwG, 02.07.1991 - 1 WB 138.90
Anwerbung als Soldat auf Zeit unter Vorspiegelung falscher Tatsachen - Aufzeigen …
Ein Antrag muß daher so klar sein, oder sich aus der Begründung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung und dem weiteren Vorbringen so eindeutig entnehmen lassen, daß auf ihn, würde ihm stattgegeben, eine verständliche, inhaltlich genau abgegrenzte und gegebenenfalls vollstreckbare Entscheidung ergehen kann (Beschlüsse vom 30. November 1988 - BVerwG 1 WB 51.87 - …und vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 70.89 - Eyermann/Fröhler, VwGO, 9. Aufl., § 82 RdNrn. 4 f.). - BVerwG, 27.11.1991 - 1 WB 90.91
Antrag eines Berufssoldaten auf Versetzung auf einen A 13/A 14-Dienstposten - …
Ob dieser Antrag schon deshalb erfolglos bleiben mußte, weil er nicht hinreichend konkretisiert ist (vgl. Beschlüsse vom 28. April 1981 - BVerwG 1 WB 40.80 - und vom 30. November 1988 - BVerwG 1 WB 51.87 -) kann dahinstehen, da dem Antrag auch aus anderen Gründen der Erfolg versagt bleibt.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".